Dr. Susanne Miecke

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Dr. Miecke & Kollegen wurde 1999 von Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke gegründet. Die Juristin beschäftigt zwei angestellte Rechtsanwälte und sechs weitere Mitarbeiter. Die Kanzlei betreut Privatleute und Unternehmen verschiedener Größe. Das Beratungsangebot ist breitgefächert und umfasst vor allem das Arbeitsrecht, das Familienrecht, das Erbrecht, das private Baurecht und das Vertragsrecht.

Die Kanzleiräume in der Hildesheimer Straße 358 in Laatzen / Rethen bei Hannover finden Sie im Marktzentrum Rethen zwischen Aldi und der Kreissparkasse, direkt neben dem Drogeriemarkt Schlecker. Rund um das Marktzentrum stehen den Mandanten Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Die Kanzlei ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln der Linie 1 Richtung Sarstedt bzw. Richtung Langenhagen sehr gut zu erreichen, da der Rethener Bahnhof in unmittelbarer Nähe liegt. Dort besteht Anschluss an S-Bahnen und Regionalbahnen (R 10, R 11) von und nach Hannover, von wo aus Sie die Kanzlei in circa zwanzig Minuten erreichen können.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 08.00 bis 17.30 Uhr besetzt. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.kanzlei-dr-miecke.de) und eine E-Mail-Adresse (kanzlei.miecke@htp-tel.de).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Susanne Miecke
Hildesheimer Str. 358
30880 Laatzen
Niedersachsen
Deutschland

Telefon
+49(5102) 913131
Telefax
+49 (5102) 913132
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-dr-miecke.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Susanne Miecke wurde in Hannover geboren. Sie war zunächst als Beamtin bei der Stadt Hannover und später als Angestellte beim Land Niedersachsen tätig, bevor sie Rechtswissenschaften in Hannover studierte. Das anschließende Referendariat absolvierte sie beim Landgericht Bielefeld. Eine Station des Referendariats leistete sie beim Verwaltungsgericht Minden und der Kammer für Erschließungsbeitragssachen und Europa ab. 1999 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen und machte sich mit ihrer eigenen Kanzlei selbständig. Sie promovierte mit einem Thema zum Verwaltungsverfahrensrecht.

Frau Miecke veröffentlichte außerdem zahlreiche Beiträge zum Thema Existenzgründung, so zum Beispiel in der Beilage “Anwalt” der “Neuen Juristischen Wochenschrift” (NJW). In dem Anwaltsratgeber “Erfolgreich starten als Rechtsanwalt” (Herausgeber: Dieter Trimborn von Landenberg) verfasste sie in nunmehr dritter Auflage das Kapitel “Kanzleigründung mit System”. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Familienrecht und absolvierte außerdem erfolgreich den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht. Susanne Miecke verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch.

Die Rechtsanwältin sieht ihren Beruf aufgrund seines Abwechslungsreichtums, wegen des Kontakts mit vielen unterschiedlichen Menschen und wegen der spannenden Fälle als den schönsten Beruf, den es gibt. Ihre größten Stärken sind ihr Verhandlungsgeschick, ihre Überzeugungskraft, ihr sprachliches Ausdrucksvermögen und ihr Fleiß.

Privat entspannt sich Frau Miecke am liebsten beim Tanzen.

Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, privaten Baurecht und Vertragsrecht.

Seit 2001 ist Frau Miecke Fachanwältin für Arbeitsrecht. Außerdem ist sie seit 2002 berechtigt, den Titel “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Arbeitsrecht ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich an Frau Miecke zu wenden, die Sie aufgrund ihrer Erfahrung kompetent beraten kann. Sie vertritt überwiegend Arbeitnehmer. Oft geht es dabei um den Arbeitsvertrag, die Lohnzahlung, um Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, eine Abmahnung oder um Mobbing. Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung, Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag, Fragen zum Arbeitszeugnis, zum befristeten Vertrag oder zur Haftung von Arbeitnehmern gehören zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet.

Auch das kollektive Arbeitsrecht spielt in der Rechtspraxis eine häufige Rolle. Hierzu zählt das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), das Tarifvertragsrecht, das Arbeitskampfrecht (Streiks und Aussperrungen) und das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben. Frau Miecke beschäftigt sich außerdem mit dem Umwandlungsrecht, also dem Recht, das sich mit Umstrukturierungen von Unternehmen beschäftigt.

Im Familienrecht übernimmt die Rechtsanwältin die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt sie ihre Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung. Auch bei rechtlichen Fragen zu Mobbing in der Familie können Sie sich an die Rechtsanwältin wenden.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist das Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüchen und von Ansprüchen aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten oder Unternehmensnachfolge steht Ihnen Frau Miecke zur Seite. Häufig gelingt ihr die außergerichtliche Regelung von Erbsachen.

Die Rechtsanwältin bearbeitet außerdem Fälle aus dem privaten Baurecht. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder eine Werkleistung in Auftrag gibt (Bauherr), und den Beteiligten, welche die Planung und Ausführung übernehmen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Rechtliche Fragen entstehen dabei häufig im Hinblick auf den Werkvertrag, die Fälligkeit des Werklohnes bei VOB-Vertrag und BGB-Vertrag, die Gewährleistung und die Ersatzvornahme, das Zurückbehaltungsrecht, eine Baukostenüberschreitung oder eine verzögerte Bauausfertigung. Probleme treten auch oft im Zusammenhang mit einer Vertragsstrafe, einer Haftungsfreizeichnung oder mit einem unterlassenen Vorbehalt bei der Abnahme eines Bauwerks auf.

Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und die Beteiligten haben im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich die Möglichkeit, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen. Rechtsanwältin Dr. Susanne Miecke berät Sie diesbezüglich umfänglich. Zeigen sich schon während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht sie ihren Mandanten bei der Beweissicherung, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel ebenso zur Seite wie später bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung und etwaiger Schadensersatzansprüche. Ein weiterer wichtiger Bereich des privaten Baurechts ist die rechtliche Überprüfung der Schlussrechnung des Bauunternehmers und die Werklohnklage des Bauunternehmers.

Die Juristin befasst sich zudem mit dem Vertragsrecht, das die Erstellung und Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfasst. Außerdem untersucht sie bestehende Vertrags- und Geschäftsbeziehungen und unterbreitet ihren Mandanten gegebenenfalls Änderungsvorschläge.

Zu der Kanzlei gehört unter anderem Frau Rechtsanwältin Marlies Schlicht, die Beratungen und Vertretungen im Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Bereich des gewerblichen Rechtschutz übernimmt.

Mitgliedschaften:

  • Wirtschaftsforum Laatzener Unternehmer e.V.
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV)
  • Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
  • Arbeitsgemeinschaften Familienrecht, Erbrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht sowie Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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