Monika Steinmetz

Fachgebiete/Charakteristika

Monika Steinmetz wurde 1974 in Braunschweig geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1993 bis 2002 an der Universität Göttingen und der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) Rechtswissenschaften. Vor dem anschließenden Rechtsreferendariat im Kammergericht Berlin war sie bei der Bundestagsverwaltung und hat Abgeordnete in Fragen des Informations- und Kommunikationssystems des Bundestages beraten. Seit 2005 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen.

Außerberuflich ist Rechtsanwältin Steinmetz Autorin bei akademie.de, einer Weiterbildungsplattform für Existenzgründer, IT-Nutzer und Unternehmen, sowie bei hw-first.de, einem Herausgeber eines Finanzbriefes zu Finanzen, Recht und Steuern. Darüber hinaus betätigt sich Frau Steinmetz als Korrekturleserin für das Projekt Gutenberg sowie als Shotokan-Karate-Trainerin und 1. Vorsitzende des Tu’ng Dojo e.V. in Berlin Kreuzberg.

Frau Steinmetz spricht fließend Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Sie erreichen Rechtsanwältin Steinmetz sowohl über das Sekretariat als auch über ihre E-Mail-Adresse (steinmetz@gutes-recht.net).

Rechtsanwältin Monika Steinmetz bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Mietrecht, Vereinsrecht, Arbeitsrecht, IT-Recht und führt Existenzgründerberatungen durch.

Frau Steinmetz berät Sie professionell und individuell im Mietrecht. Dabei geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Sie prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Im Vereinsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Steinmetz Vereine und Vereinsorgane darüber, welche Anforderungen an eine Vereinssatzung zu stellen sind und was diese beinhalten muss, wie und ob eine Satzungsänderung möglich ist und welche Aufgaben ein Vorstandsmitglied, ein Beirat, ein Ausschuss oder gar der Vorsitzende hat. Zudem begleitet sie Vereine bei der Durchführung einer Mitgliederversammlung oder berät bei Verstößen gegen die Vereinssatzung oder gegebenenfalls, wie Sanktionen aufgrund von Satzungsverstößen durchgesetzt werden können und welche Rechte und Pflichten das einzelne Vereinsmitglied hat.

Im Individualarbeitsrecht berät Rechtsanwältin Steinmetz Arbeitnehmer und Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen aller Art. Sie steht Ihnen auch als Interessenvertreterin bei außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenpartei zur Verfügung. Sollte ein Rechtsstreit unvermeidbar sein, gilt dies auch für die Vertretung vor Gericht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Hier steht Rechtsanwältin Steinmetz Ihnen mit ihrem Fachwissen insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder einer Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich. Darüber hinaus berät und vertritt Rechtsanwältin Steinmetz Sie etwa beim Abschluss eines Arbeitsvertrages oder falls Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Monika Steinmetz Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie berät zudem bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Sonderkündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, Schwerbehindertenschutz, Schutz betrieblicher Funktionsträger. Auch in Hinblick auf eine mögliche Abfindungszahlung prüft sie Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit.

Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwältin Steinmetz liegt im Informationstechnologierecht (IT-Recht). Zahlreiche Rechtsgebiete spielen hierbei eine Rolle. Zu nennen sind das Vertragsrecht der Informationstechnologien — einschließlich der individuellen Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch Rechtsanwalt John Dahl — sowie Grundzüge des Immaterialgüterrechts der Informationstechnologien. Darüber hinaus bearbeitet Monika Steinmetz Fälle aus dem Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs. Sie gestaltet Ihren Provider-Vertrag und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business) und bearbeitet Fälle mit Bezügen zum Kennzeichenrecht. Das Domainrecht wird von ihr ebenso gewissenhaft bearbeitet wie auch das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich der Verschlüsselung und Signaturen. Darüber hinaus ist auch das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste für das IT-Recht entscheidend. Die öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich E-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht sowie das spezifische Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien gehören ebenso zu diesem Gebiet wie auch die Themen Domainrecht, Web-Design und Datenschutz. Eine weitere Schnittstelle zum IT-Recht ist das Urheberrecht.

Darüber hinaus führt Rechtsanwältin Monika Steinmentz Existenzgründerberatungen durch. Sie berät zu Themen wie beispielsweise Gründungszuschuss, Fördermittel, Businessplan und Wahl der Rechtsform.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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