Christian Stalter
Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Christian Stalter studierte er an der Universität Augsburg Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er in Augsburg. Herr Stalter wurde 1996 nach dem zweiten juristischen Staatsexamen zur Anwaltschaft zugelassen.
Rechtsanwalt Stalter betreut Sie außergerichtlich und gerichtlich im Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht und Verkehrsrecht.
Während die meisten Insolvenzspezialisten als Insolvenzverwalter tätig sind, vertritt Rechtsanwalt Stalter Unternehmen und Privatpersonen bei allen insolvenzrechtlichen Sachverhalten. Da Rechtsanwalt Stalter sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger tätig ist, ist gewährleistet, dass stets eine umfassende Beurteilung des Sachverhalts erfolgt.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Rechtsanwalt Stalter erstreckt sich auf das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht.
Innerhalb des Zivilrechts geht es zum einen um die außergerichtliche und erforderlichenfalls auch gerichtliche Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüchen für die Geschädigten. Das können im Bereich Sachschaden neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Ansprüche sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten sein, im Bereich Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christian Stalter - Königsgraben 17
87700 Memmingen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (8331) 925990
- Telefax
- +49 (8331) 9259925

- Homepage
- http://www.mm-anwaelte.de
Spezialitäten
Rechtsanwalt Stalter ist seit 2001 Fachanwalt für Insolvenzrecht und seit 2007 Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Der Fachanwalt
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, sofern in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt darf maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss sich auf diesem Fachgebiet jährlich fortbilden.
Tätigkeitsbereich Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Stalter betreut Unternehmen und Privatpersonen bei allen insolvenzrechtlichen Sachverhalten, insbesondere
bei der Beratung und Betreuung von Personen (Verbraucher sowie Selbständige) im Zusammenhang mit der Einleitung und Abwicklung von Insolvenzverfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung. Sofern möglich erfolgt eine Entschuldung ohne Insolvenzverfahren über einen Schuldenbereinigungsplan;
bei der Klärung aller denkbaren Sachverhalte gegenüber dem Insolvenzverwalter, dem Treuhänder, den Gläubigern und dem Schuldner, insbesondere im Zusammenhang mit der Anmeldung von Insolvenzforderungen einschließlich der Geltendmachung der Aus- und Absonderungsrechte sowie deliktischer Ansprüche, der Kündigung bzw. Abwicklung von Mietverträgen, der Klärung arbeits- und gesellschaftsrechtlicher Fragen, der Durchsetzung sowie Abwehr von Schadensersatzforderungen und Ansprüchen aus dem Gesellschaftsrecht (Einzahlung der Stammeinlage, verbotene Auszahlung des Stammkapitals, Eigenkapitalersatz) usw.;
bei der Abwehr geltend gemachter Insolvenzanfechtungsansprüche.
bei der Geltendmachung, aber auch der Abwehr der Haftungsansprüche gegenüber Geschäftsführern und Unternehmern, insbesondere wegen des Nichtabführens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, § 266 a StGB sowie der Haftung wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung.
Aufgrund seiner Ausbildung und der umfangreichen Erfahrung können Sie von Rechtsanwalt Stalter eine kompetente und qualitativ hochwertige Beratung und Betreuung im Insolvenzrecht erwarten.
Tätigkeitsbereich Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Stalter betreut Sie in allen Fragen zum Thema Autokauf, Autoreparatur sowie Fahrzeugleasing.
Im Bereich Verkehrsstrafrecht sowie Bußgeldangelegenheiten umfasst die anwaltliche Vertretung alle Fragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstößen sowie Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw.
Rechtsanwalt Stalter ist ferner zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung oder Einziehung einer Fahrerlaubnis sowie der Abwehr einer Fahrtenbuchauflage.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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