Dieter Zander

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Dieter Zander gründete seine Einzelkanzlei 1995 in Neuss. Heute arbeitet die Kanzlei Zander mit Rechtsanwältin Anne Kallen und Rechtsanwalt Frank Willer in Bürogemeinschaft. Innerhalb der Bürogemeinschaft bearbeitet jeder Kollege seine Mandate in eigener Verantwortung und steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Sie finden die Rechtsanwaltskanzlei Zander in der Neusser Innenstadt in unmittelbarer Nähe des Amtsgerichts. Direkt vor dem Kanzleigebäude gibt es öffentliche Parkplätze, die von den Mandanten benutzt werden können. Durch die unmittelbare Nähe zur Bushaltestelle “Neustraße” besteht Anschluss an sämtliche Neusser Buslinien.

Rechtsanwalt Dieter Zander berät und vertritt überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbebetriebe und mittelständische Unternehmen. Die Tätigkeit des Juristen verfolgt das Ziel, unnötige Streitigkeiten und damit Kosten zu vermeiden. Das bedeutet im Einzelnen die Ausarbeitung einer wirtschaftlich sinnvollen Lösung für den Mandanten, die eine außergerichtliche Beilegung der Rechtsstreitigkeit bringen soll. Bei Bedarf besteht hier eine Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei in Düsseldorf. Sollte jedoch die Führung eines Prozesses notwendig sein, verfolgt Herr Zander die Interessen seiner Mandanten mit Nachdruck.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.30 Uhr und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr mit Herrn Zander vereinbart werden. Termine sind nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende sowie auch vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internethomepage (www.ra-zander.de) und E-Mail (ra-zander@arcor.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dieter Zander
Kanalstraße 21
41460 Neuss
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 2131 28118
Telefax
+49 2131 28119
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-zander.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Dieter Zander wurde 1965 in Büttgen geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften. Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen war Herr Zander als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht der Universität Greifswald tätig. Die daran anschließende Referendarausbildung absolvierte er in Düsseldorf. Dieter Zander wurde 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Er spricht gut Englisch und Französisch.

Dieter Zander ist seit 2004 Mitglied des Rates der Stadt Neuss sowie Mitglied diverser Fachausschüsse.

Rechtanwalt Dieter Zander ist zivilrechtlich ausgerichtet. Er berät und vertritt seine Mandanten im Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht und Vertragsrecht.

Im Bereich Mietrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung im Rahmen des Abschlusses oder der Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Rechtsanwalt Zander auch beratend zur Seite bei:

  • Gestaltung und Prüfung eines Mietvertrages
  • Streitigkeiten bei Mietkündigung
  • Mietmangel, Mietminderungen, Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung
  • Räumungsklage, Zwangsräumung

Über zweihunderttausend Ehen werden in Deutschland durchschnittlich pro Jahr geschieden, das bedeutet, jede dritte Ehe scheitert. Rechtanwalt Dieter Zander bietet daher neben der Vertretung im Rahmen einer Trennung oder Scheidung eine umfassende Betreuung zur vorsorgenden Gestaltung von Eheverträgen. Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Herr Zander nimmt sich aller Scheidungsfolgesachen an, insbesondere der Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Fragen der Vermögensauseinandersetzung, des Versorgungsausgleichs und der elterlichen Sorge. Dabei sucht er wirtschaftlich angemessene außergerichtliche Lösungen. Gelingt dies nicht, vertritt er die Interessen seiner Mandanten vor Gericht.

Das Erbrecht ist bereits im Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, letztgenannte allerdings begrenzt durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Grundsätzlich soll der Erblasser also frei über seinen Nachlass verfügen dürfen. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten oder die nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Die Gesamtrechtsnachfolge fällt ohne Mitwirkung des Erben mit dem Tod des Erblassers an. Der Erbe hat dann das Recht, das Erbe auszuschlagen oder es anzunehmen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer erfolgten Erbschaft steht Ihnen Herr Zander selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Er beantwortet erbrechtliche Fragen und gestaltet Verfügungen von Todes wegen, berät im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzt Erbanspruch, Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durch.

Jede im Rechtsverkehr und Geschäftsverkehr geschlossene Vereinbarung stellt einen Vertrag dar, beispielsweise Darlehensvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leihvertrag, Mietvertrag, Aufhebungsvertrag, Ehevertrag et cetera. Da viele Verträge nicht alle Probleme regeln oder in verschiedener Weise ausgelegt werden können, kommt es immer wieder zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten, die über das Vertragsrecht zu klären sind. Daneben kommt es immer wieder zu Differenzen darüber, ob überhaupt ein Vertrag abgeschlossen wurde oder nicht. Zum Abschluss eines wirksamen Vertrages müssen die mindestens notwendigen Erklärungen abgeben werden. Einer der beiden Vertragsschließenden muss ein Angebot abgeben, der andere muss dieses annehmen. Wird diesem Angebot von dem Anderen zugestimmt, kommt der Vertrag zustande. Ist in der Annahmeerklärung eine Abänderung enthalten, so gilt sie nicht mehr als Annahme, sondern als neues Angebot. Diesem muss wiederum von der anderen Seite zugestimmt werden. Im Regelfall können diese Erklärungen mündlich abgegeben werden. Dies klingt zwar relativ einfach, kann jedoch im Einzelfall sehr problematisch sein. Um Schwierigkeiten auszuschließen oder zu minimieren, wenden Sie sich an den auf das Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Dieter Zander.

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