Manfred Bremkamp

Fachgebiete/Charakteristika

Manfred Bremkamp, geboren 1949 in Moers, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Jura. Im Anschluss daran leistete er das Rechtsreferendariat in Essen und Hamburg, bevor er 1980 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Herr Bremkamp wurde 1983 zum Notar ernannt. Der Jurist spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Holländisch (Niederländisch).

Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Rechtsanwalt und Notar Manfred Bremkamp 2002 an der Universität Hagen zum Mediator ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Rechtsanwalt und Notar Manfred Bremkamp betreut die Referate Erbrecht, Familienrecht, privates Baurecht, Grundstücksrecht, Vertragsrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Herr Bremkamp ist seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht und seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Unter das Erbrecht fallen beispielsweise Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Errichtung und Änderung einer Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) oder lebzeitigen Zuwendungen und ihren Auswirkungen (Schenkung, Betriebsübergabe). Nach dem Erbfall überprüft Manfred Bremkamp die Erbfolge und erbrechtliche Ansprüche (Erbteil, Vermächtnis, Pflichtteilsrecht) und setzt diese durch. Erbenhaftung, Nachlasssicherung, Pflegschaft und Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassauseinandersetzung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sind weitere Themen, die zur Tätigkeit von Rechtsanwalt und Notar Manfred Bremkamp gehören.

Herr Bremkamp berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Seine Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen. Um diesen hohen Anforderungen gerecht zu werden, absolviert Manfred Bremkamp regelmäßige Fortbildungen im Familienrecht.

Das private Baurecht ist ein weiterer Hauptschwerpunkt der Kanzleitätigkeit und behandelt diejenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Im privaten Baurecht geht es um Fragen aus dem Bauvertragsrecht (Werkvertragsrecht, Kaufrecht) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die anwaltliche Tätigkeit umfasst hier beispielsweise die Gestaltung eines Bauvertrags, auch unter Einbeziehung der VOB. Typische Fälle sind hier auch Leistungsstörungen im Rahmen der Vertragsausführung, also wenn Mängel beim Bau entstehen, sowie die Geltendmachung von Werklohnforderungen. Neben der Beratung steht hier bei Manfred Bremkamp die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung, aber auch die Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten im Vordergrund.

Im Grundstücksrecht ist Ihnen Rechtsanwalt und Notar Manfred Bremkamp bei der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Rechte als Eigentümer von Grundstücken oder Wohnungseigentum behilflich. Dies umfasst beispielsweise folgende Themen:

  • Einräumung, Löschung oder Durchsetzung dinglicher Rechte wie Grundschuld, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Erbbaurecht
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus nachbarrechtlichen Beziehungen wie Störungsabwehr, Überbau, Grenzabstand
  • Betreuung bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • Grundbuchsachen oder Katastersachen
  • Bodensonderungsverfahren oder Umlegungsverfahren
  • Öffentliche Erschließungsmaßnahme
  • Unterschutzstellung

Im Vertragsrecht berät Herr Bremkamp Sie bei der Vertragsgestaltung in den unterschiedlichsten Bereichen, so bei Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung oder Gesellschaftsvertrag. Sein Ziel ist die Gestaltung von klaren und allgemeinverständlichen Vertragswerken mit entsprechender Akzeptanz im Geschäftsverkehr. Erforderlichenfalls berät und vertritt Manfred Bremkamp Sie bei der Durchsetzung oder Klärung von wechselseitigen vertraglichen Ansprüchen.

Schließlich bildet das Allgemeine Zivilrecht einen Schwerpunkt von Rechtsanwalt und Notar Manfred Bremkamp. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Manfred Bremkamp hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de