Thomas Urban
Kurzprofil
Rechtsanwalt Thomas Urban arbeitet als selbständiger Einzelanwalt zusammen mit seinen Kollegen, Rechtsanwältin Sigrid Klur und Rechtsanwalt Robert Pesch, in einer Bürogemeinschaft. Innerhalb dieser bearbeitet jeder Rechtsanwalt seine Mandate in eigener Verantwortung und steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Zu dem Mandantenstamm der Bürogemeinschaft gehören Privatleute, aber auch klein- und mittelständische Wirtschaftsunternehmen. Die Verteilung der Mandate erfolgt nach Fachgebieten, da Spezialisierung auf bestimmte Problemfelder im Vordergrund steht.
Die Anwälte haben sich entschlossen, die Nähe zur Mandantschaft zu sichern und nicht den Eindruck einer “anonymen Rechtsfabrik” hervorzurufen. Dies hat positiven Einfluss auf das Betriebsklima und die kollegiale Arbeitsweise der Juristen und des Büropersonals, was letztlich Ihnen zugute kommt.
Die Ausstattung der Kanzlei ist modern und entspricht dem neuesten technischen Stand, insbesondere im elektronischen Datentransfer. Die Räumlichkeiten sind hell und freundlich sowie zweckorientiert eingerichtet. Die Anwälte legen Wert auf eine umfassende Fachbibliothek, unterstützt auch durch modernste Technik. Das fachlich qualifizierte Personal ist freundlich und zuvorkommend.
Die Büroräume befinden sich am Nordwall 65, in Nachbarschaft des örtlichen Amtsgerichtes. Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe des Kanzleigebäudes. Durch die Zentrumsnähe besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr (freitags von 14.00 bis 16.00 Uhr) mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Thomas Urban - Nordwall 65
47608 Geldern
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49(2831) 92309-0
- Telefax
- +49(2831) 92309-20

Fachgebiete/Charakteristika
Thomas Urban legte nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten Gießen und Wien sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Urban am Landgericht Kleve. Seit 2007 arbeitet er als selbständiger Rechtsanwalt in der eingangs erwähnten Bürogemeinschaft.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten. Unnötige Rechtstreitkosten werden von Thomas Urban bereits im Vorfeld vermieden. Der Rechtsanwalt möchte seinem Mandanten durch strukturierte Handlungsführung und planungssichere und durchsetzungsstarke Interessenvertretung ein verlässlicher Partner sein, der wirtschaftsorientiert für seine Mandanten agiert.
Rechtsanwalt Urban korrespondiert auch in Englisch.
Rechtsanwalt Thomas Urban berät und vertritt Sie im EDV- und Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Die anwaltliche Tätigkeit des Herrn Urban ist insbesondere ausgerichtet auf die Beratung von mittelständischen Unternehmen, Freiberuflern und Privatleuten (Konsumenten) in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um die Bereiche Internet, EDV, Software und Presse. Bei seiner Arbeit setzt Rechtsanwalt Urban vorzugsweise auf Beratung und Gestaltung zur Vermeidung von Konflikten, die Entwicklung von Strategien vor deren Entstehung und die Erarbeitung von Lösungen zur Beilegung von Streitigkeiten vor deren Austragung, die er gegebenenfalls unter Ausschöpfung aller gebotenen und rechtlich zulässigen Mittel für Sie austrägt.
Das Medienrecht und die herausfordernde Querschnittsmaterie Informationsrecht (Internetrecht), insbesondere das E-Commerce-Recht, gehören zu den Tätigkeitsbereichen von Thomas Urban. Dabei setzt er sich mit sämtlichen Rechtsfragen zum World Wide Web, zu E-Mails oder SMS auseinander, egal ob es dabei um gesetzliche Informationspflichten, die Haftung eines Websitebetreibers geht oder um die Zulässigkeit von Werbe-Mails und -SMS (Spam oder Spamming).
Zu den Tätigkeitsgebieten in diesem weiten Rechtsfeld zählen darüber hinaus auch alle Fragen bei der rechtlichen Realisierung von Webauftritten (Webdesign, Schutz von Webseiten), Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsrechts- oder Markenrechtsverstößen im Internet oder in den Medien, das Urheberrecht, das “Recht am eigenen Bild” sowie Vertragsgestaltungen rund um Dienstleistungen im Internet und in den Medien.
Allein durch eine exakte Gestaltung eines Vertrages beispielsweise für Web-Hosting, eine Domain-Übertragung, Online-Werbung oder die Erstellung einer Website können Sie das Risiko einer späteren Auseinandersetzung mit Kunden und Usern bereits erheblich minimieren. Gleiches gilt auch für die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernabsatzgesetz oder der E-Commerce-Richtlinie.
Aber auch im Datenschutzrecht ist Rechtsanwalt Urban für Sie tätig. Das bislang stets vernachlässigte Thema Datenschutz wird zukünftig stärker an Bedeutung gewinnen, wie etwa die Abmahnwelle für Newsletter zeigt. Dabei steht die Frage im Vordergrund, welche Daten man wie gewinnen und wie man sie nutzen darf.
Rechtsanwalt Urban berät und vertritt Sie im Wettbewerbsrecht. In den Zeiten verschärfter Konkurrenz wird im Wirtschaftsleben mit immer härteren Bandagen gekämpft. Die von Ihnen durchgeführten Werbemaßnahmen werden von Mitbewerbern stets kritisch auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin überprüft. Die heutzutage weit reichende gesetzliche Regelung zum Wettbewerbsrecht erschweren es selbst Fachleuten, den Überblick zu behalten. Zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen (zum Beispiel das Heilmittelwerbegesetz) sowie von der Rechtsprechung geprägte Fallgruppen erschweren die Anwendung des Wettbewerbsrechts für den juristischen Laien. Rechtsanwalt Thomas Urban hilft Ihnen hier durch den Juristendschungel. Vermeiden Sie kostspielige Abmahnungen und klären Sie die rechtliche Unbedenklichkeit Ihrer Werbemaßnahme bereits im Vorfeld. Herr Urban prüft Ihre Werbe- und Marketingmaßnahmen auf ihre Zulässigkeit und berät Sie umfassend bei einer Abmahnung, einstweiligen Verfügung, Unterlassungserklärung oder Verpflichtungserklärung sowie bei der wirksamen Unterbindung unlauterer Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenz.
Auch wenn Sie eine Abmahnung aufgrund von geltend gemachten Verletzungen des Urheberrechts (Stichworte u.a.: P2P-Tauschbörsen, Stadtplanausschnitte auf privaten Webseiten) mit der Folge von geltend gemachten Schadensersatzansprüchen erhalten haben, können Sie sich an Herrn Urban wenden. Dieser wird Ihnen im Falle einer unberechtigten Abmahnung helfen, die geltend gemachten Ansprüche abzuwehren und ansonsten die Angelegenheit für Sie so zu regeln, dass Sie mit so geringen Kosten wie möglich belastet werden.
Innerhalb der vorbenannten Rechtsgebiete bildet sich die Rechtsprechung nahezu jeden Tag fort, so dass es für den Mandanten von immensem Interesse sein muss, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die neuesten Urteile und Rechtsänderungen kennt und diese auch auf den einschlägigen Fall anzuwenden weiß.
Rechtsanwalt Urban ist daher Mitglied in diversen Arbeitsgemeinschaften, wie u.a. der ARGE Informationstechnologie des Deutschen Anwaltvereines (DAVIT) sowie der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) und besucht regelmäßig Fachtagungen.
Herr Urban berät und vertritt Sie darüber hinaus im Miet- und Pachtrecht. Zu seinen Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen des Juristen gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.
Durch die Rechtsprechung der Gerichte zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Thomas Urban Rat holen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Volljuristen ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern einer Gemeinschaft sind Herrn Urban die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält er bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Thomas Urban regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung Thomas Urbans das Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragsrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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