Michael Oehlrich
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Oehlrich wurde 1955 in Hamburg geboren. Nach dem Wehrdienst begann er zunächst das Studium der Betriebswirtschaftslehre, bevor er an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften studierte. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Oehlrich unter anderem am Landgericht Hamburg.
Seit 1989 ist er als Volljurist zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. 1995 wurde er zudem als Anwaltsnotar zugelassen. Um Anwaltsnotar zu werden, muss der sich bewerbende Anwalt eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung aufweisen und in dem von ihm gewählten Amtsbereich drei Jahre ununterbrochen als hauptberuflicher Rechtsanwalt tätig gewesen sein. Daneben muss er Fortbildungen absolviert haben.
Rechtsanwalt Oehlrich spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft.
Michael Oehlrich ist sowohl als Rechtsanwalt als auch als Notar tätig und bietet Rechtsberatungen und falls notwendig Prozessvertretungen insbesondere im Mietrecht, Familienrecht, privaten Baurecht, Verkehrsunfallrecht und Forderungseinzug.
Der Schwerpunkt des Juristen liegt dessen ungeachtet auf dem Notariat. Der Notar ist vorwiegend tätig im Eherecht und Familienrecht (Ehevertrag, Scheidungsvertrag und Partnervertrag, Adoption), Immobilienrecht (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung und Grundschuldbestellung), Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung) und Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Registeranmeldung). Haupttätigkeit des Notars Oehlrich ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Herr Oehlrich eine umfassende und qualifizierte Beratung an.
Ein Fachgebiet von Rechtsanwalt Oehlrich liegt im Mietrecht. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Oehlrich.
Ein weiterer Schwerpunkt Herrn Oehlrichs ist das Familienrecht, das die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie bestimmt. Es umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Zum Beispiel regelt es Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht von Kindern und Eltern. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Rechtsanwalt Oehlrich berät Sie bei Fragen, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.
Des Weiteren bearbeitet Rechtsanwalt Oehlrich Fälle aus dem privaten Baurecht. Neben Bauherren und Handwerksbetrieben zählen Bauträger zu seinen Mandanten. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt das Baurecht die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Michael Oehlrich berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt in der Verkehrsunfallabwicklung und Unfallregulierung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Versicherungen bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall oftmals Probleme auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Rechtsanwalt Oehlrich Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter.
Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Michael Oehlrich im Mahnwesen, Vollstreckungswesen sowie beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Herr Oehlrich setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Michael Oehlrich
- Unter den Linden 15
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Niedersachsen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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