John Dahl
Fachgebiete/Charakteristika
John Dahl wurde 1974 in Braunschweig geboren. Nach dem Abitur studierte er von 1994 bis 2000 an der Georg-August-Universität Göttingen und an der Humboldt-Universität zu Berlin Jura. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in Berlin. Zwischen dem ersten Staatsexamen und dem Referendariat war er als Verwaltungsangestellter in der Bundestagsverwaltung im Referat Pressedokumentation tätig.
Außerberuflich ist Herr Dahl Trainer und Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Shotokan-Karate-Berlin e.V. sowie Mitglied des Schiedsgerichts des Berliner Karate-Verbands e.V. Seit 1990 ist er zudem als Mitglied der SPD in verschiedenen Ehrenämtern aktiv.
Sie erreichen Rechtsanwalt Dahl sowohl über das Sekretariat als auch über seine eigene E-Mail-Adresse (dahl@gutes-recht.net).
Rechtsanwalt John Dahl arbeitet schwerpunktmäßig im Familien- und Erbrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht und Inkasso.
Eine Stärke von Rechtsanwalt Dahl liegt im Familien- und Erbrecht. Das Familienrecht enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Zudem sind Regelungen getroffen worden über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.
Rechtsanwalt Dahl berät Sie des Weiteren professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von Rechtsanwalt John Dahl in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Er berät beispielsweise über die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch, Umfang des Nachlasses et cetera. Darüber hinaus berät Herr Dahl Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Er setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsansprüche durch oder unterstützt Sie im Erbscheinverfahren.
Die Tätigkeit im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierbei geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Dahl als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
Auch wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele zivilrechtliche Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei Personenschäden kommt unter anderem die Durchsetzung von Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstentgang hinzu. Rechtsanwalt Dahl ist auch im Umgang mit der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung behilflich. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie von Rechtsanwalt Dahl kompetent und umfassend beraten.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Dahl liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Einer der Spezialitäten von Rechtsanwalt John Dahl ist das Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Es umfasst unter anderem das öffentliche Baurecht, Bauplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Vermögensrecht, Kommunalrecht, Vergaberecht, Umweltrecht, Abfallrecht, Staatrecht oder Amtshaftungsrecht. Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden: sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine ordnungsbehördliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, meistens eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwalt Dahl ist Ihnen hierbei gern behilflich.
Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Dahl beim Forderungsmanagement und Forderungseinzug (Inkasso) sowie bei der Zwangsvollstreckung mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Herr Dahl setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners (bewegliche Sachen, Grundstücke, Forderungen, sonstige Rechte). Teilweise beschränkt sich die Haftung des Schuldners auf einzelne Vermögensobjekte, beispielsweise bei Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek auf das belastete Grundstück. Bei beweglichen Sachen stellt sich die Frage, inwieweit der Gerichtsvollzieher prüft, ob die Sachen zum Vermögen des Schuldners gehören. Für betroffene Dritte besteht die Möglichkeit zur Erhebung der sogenannten Drittwiderspruchsklage.
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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