Cornelia Wendt
Kurzprofil
Die Kanzlei Wendt wird von Rechtsanwältin Cornelia Wendt betrieben und betreut Privatleute, Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe und kleine bis mittelständische Unternehmen. Für steuerliche Fragen besteht eine Kooperation mit einer Steuerberatungskanzlei.
Die Kanzleiräume sind in Hamburg-Harburg und dort zentral in der Harburger Altstadt direkt an der Gastronomiemeile “Lämmertwiete” gelegen. Die S-Bahnhaltestelle “Harburg Rathaus” ist in unmittelbarer Nähe.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Frau Wendt persönlich vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Cornelia Wendt
- Hermann-Maul-Str. 2
21073 Hamburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (40) 76752983
- Telefax
- +49 (40) 76752981

Fachgebiete/Charakteristika
Cornelia Wendt wurde in Hamburg geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität ihrer Heimatstadt. Das anschließende Referendariat absolvierte sie in Niedersachsen. Sie wurde 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und machte sich direkt anschließend mit ihrer eigenen Kanzlei selbständig. Frau Wendt verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
An ihrer Tätigkeit reizt sie der Umgang mit den Menschen und die Möglichkeit, sowohl Privatleuten als auch Unternehmen bei der Lösung ihrer Probleme beizustehen und ihnen zu Gerechtigkeit zu verhelfen. Frau Wendt legt besonders großen Wert auf das menschliche Miteinander neben der juristischen Aufgabe. Dazu gehört es, auch nach der Beendigung des Mandats für die Mandanten da zu sein, was das Angebot eines Abschlussgespräches beinhaltet und die Möglichkeit, jederzeit Rückfragen stellen zu können. Ihre größte juristische Stärke ist ihre Durchsetzungsfähigkeit, die ihr bei der gerichtlichen Arbeit und beim Abschluss von Vergleichen sehr zugute kommt.
Rechtsanwältin Cornelia Wendt berät und vertritt ihre Mandanten vor allem im Familienrecht, im Arbeitsrecht, im Mietrecht, im Sportbootrecht und beim Verkauf und Kauf von Gesellschaften oder Gesellschaftsanteilen.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Familienrecht. Cornelia Wendt übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt die Rechtsanwältin ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung. Die Juristin hält sehr guten Kontakt zum Jugendamt, was bei Sorgerechtsstreitigkeiten für den Abschluss von Vergleichen von Vorteil ist.
Ein weiteres Fachgebiet, das die Rechtsanwältin schwerpunktmäßig bearbeitet, ist das Arbeitsrecht. Dieses ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung sowie durch kurze Fristen für Klagen geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich möglichst rasch an jemanden wie Frau Wendt zu richten, die Sie aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen kompetent beraten kann. Sie berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Häufig geht es dabei um Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an die Juristin wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern. Auch bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Problemen (Berufsunfähigkeit et cetera) berät Rechtsanwältin Wendt Sie gerne.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Mietrecht. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei vertritt Rechtsanwältin Wendt Mieter oder Vermieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu ihren Aufgaben gehört zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen und die Beratung von Vermietern oder Mietern hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Sie prüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät sie ihre Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung oder einer Mieterhöhung. Zudem unterstützt sie die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Tierhaltung, Kaution, Untermiete et cetera. Bei einem Mangel der Mietsache kann die Rechtsanwältin Sie über die Möglichkeit einer Mietminderung informieren. Bei Feuchtigkeitsschäden arbeitet sie mit einem Feuchtigkeitssachverständigen zusammen.
Die Juristin ist außerdem auf das Sportbootrecht spezialisiert, wofür sie als leidenschaftliche Seglerin und Mitglied eines Hamburger Segelvereins prädestiniert ist. Beim Sportbootrecht geht es zumeist um die Durchsetzung der Mängelgewährleistungsrechte beim Erwerb von Segelbooten, Yachten und anderen Sportbooten. Auch nach einem Bootsunfall kann Frau Wendt Sie rechtlich beraten.
Unternehmen berät Rechtsanwältin Cornelia Wendt kompetent beim Erwerb oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Dabei übernimmt sie auch die rechtliche Prüfung des Vertragsobjekts (Due Diligence).
Mitgliedschaften:
- Deutscher Juristinnenbund
- Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


