Christoph Badde
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Becker und Badde in Bottrop besteht mittlerweile in vierter Generation und bildet mit zwei Juristen ein kompetentes und qualifiziertes Beraterteam in nahezu allen Rechtsbereichen. Die Kanzleiräume sind in der Blumenstraße 6, zentral in der Innenstadt, neben der Musikschule und dem Kulturzentrum August Everding und sind demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus und in den umliegenden Parkhäusern, wie beispielsweise in der Böckenhoffstraße bestehen gute Parkmöglichkeiten.
Durch die Lage besteht auch ein Anschluss an das Busnetz Bottrops. Mit nahezu allen Buslinien gelangen Sie zur Haltestelle “Pferdemarkt”, von dort sind es durch den bekannten Torbogen zur Kanzlei nur wenige Minuten Fußweg.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.30 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Mittwochs erreichen Sie die Kanzlei von 8.00 bis 13.00 Uhr. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich und werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der einzelnen Anwälte aufgeteilt.
Auch abgelegene und schwierige Rechtsgebiete werden zügig bearbeitet. Hierzu bedient sich die Kanzlei modernster Technik und korrespondiert auch per E-Mail (kanzlei@becker-badde.de). Sie verfügt über moderne EDV und eine eigene Internetpräsenz (www.becker-badde.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Christoph Badde - Blumenstr. 6
46236 Bottrop
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2041) 22534
- Telefax
- +49 (2041) 22987

- Homepage
- http://www.becker-badde.de
Fachgebiete/Charakteristika
Christoph Badde wurde 1978 in Dortmund geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1998 bis 2004 an der Ruhr-Universität Bochum und an der Universität Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er am Landgericht Dortmund. Der Jurist, seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen bundesdeutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Badde ist Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft (FJA) im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ziel des Forums ist es, die Interessen junger Kollegen zu vertreten und ihre Fortbildung zu fördern. Außerberuflich ist Herr Badde Mitglied im Rotaract-Club. Dieser weltweit verbreitete Service-Club für junge Menschen steht den Ideen und Idealen des Rotary Clubs nahe.
Herr Badde spricht fließend englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er verbrachte einen einjährigen Auslandsaufenthalt in Australien.
Rechtsanwalt Christoph Badde bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht und Strafrecht.
Herr Badde hat sich auf das Allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Auch das allgemeine Vertragsrecht bildet als Unterfall des Allgemeinen Zivilrechts einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Badde für Sie prüft oder entwickelt, sind Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag sowie Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.
Christoph Badde hat sich auch auf das Familienrecht spezialisiert. Dieses umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Badde in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht der Wahrheitsfindung dienen und darf diese nicht erschweren oder vereiteln. Er hat dessen ungeachtet in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum rechtlichen Service von Christoph Badde.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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