Mark Pilz
Fachgebiete/Charakteristika
Mark Pilz wurde 1970 in Bottrop-Kirchhellen geboren. Er ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Nach dem Abitur am Josef-Albers-Gymnasium absolvierte er sein Studium der Rechte an der Ruhr-Universität Bochum. Seit dem Jahr 2000 ist er als sebständiger Rechtsanwalt in Bottrop mit der Berechtigung tätig, Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor allen Amts-, Land und Oberlandesgerichten in Deutschland zu vertreten. Dies gilt natürlich auch für die Arbeits-, Finanz und Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert er sich ehrenamtlich insbesondere beim Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Bottrop, wo er im Zivil- und Katastrophenschutz einige Jahre die Sanitätsgruppe leitete und nun die Mitglieder und Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes Bottrop mit den rechtlichen Grundlagen des Sanitäts- und Rettungsdienstes vertraut macht. Außerdem ist er Dozent an der Rettungsschule des DRK Bottrop und Konventionsbeauftragter des DRK Kreiverbandes Bottrop. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des Anwaltvereins Bottrop.
Zum Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit trainiert er in seiner Freizeit seit rund 20 Jahren Karate, geht gerne Bergwandern und spielt Piano.
Rechtsanwalt Mark Pilz berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im Vertragsrecht.
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Pilz ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus dem Arbeitsrecht. Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sondern auch zwischen Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Das Arbeitsrecht ist in dieser Entwicklung immer mehr zu einem politischen Spielball geworden und wird auch in den nächsten Jahren zahlreichen Eingriffen des Gesetzgebers unterliegen. Aus der Perspektive des Arbeitnehmers sichert das Arbeitsverhältnis regelmäßig die persönliche Lebensgrundlage. Die Begründung, inhaltliche Gestaltung, Änderung oder Beendigung eines Arbeitsvertrages betreffen ihn nachhaltig in seiner unmittelbaren Lebenssituation. Bei Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Mark Pilz ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen auch innovativen Lösungen zugeführt werden. Selbstverständlich vertritt Sie Herr Pilz bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal.
Miet- und Pachtrecht
Das Miet- und Pachtrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete, Gewerberaummiete oder Pacht mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Dazu gehört die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung einer Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Verkehrsrecht
Einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Mark Pilz bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet, können zahlreiche Probleme auftreten, die nicht selten mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand als auch mit persönlichem Ärger verbunden sind. Geben Sie sich keinesfalls mit der Auskunft der Versicherung zufrieden, wenn Ihnen die Abrechnung merkwürdig erscheint. Oft werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs geht es beim Sachschaden um Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfallentschädigung, Abschleppkosten et cetera. Für den Personenschaden ist die Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vermehrten Bedürfnissen zu regeln. Anwaltsgebühren, die im Rahmen einer Unfallregulierung anfallen, sind übrigens Teil des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten und werden entsprechend dem Umfang der Eintrittspflicht von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Lassen Sie sich bei verkehrsrechtlichen Problemen rechtzeitig durch den im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt Mark Pilz beraten und vertreten.
Wenn Sie “geblitzt” wurden und ein Bußgeld oder gar ein Führerscheinentzug droht, geben Sie sich nicht mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen beruht auf Messfehlern, die auf falsche Handhabung der Messgeräte oder äußere Einflüsse (Wetter, starker Verkehr) zurückzuführen sein können. Viele Bußgeldbescheide werden von den Gerichten wegen falscher Messungen aufgehoben. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, so beispielsweise Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Straf- und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird von Herrn Pilz kompetent beraten und betreut.
Strafrecht
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Mark Pilz die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Mark Pilz.
Vertragsrecht
Im Vertragsrecht werden in der heutigen Praxis sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig, so kommt es gerne zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Mark Pilz der geeignete Ansprechpartner. Hierbei können Sie sich auf die Erfahrung und die Kreativität des Juristen verlassen, für Sie ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Mark Pilz - Lindhorststr. 25
46240 Bottrop
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2041) 706941
- Telefax

- Homepage
- http://www.pilz-rechtsanwaelte.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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