Sandra Krieglsteiner

Fachgebiete/Charakteristika

Sandra Krieglsteiner, 1973 in Wuppertal geboren, schloss zunächst eine Ausbildung zur Fremdsprachenkorrespondentin in Englisch und Französisch an der Euroakademie in Köln ab. Das erste juristische Staatsexamen legte sie nach dem Studium der Rechte an den Universitäten in Bonn, Frankfurt am Main und Köln ab. Ihre Referendarzeit absolvierte Frau Krieglsteiner in Bonn und Köln. Seit 2003 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Vor der Gründung der Kanzlei Weinreich, Dietz, Grünler & Krieglsteiner war Sandra Krieglsteiner in einer Kölner Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Strafrecht, Erbrecht und Familienrecht beschäftigt.

Rechtsanwältin Krieglsteiner spricht aufgrund ihrer Ausbildung fließend Englisch und Französisch. Im Übrigen verfügt sie über Grundkenntnisse in Italienisch und Arabisch. Sie ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR), im Kölner Anwaltverein (KAV) und im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Rechtsanwältin Sandra Krieglsteiner übernimmt Ihre Mandate aus dem Medizinrecht (Arztrecht), Erbrecht, Familienrecht, Reiserecht und Strafrecht.

Frau Krieglsteiner berät und vertritt ihre Mandanten im Familienrecht. Hier berät und vertritt die Juristin Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, die sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch und Vermögensanspruch, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich und der Ehevertrag, der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Sandra Krieglsteiner klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden. Rechtsanwältin Krieglsteiner berät und vertritt Sie selbstverständlich auch in Vaterschaftsfeststellungsverfahren und Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Darüber hinaus stellt auch das Recht der nichtehelichen Lebenspartnerschaften ein umfassendes Betätigungsfeld dar. Hier berät die Juristin Sie umfassend von der Gestaltung von Verträgen bis hin zu Fragen bei der Auseinandersetzung der gescheiterten Lebenspartnerschaft.

Unter das Erbrecht fallen beispielsweise Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitigen Zuwendungen und ihren Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe). Nach dem Erbfall überprüft Sandra Krieglsteiner die Erbfolge und erbrechtliche Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) und setzt diese durch. Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Themen, die zur Tätigkeit von Frau Krieglsteiner gehören.

Wenn einer eine Reise tut, dann will er was erleben. Die allermeisten Reisenden kommen gut erholt und zufrieden aus den Ferien zurück. Doch leider machen viele auch sehr unliebsame Erlebnisse. Sollten Sie mit den Leistungen Ihrer Reise nicht zufrieden gewesen sein, empfiehlt sich in jedem Fall die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin. In einer Erstberatung kann festgestellt werden, welche Ansprüche Ihnen zustehen. Es empfiehlt sich jedoch, schnell zu handeln. Ihre Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Rückkehr schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Ist diese Ausschlussfrist gewahrt, gilt im Reiserecht eine zweijährige Verjährungsfrist. Des Weiteren sind Beweise erforderlich. Machen Sie noch am Urlaubsort Fotos, Videos oder Skizzen vom Reisemangel und nehmen Sie Kontakt mit Mitreisenden auf, die als Zeugen in Frage kommen. Ferner müssen die Reisemängel der örtlichen Reiseleitung angezeigt werden. Die Gerichte verlangen eine aussagekräftige Dokumentation. Wenn Sie mit Ihrer Urlaubsreise nicht zufrieden waren, wenden Sie sich an Rechtsanwältin Sandra Krieglsteiner.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidigerin vertritt Frau Krieglsteiner die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service der Rechtsanwältin. Letztlich vertritt Rechtsanwältin Krieglsteiner Opfer von Straftaten oder deren Angehörige und setzt deren Rechte im Wege der Nebenklage durch.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Sandra Krieglsteiner
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Spezialitäten

Rechtsanwältin Krieglsteiner ist eine Spezialistin auf dem Gebiet Medizinrecht/Arztrecht. Sie nahm 2005 erfolgreich am entsprechenden Fachanwaltslehrgang teil. Im Arztrecht berät und vertritt Frau Krieglsteiner in allen Angelegenheiten, die insbesondere die ärztliche Unabhängigkeit betreffen. Dies beinhaltet die Betreuung und Beratung in allen Fragen rund um das Medizinrecht, insbesondere:

  • Vertragsarztrecht: Zulassung, Ermächtigung, Jobsharing und Belegarztrecht, Honorarverteilungsfragen und Vergütungsrecht (EBM, GOÄ, Honorarvereinbarungen), Honorarrückforderung, Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung und Richtgrößenprüfung, Zulassungsentziehungsverfahren und Disziplinarverfahren
  • Ärztliches Berufsrecht und Standesrecht: Approbation, Weiterbildung, Werbung, berufsgerichtliches Verfahren
  • Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht: Vertragsgestaltung für Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Medizinisches Versorgungszentrum, Kooperationsvertrag, Umstrukturierung oder Auseinandersetzung einer Gesellschaft, Integrierte Versorgung
  • Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht: vermeintliche Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Organisationsfehler, gerichtliche Verfahren, außergerichtliche Verfahren bei Schlichtungsstelle und Gutachterkommission, Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen
  • Krankenhausrecht und Chefarztrecht
  • Arzneimittelrecht, Apothekenrecht und Medizinprodukterecht werden in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Grünler, M.M. betreut, da diese Gebiete regelmäßig Fragen des gewerblichen Rechtschutzes betreffen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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