Rüdiger Sprang

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Sprang in Gotha wurde 1997 von Rechtsanwalt Rüdiger Sprang gegründet. Der Jurist betreut Privatleute und kleine bis mittelständische Unternehmen. Das Beratungsangebot ist breitgefächert und umfasst vor allem Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Die Anwaltskanzlei Sprang ist im Zentrum von Gotha, direkt gegenüber der Hauptpost. Aufgrund der zentralen Lage ist die Kanzlei sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn, Bus) zu erreichen. Die Haltestellen “Arnoldiplatz” und “Orangerie” sind unweit der Kanzlei. Für Mandaten mit Pkw stehen in der unmittelbaren Umgebung ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Beratungstermine können jederzeit unter Berücksichtigung der zeitlichen Wünsche des Mandanten vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rüdiger Sprang
Ekhofplatz 4
99867 Gotha
Thüringen
Deutschland

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+49(3621) 893535
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Fachgebiete/Charakteristika

Rüdiger Sprang wurde 1963 in Gotha geboren und studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaft in Leipzig. Von 1991 bis 1993 arbeitete er als hauptamtlicher Rechtsberater für den Mieterverein Gotha und Umgebung e.V., für den er auch heute noch einen Tag wöchentlich als Berater tätig ist. Anschließend war er vier Jahre lang als freier Mitarbeiter bei einer überregionalen Sozietät in Gotha beschäftigt, bevor er 1997 seine eigene Kanzlei gründete. Herr Sprang verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

An seiner Tätigkeit reizt ihn der Umgang mit den Menschen und die Möglichkeit, seinen Mandanten zu Gerechtigkeit zu verhelfen. Seine größten juristischen Stärken sind sein Verhandlungsgeschick und die genaue Analyse der Sachverhalte der von ihm bearbeiteten Fälle.

Rechtsanwalt Rüdiger Sprang berät und vertritt seine Mandanten im Miet- und Pachtrecht, im Familienrecht, im Erbrecht, im Arbeitsrecht und im Allgemeinen Zivilrecht. Er ist aber auch bei Problemen in anderen Rechtsgebieten gerne für Sie da.

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Mietrecht, wofür er aufgrund der langjährigen Tätigkeit für den Mieterverein Gotha und Umgebung e.V. prädestiniert ist. Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei vertritt Rechtsanwalt Sprang Mieter oder Vermieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen und die Beratung von Vermietern oder Mietern hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Er prüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät er seine Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung oder einer Mieterhöhung. Zudem unterstützt er die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution, Untermiete et cetera. Auch bei sämtlichen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit einer Pacht kann man sich an Rechtsanwalt Sprang wenden.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Familienrecht. Herr Sprang übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, Umgangsrecht, Hausratsverteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt der Jurist seine Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.

Rechtsanwalt Sprang übernimmt auch Fälle aus dem Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche wie zum Beispiel von Pflichtteilsansprüchen und von Ansprüchen aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um die Themen Nachlassverbindlichkeiten oder Unternehmensnachfolge steht Ihnen Herr Sprang zur Seite.

Ein weiteres Fachgebiet, das der Rechtsanwalt schwerpunktmäßig bearbeitet, ist das Arbeitsrecht. Dieses ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung sowie durch kurze Fristen für Klagen geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich möglichst rasch an einen Rechtsanwalt wie Herrn Sprang zu wenden, der Sie aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen kompetent beraten kann. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Häufig geht es dabei um Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an den Juristen wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere das Allgemeine Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel von Kaufverträgen oder Werkverträgen, und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Rüdiger Sprang unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Des Öfteren geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Jena

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