Frank Borstelmann

Fachgebiete/Charakteristika

Frank Borstelmann, geboren 1969 in Neuss, absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Hamburg. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Das Referendariat ergänzte Herr Borstelmann durch einen Auslandsaufenthalt in Barcelona, welcher mit einer Tätigkeit bei einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei verbunden war. Frank Borstelmann wurde 2001 zur Anwaltschaft zugelassen.

Nach dem Studium und dem Referendariat war er zunächst als juristischer Mitarbeiter bei einem Hamburger Wirtschaftsunternehmen und danach als Rechtsanwalt für eine größere Hamburger Wirtschaftskanzlei am Standort Bremen tätig. Seit 2002 arbeitet er als Rechtsanwalt im Hamburger Süden. Herr Borstelmann spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Spanisch.

Frank Borstelmann ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), Hamburgischen Anwaltverein (HAV) und in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV).

Rechtsanwalt Frank Borstelmann übernimmt Ihr Mandat aus dem Erbrecht, Vertragsrecht sowie dem Immobilienrecht, welches das Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) beinhaltet.

Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, diese allerdings begrenzt durch die Regelungen im Pflichtteilsrecht. Grundsätzlich soll der Erblasser also frei über seinen Nachlass verfügen dürfen. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie, den Ehegatten und/oder die nächsten Verwandten, über. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Die Gesamtrechtsnachfolge fällt ohne Mitwirkung des Erben mit dem Tod des Erblassers an. Der Erbe hat dann das Recht, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer erfolgten Erbschaft steht Ihnen Herr Borstelmann selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Er beantwortet erbrechtliche Fragen und gestaltet Verfügungen von Todes wegen aller Art (Testament, gemeinschaftliches Testament), berät in der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzt Vermächtnis, Erbanspruch und Pflichtteilsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durch.

Jede im Rechts- und Geschäftsverkehr geschlossene Vereinbarung stellt einen Vertrag dar, so beispielsweise Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Aufhebungsvertrag, Ehevertrag et cetera. Da viele Verträge nicht alle Probleme regeln oder in verschiedener Weise ausgelegt werden können, kommt es immer wieder zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, die über das Vertragsrecht zu klären sind. Daneben entstehen immer wieder Differenzen darüber, ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde oder nicht. Zum Abschluss eines wirksamen Vertrages müssen die mindestens notwendigen Erklärungen abgeben werden. Einer der beiden Vertragsschließenden muss ein Angebot abgeben, der andere muss dieses annehmen. Wird diesem Angebot von dem anderen zugestimmt, kommt der Vertrag zustande. Ist in der Annahmeerklärung eine Abänderung enthalten, so gilt sie nicht mehr als Annahme, sondern als neues Angebot. Diesem muss wiederum von der anderen Seite zugestimmt werden. Im Regelfall können diese Erklärungen mündlich abgegeben werden. Dies klingt zwar relativ einfach, kann jedoch im Einzelfall sehr problematisch sein. Um Schwierigkeiten auszuschließen oder zu minimieren, wenden Sie sich an den auf das Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Borstelmann.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Spezialitäten

Im Mietrecht und Pachtrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung zu Abschluss oder Beendigung eines Miet- oder Pachtverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Borstelmann auch beratend zur Seite bei:

  • Gestaltung und Prüfung von Mietvertrag, Pachtvertrag
  • Streitigkeiten bei Kündigung
  • Mietmangel, Mietminderungen, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfrist, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Hierfür ist Herr Borstelmann für Sie der richtige Ansprechpartner.

Das Tätigkeitsspektrum Herrn Borstelmanns im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Rechtsanwalt Frank Borstelmann berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Publikationen

Rechtsanwalt Borstelmann veröffentlicht unregelmäßig Artikel über erbrechtliche und mietrechtliche Themen in lokalen Zeitungen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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