Marco Burkhardt

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Burkhardt in Hannover wurde 2002 gegründet. Die Kanzleiräume sind in der Fundstraße 29 im Zentrum Hannovers, nahe des Bahnhofes. Durch die zentrale Lage besteht Anschluss an das U-Bahnnetz Hannovers. Mit den U-Bahn-Linien 3, 7 und 9 gelangen Sie zur Haltestelle “Sedanstraße/Lister Meile”. Von dort sind es zur Kanzlei Burkhardt nur wenige Minuten Fußweg. Vor dem Haus stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Das Spektrum der von der Kanzlei angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und der Unternehmen, primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei versteht sich als eine moderne Kanzlei, die mit Kompetenz die individuellen Interessen ihrer Mandanten engagiert vertritt. Sie arbeitet mit moderner EDV, verfügt über einen eigenen Internetzugang, eine E-Mail-Adresse (burkhardt@rechtsanwalt-burkhardt.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.rechtsanwalt-burkhardt.de). Um den Mandanten auch einen umfassenden steuerrechtlichen und grenzüberschreitenden Service bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren mit Spezialisten anderer Fachbereiche sowie mit Korrespondenzanwälten in Brüssel als auch mit Steuerberatern.

Kontakt

Marco Burkhardt
Fundstr. 29
30161 Hannover
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49 (511) 33653251
Telefax
+49 (511) 3364037
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwalt-burkhardt.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Marco Burkhardt wurde 1968 in Hannover geboren. Nach einer Ausbildung zum Industriekaufmann bei der Volkswagen AG Hannover studierte er an der Leibniz-Universität Hannover (LUH) Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Rostock. Seit 2000 ist er als Volljurist zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Nach einer zweijährigen Tätigkeit als angestellter Anwalt in Rostock eröffnete er im April 2002 seine Kanzlei in Hannover. Rechtsanwalt Burkhardt absolvierte einen Lehrgang zur Erlangung der besonderen theoretischen Kenntnisse für die Verleihung des Titels “Fachanwalt für Strafrecht”.

Rechtsanwalt Marco Burkhardt ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist Herr Burkhardt Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht. Ferner ist er der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. angeschlossen.

Außerberuflich ist Herr Burkhardt seit 2005 Geschäftsführer der Bundesvereinigung des Holztransport-Gewerbes (BdHG), einer Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene für die speziellen Belange der deutschen Holztransportunternehmen.

Herr Burkhardt spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Marco Burkhardt hat sich unter anderem auf das Verkehrsrecht, Strafrecht, IT-Recht und Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfassende Berufserfahrung und Praxis aus.

Eine Stärke von Rechtsanwalt Burkhardt ist das gesamte Verkehrsrecht. Das Thema Verkehrsrecht ist ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, täglich konfrontiert sieht. Herrn Burkhardts Tätigkeit erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit der Versicherung. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).

Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und eines Fahrverbotes.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum rechtlichen Service von Herrn Burkhardt. Seine Tätigkeit als Opferanwalt basiert auf der Zusammenarbeit mit dem Weißen Ring, einem gemeinnützigen Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Burkhardt liegt im Informationstechnologierecht (IT-Recht). Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien — einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Rechtsanwalt Burkhardt — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Herr Burkhardt bearbeitet Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs oder gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business). Das Domainrecht wird von ihm ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht entscheidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Gebiet wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht.

Rechtsanwalt Burkhardt hat sich darüber hinaus auch auf das Vertragsrecht spezialisiert. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei der Vertragsverhandlung ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Herr Burkhardt für Sie prüft oder entwickelt, sind beispielsweise der Mietvertrag, der Gesellschaftsvertrag, der Kaufvertrag, der Erbvertrag, der Ehevertrag oder der Arbeitsvertrag. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit vertraglicher Klauseln besteht, werden diese gewissenhaft und individuell überprüft. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Marco Burkhardt machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de