Frank Kaspar

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Kaspar wurde 2002 von Rechtsanwalt Frank Kaspar in Dinslaken bewusst als Einzelkanzlei gegründet. Sein Mandantenstamm setzt sich aus Privatleuten sowie kleineren und mittelständischen Unternehmen zusammen. Die Kanzlei zeichnet sich durch kurze Wartezeiten und flexible Terminplanung aus. Zügige Hilfe und vertrauensvolle Gespräche bilden die Basis ihrer Rechtsberatung.

Die Kanzleiräume sind in der Christinenstraße 5a, circa drei Minuten vom Zentrum entfernt. Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Bei Bedarf sind Beratungstermine außerhalb dieser Zeiten, insbesondere am Abend und am Wochenende sowie vor Ort beim Mandanten möglich. Parkplätze befinden sich direkt vor dem Kanzleigebäude.

Kontakt

Frank Kaspar
Christinenstr. 5A
46537 Dinslaken
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (2064) 828280
Telefax
+49 (2064) 8282820
E-Mail
Kontakt aufnehmen

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Frank Kaspar wurde 1969 in Duisburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum und absolvierte das anschließende Referendariat im Landgerichtsbezirk Essen. Der Jurist ist an allen Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Herr Kaspar ist neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Syndikusanwalt bei einer der größten, international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beschäftigt und hat langjährige Erfahrung in der Jahresabschlussprüfung von Versicherungsgesellschaften. Jedwede Korrespondenz ist auch in Englisch möglich.

Rechtsanwalt Kaspar versteht sich darauf, seine Flexibilität und sein Verhandlungsgeschick für seine Mandanten gewinnbringend einzusetzen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Frank Kaspar liegen insbesondere im Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie im Pferderecht.

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte Herrn Kaspars ist das Versicherungsrecht. Diesbezüglich hat er eine Spezialisierung in Form eines Fachanwaltslehrgangs erfolgreich abgeschlossen. Das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist in der Regel erst dann von Relevanz, wenn es zum Streitfall darüber kommt, ob der Versicherer tatsächlich im Schadensfall eintrittspflichtig ist. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber in dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) eine juristische Spezialmaterie erstellt, aus dem sich diese besonderen Rechte und Pflichten ergeben. Meinungsverschiedenheiten gibt es oft bei der Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, als auch beim Umfang der Leistung. Herr Kaspar berät und vertritt Sie, wenn Sie z.B. Fragen zur Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugversicherung, Lebensversicherung, Unfall-versicherung und Privaten Krankenversicherung haben oder wenn Sie berechtigten Einspruch gegen die Entscheidung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Ihrer Lebensversicherung einlegen möchten. Einen Schwerpunkt bildet auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen.

Auch die Klärung, ob man unterversichert oder sogar überversichert ist, gehört zu den Aufgabengebieten des Rechtsanwalts. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung und Kompetenz des Juristen. Herr Kaspar berät Sie auch umfassend über die Auslegung von Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Arbeitsrechtlich unterstützt Frank Kaspar sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber überwiegend im individuellen Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind. Häufige Probleme ergeben sich insbesondere bei Kündigung/Kündigungsschutz, Abfindung oder weitergehenden Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und dem Arbeitsvertrag, aber auch im Hinblick auf Abmahnungen, Änderungskündigungen oder Arbeitszeugnisse. Darüber hinaus ist Herr Kaspar Ihr kompetenter Ansprechpartner zu den Themen Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Fürsorge, Zeitarbeit und Vergütung sowie Vertragsgestaltung.

Des Weiteren ist Rechtsanwalt Kaspar Fachmann für alle Fragen, die das Wirtschafts- Handels- und Gesellschaftsrecht betreffen. Diese Rechtsgebiete umfassen im Wesentlichen alle Vorschriften, welche die wirtschaftliche Tätigkeit von Unternehmen und freien Berufe sowie Einzelpersonen betreffen. Das Wirtschaftsrecht beinhaltet zum einen alle Lenkungsvorschriften, zum anderen aber auch die insbesondere für die Unternehmen bedeutenden Rechtsregeln untereinander. Herr Kaspar vertritt Unternehmen und Betriebe beispielsweise bei der Unternehmensgründung, Gesellschaftsverträgen und anderen vertragsrechtlichen Dingen, bei verwaltungsrechtlichen und behördlichen Angelegenheiten von Unternehmen, in Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen und bei der Geltendmachung von Erfüllungsansprüchen. Rechtsanwalt Kaspar bietet dabei Personengesellschaften wie auch Kapitalgesellschaften eine umfangreiche Beratung. Bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern werden gemeinsam mit dem Mandanten Strategien entwickelt. Die Vertretung der Interessen durch Herrn Kaspar erfolgt außergerichtlich und auch gerichtlich.

In das Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht fallen Themen wie Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung, Unternehmenskauf, Unternehmenskonzeptionen, Unternehmensgründung, Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen, Gründung einer Gesellschaft, Fusion und Ausgliederung von Gesellschaften, Erstellung von Jahresabschlüssen und Fragen zur Buchhaltung. Durch seine große Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung kann Herr Kaspar seinen Mandanten eine qualifizierte Beratung bieten. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt; es modifiziert und konkretisiert das bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind.

Einen ganz speziellen Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Pferderecht. Sein Bezug und Interesse zum Reitsport verdankt Herr Kaspar dabei nicht zuletzt seiner Ehefrau, die seit 25 Jahren passionierte Reiterin ist. Die langjährige Erfahrung in der Haltung, Zucht und im Umgang mit Pferden sowie regelmäßiges Studium einschlägiger Literatur und Rechtsprechung machen den Juristen zu einem kompetenten Experten auf diesem Gebiet. Vor diesem Hintergrund berät Rechtsanwalt Frank Kaspar kompetent in allen rechtlichen Belangen rund um den Pferdesport. Hierzu zählen die Beratung zum Unterstellvertrag, zu den Gewährleistungsrechten beim Kaufvertrag und versicherungsrechtliche Fragen, zum Beispiel bei einer Reitbeteiligung. Der Jurist berät außerdem zur Haftung im Rahmen von Gesundheitsprüfungen bei einem Pferdekauf.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de