Olaf Pilz
Fachgebiete/Charakteristika
Olaf Pilz, geboren 1969 in Bottrop-Kirchhellen, ist verheiratet und Vater eines Sohnes. Nach dem Abitur absolvierte er eine Ausbildung zum Stadtinspektor bei der Stadt Bottrop. Das zeitgleiche Studium der Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen schloss er als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. Danach folgte das Studium der rechte an der Ruhr-Universität Bochum. Seit dem Jahr 2000 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.
Rechtsanwalt Olaf Pilz ist berechtigt, Sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten. Dies gilt natürlich auch für die Arbeits-, Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
In seiner Freizeit spielt er Handball und Fußball und fährt gerne Motorrad.
Rechtsanwalt Olaf Pilz ist Ihr Ansprechpartner in den Bereichen Ehe- und Familienrecht, Forderungseinzug und Inkasso (inklusive Zwangsvollstreckungsrecht), privates Baurecht (inklusive Werkvertragsrecht) und Versicherungsrecht.
Ehe- und Familienrecht
Einen großen Schwerpunkt bilden das Familienrecht und Eherecht. Hier berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Olaf Pilz gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, wie Sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsansprüchen und Vermögensansprüchen, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleich und der Ehevertrag, der zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Olaf Pilz klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Forderungseinzug (Inkasso)
Unter Forderungseinzug (Inkasso) ist die Beratung und Vertretung durch Herrn Pilz bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Liquidation von Außenständen gegenüber säumigen Schuldnern zu verstehen.
Die Kanzlei bietet Ihnen ein nach Ihren Wünschen maßgeschneidertes Forderungsmanagment und stellt Ihnen ihr Know-how bei der Abwicklung aller Ihrer Forderungen zur Verfügung: Von der Rechnungsstellung, über die Ermittlung verzogener Schuldner, Zahlungsaufforderungen / Mahnungen, Titulierung Ihrer Ansprüche bis zur Zwangsvollstreckung und langfristger Überwachung Ihrer Forderungen.
Baurecht
Das private Baurecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleitätigkeit und behandelt diejenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Im privaten Baurecht geht es um Fragen aus dem Bereich Bauvertragsrecht (Werkvertragsrecht, Kaufrecht) und der sogenannten Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die anwaltliche Tätigkeit umfasst hier beispielsweise die Gestaltung eines Bauvertrags, auch unter Einbeziehung der VOB. Typische Fälle sind hier auch Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsausführung, also wenn Mängel beim Bau entstehen, sowie die Geltendmachung von Werklohnforderungen. Neben der Beratung steht hier bei Olaf Pilz die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, aber auch die Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten im Vordergrund.
Versicherungsrecht
Der Mensch ist heute gegen viele Lebensrisiken versichert. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge angeschlossen, und fast jeder hat schon einmal Probleme mit dem jeweiligen Versicherer gehabt. Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung sowie die private Krankenversicherung. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Ist ein Schaden eingetreten, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige machen und ihm jede erforderliche Auskunft erteilen (§§ 33, 34 VVG). Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angeben ist der Versicherer von der Pflicht zur Erbringung der Versicherungsleistung befreit. Am besten erfolgt die Anzeige schriftlich, vielfach reicht aber auch ein Telefonanruf. Häufig erhält man von der Versicherung ein Formular, in welchem der Schaden aufgenommen und gemeldet wird. Möglichst vor Abschluss einer wichtigen Versicherung, spätestens aber bei Eintritt eines Versicherungsfalles oder Schadensfalles sollte ein Versicherter deshalb bereits einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dies gilt insbesondere für das Ausfüllen von Fragebögen der Versicherung. Für den Fall, dass der Versicherer seine Haftung aus dem Versicherungsvertrag aus Ihnen nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnt, sollten Sie die anwaltliche Hilfe von Olaf Pilz in Anspruch nehmen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Olaf Pilz - Lindhorststr. 25
46240 Bottrop
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2041) 706941
- Telefax
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- Homepage
- http://www.pilz-rechtsanwaelte.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


