Regina Thörmann-Möglich
Kurzprofil
Die Kanzlei Thörmann-Möglich in Braunschweig wurde 1988 von Rechtanwältin Regina Thörmann-Möglich gegründet. Sie betreut Privatleute sowie kleine Unternehmen.
Haupttätigkeitsfelder der Kanzlei die Bereiche Familien- und Steuerrecht.
Die Kanzlei finden Sie in der Eschenburgerstraße 7 in der Nähe des naturhistorischen Museums und der alten Mensa. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein guter Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr: Buslinien 419, 429, 439 – Haltestelle „Pockelstraße“. An Parkplätzen steht leider nur der Straßenrand zur Verfügung.
Für Terminvereinbarungen setzen Sie sich bitte mit der Rechtsanwältin in Verbindung. Bei besonderer Veranlassung werden Besprechungen auch im Hause des Mandanten durchführgeführt.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind flexibel; in der Regel täglich von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr; Besprechungstermine sind auch nach 18.00 Uhr und samstags möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Regina Thörmann-Möglich
- Eschenburgstr. 7
38106 Braunschweig
Niedersachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 (531) 994714
- Telefax
- +49 (531) 997840

Fachgebiete/Charakteristika
Beide juristische Staatsexamen legte Regina Thörmann-Möglich in Würzburg ab.
Die Juristin wurde im März 1985 von der Rechtsanwaltskammer Braunschweig als Rechtsanwältin zugelassen.
Sie ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft für Familien- und Erbrecht des DAV.
An ihrer Tätigkeit reizt sie insbesondere der persönliche Umgang mit ihren Mandanten und das Auffinden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Rechtsanwältin Regina Thörmann-Möglich berät und vertritt Sie im Familienrecht und Steuerrecht gerichtlich und außergerichtlich.
Das Familienrecht umfasst alles, was mit der Familie, insbesondere deren Gründung, den Kindern und der Auflösung der Familie zusammenhängt.
Von besonderer Bedeutung sind – auch für vertragliche Regelungen – das Unterhaltsrecht der Kinder und der Ehegatten, die Verteilung des Hausrates und des Vermögens einschließlich der Schulden sowie die Regelung des Ausgleichs, der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche (Versorgungsausgleich).
Im Zusammenhang mit der Trennung der Eheleute und der nachfolgenden Scheidung sind die Fragen der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder, des Umganges mit den gemeinsamen Kindern, des Kindes-, Trennungs- und nachehelichen Unterhaltes, der Aufteilung des Hausrates, der Nutzung der ehelichen Wohnung und der Verteilung des Vermögens sowie des Versorgungsausgleiches zu regeln.
Ziel der Tätigkeit ist es, die familienrechtlichen Angelegenheiten für den Mandanten möglichst konfliktfrei zu lösen, insbesondere dann, wenn minderjährige Kinder vorhanden sind.
Rechtsanwältin Regina Thörmann-Möglich berät und vertritt Sie im Steuerrecht, insbesondere im Einkommenssteuerrecht.
Die Vertretung umfasst das Erstellen von Steuererklärungen (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Erbschaftssteuer), Einlegen von Beschwerden und Einsprüchen, Korrespondenz mit Finanzämtern sowie das Führen von Finanzgerichtsprozessen.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Braunschweig
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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