Tillmann Peeters II

Fachgebiete/Charakteristika

Tillmann Peeters II absolvierte seine Hochschulreife am Thomaeum in Kempen/Niederrhein, bevor er seine Studien der Rechte an den Universitäten München und Münster aufnahm. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen an der Universität Münster begann Herr Peeters II sein Referendariat am Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Der Jurist, seit 1969 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Peeters II kann auf eine langjährige anwaltliche Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Rechtsanwalt Peeters II unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.

Rechtsanwalt Tillmann Peeters II berät und vertritt Sie im Familienrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Landwirtschaftsrecht und Erbrecht.

Der Jurist berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Peeters II. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Tillmann Peeters II, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das von Rechtsanwalt Peeters II praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihm vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet. Vertrauen Sie hier auf die langjährige berufliche Erfahrung und fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Peeters II.

Tillmann Peeters II berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere, mittelständische und große Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Peeters II finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TvöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Peeters II zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland haben, stellen sich viele Fragen:

  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
  • Wie finde ich anhand des gegnerischen Kennzeichens die zuständige Versicherung?
  • Erhalte ich Verdienstausfallentgelt?
  • Bekomme ich Nutzungsausfall für mein beschädigtes Motorrad?
  • Wer zahlt die Arztkosten?
  • Warum glaubt mir die gegnerische Versicherung nicht, dass ich ein Schleudertrauma erlitten habe?
  • Wirken sich Unfallkosten bei der Einkommenssteuer oder beim Lohnsteuerjahresausgleich steuersenkend aus?
  • Wann ist es sinnvoll, sich an den Schadenschnelldienst zu wenden?
  • Was bringt mir die 4. KH-Richtlinie?

Es gibt Antworten auf diese oder ähnliche Fragen. Von Tillmann Peeters II werden Sie umfassend und kompetent beraten, insbesondere wenn Sie einen Unfall hatten. Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Das “unkomplizierte Leben” auf dem Lande ist eine schon lange überholte Vorstellung. Denn allein mit harter Arbeit ist moderne Agrarwirtschaft längst nicht mehr zu bewältigen. Tatsächlich sind gerade Landwirte oft mit komplexen Sachverhalten konfrontiert, bei denen Wissen auf ganz anderen Fachgebieten gefragt ist. Hier gilt wie eh und je, dass vorbeugt, wer später nicht das Nachsehen haben will. In vielen Fällen ist juristischer Rat unerlässlich. So hat die Verpachtung eines Hofes oder von Teilflächen häufig auch rechtliche Auseinandersetzungen zur Folge. Ähnliches gilt für die Vererbung eines Hofes. Streitigkeiten zwischen dem Hofnachfolger und den anderen Erben kann vorgebeugt werden. In solchen und anderen Fällen hilft Ihnen die fundierte Rechtsberatung von Rechtsanwalt Peeters II.

Im Bereich des Landwirtschaftsrechts werden Sie in allen Fragen beraten, die in der Praxis der Landwirtschaft aufkommen. Dies betrifft insbesondere die Pacht/Landpacht, aber auch alle anderen regelmäßigen Vorgänge. Bei der Betriebsübergabe wird regelmäßig zum Übergabevertrag nach der Höfeordnung beraten. Die Beratung durch Rechtsanwalt Peeters II berücksichtig stets die neuesten europarechtlichen Entwicklungen, damit Sie bereits heute wissen, was morgen Recht ist.

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Peeters II berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Tillmann Peeters II hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de