Alexander Dietz
Fachgebiete/Charakteristika
Alexander Dietz wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an den Universitäten in Bonn und Freiburg im Breisgau. Dem Referendariat im Landgerichtsbezirk Koblenz, an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und dem Verwaltungsgericht in Freiburg folgten das zweite juristische Staatsexamen und die Zulassung zur Anwaltschaft 2003.
Vor der Gründung der Kanzlei WDGK war Herr Dietz zunächst als Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Petermann und Wolfering in Düsseldorf überwiegend im Verwaltungsrecht, aber auch im Zivilrecht tätig. Danach übernahm er die Leitung eines Dezernates in der Kanzlei Strässer Tsangaris Eggenstein in Solingen mit den Tätigkeitsfeldern Verkehrs-, Miet- und Vertragsrecht. Rechtsanwalt Dietz korrespondiert in fließendem Englisch.
In der Sozietät WDGK betreut Alexander Dietz die Referate Verwaltungsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Forderungsmanagement.
Die Kanzlei verfügt über eine starke Inkassoabteilung, welche von einer erfahrenen Rechtsfachwirtin unterstützt wird. Rechtsanwalt Alexander Dietz vertritt seine Mandanten Privatpersonen und Unternehmen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen. Hier kommt es insbesondere darauf an, dass die erwirkten Titel auch in der anschließenden Zwangsvollstreckung mit allen Mitteln, die das Zwangsvollstreckungsrecht bietet, durchgesetzt werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Alexander Dietz - Liefergasse 5
40213 Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (211) 8681155
- Telefax
- +49 (211) 8681156

- Homepage
- http://www.wdgk.com
Spezialitäten
Rechtsanwalt Alexander Dietz spezialisierte sich auf das Verwaltungsrecht. Nach der erfolgreichen Teilnahme am Lehrgang zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät und vertritt er Sie in allen Angelegenheiten, die mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu tun haben. Sie profitieren von seiner langjährigen Erfahrung in der Vertretung öffentlicher Einrichtungen und derjenigen, die von staatlichem Handeln betroffen sind. Auf der Grundlage dieser Erfahrung berät Herr Dietz gezielt. Das Verwaltungsrecht selbst ist ein Oberbegriff für Rechtsgebiete wie Staatshaftungsrecht, Straßenrecht und Wegerecht, Polizeirecht und Ordnungsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, kommunales Abgabenrecht oder öffentliches Baurecht. Es regelt im Allgemeinen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bürger und der öffentlichen Verwaltung.
Innerhalb des Verwaltungsrechts bilden öffentliches Baurecht, Beamtenrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht (Gaststättenrecht, Handwerksrecht, Gewerberecht) die wesentlichen Schwerpunkte von Rechtsanwalt Alexander Dietz.
Das öffentliche Baurecht ist vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungs-, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche. Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag et cetera.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


