Rechtsanwalt Ferdinand Roeben

Fachgebiete/Charakteristika

Ferdinand Roeben wurde 1961 in Mönchengladbach geboren. 1996 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt, seit einigen Jahren ist er auch an allen deutschen Oberlandesgerichten zugelassen.

Fachanwalt für Familienrecht
Seit 2005 ist Herr Roeben berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Das Familienrecht umfasst alle sich aus einer Verwandtschaft oder einer Ehe ergebenden Rechtsfragen. Dazu gehören beispielsweise das Unterhaltsrecht, das Eherecht und das Kindschaftsrecht. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Kanzleihomepage.

Ein Unterhaltsanspruch kann auch unabhängig von einer Scheidung bestehen. Neben dem Kindesunterhalt, dem Trennungsunterhalt und dem sogenannten nachehelichen Unterhalt gewinnt zunehmend auch der Elternunterhalt an Bedeutung. Herr Roeben vertritt sowohl Mandanten, die Unterhalt zahlen müssen, als auch Mandanten, die einen Anspruch geltend machen möchten. Neben der eingehenden Prüfung, ob der Anspruch tatsächlich besteht, umfasst die Beratung in der Regel auch die Berechnung der Unterhaltsverpflichtung. Beim Kindesunterhalt geschieht dies anhand der Düsseldorfer Tabelle.

Im Zusammenhang mit dem Unterhalt ergeben sich häufig auch Fragen aus sozialrechtlicher Sicht. Vielfach erfolgt eine Überleitung von Ansprüchen an den Sozialversicherungsträger, oder der Elternteil, der das Kind versorgt, erhält einen Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).

Da sich der Unterhaltsanspruch ändern kann, besteht regelmäßig auch lange Zeit nach einer Scheidung noch ein Beratungsbedarf. Meist geht es dabei um die unterhaltsrechtliche Bewertung einer neuen Partnerschaft oder die Berücksichtigung der Ansprüche weiterer Kinder. Gern informiert Sie der Rechtsanwalt über die Voraussetzungen, einen Unterhaltstitel abändern zu lassen.

Herr Roeben vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einem sich anschließenden Prozess vor Gericht.

Neben dem Unterhaltsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt in der familienrechtlichen Beratung das Eherecht. Bereits vor einer Eheschließung können die Partner einen Ehevertrag vereinbaren, in dem sie etwa einen Versorgungsausgleich ausschließen oder eine von der gesetzlichen Regel abweichende Güterstandsvereinbarung treffen. Auf Wunsch begleitet Sie Herr Roeben gern auch zu dem notwendigen Notartermin.

Zum Eherecht zählt außerdem das Scheidungsrecht. In der Kanzlei werden Sie umfassend zu allen Fragen beraten, die im Zusammenhang mit einer Scheidung auftreten können. Herr Roeben nimmt sich für jeden Mandanten sehr viel Zeit, um der Ausnahmesituation nach einer Trennung gerecht zu werden und um ein intensives Vertrauensverhältnis aufzubauen. Das Büroteam bemüht sich um einen sehr kurzen Terminstand, so dass Sie in der Regel bereits am nächsten oder übernächsten Tag zur Beratung kommen können.

Herr Roeben informiert Sie schon während der Trennungszeit über die Folgen der Scheidung. Vorrangig geht es dabei um die Vermögensauseinandersetzung und den Zugewinnausgleich. Hierzu zählt auch die Klärung, wie laufende Kredite beglichen werden sollen. Der Rechtsanwalt kümmert sich außerdem um den Versorgungsausgleich, in dessen Rahmen die erworbenen Rentenanwartschaften auf die Partner aufgeteilt werden.

Erstrebtes Ziel des erfahrenen Juristen ist die abschließende Regelung aller Vermögensangelegenheiten bereits innerhalb der Trennungszeit. Soll eine sogenannte Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, berät Sie Herr Roeben über empfehlenswerte Regelungen und über mögliche Nachteile und begleitet Sie auf Wunsch auch zu dem erforderlichen Notartermin.

Ähnliche Fragen wie bei einer Scheidung ergeben sich auch, wenn eine nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet wird. Herr Roeben berät Sie zu allen Rechtsfragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben können, zum Beispiel zu möglichen Unterhaltsansprüchen, zum Sorgerecht für gemeinsame Kinder und zur Aufteilung gemeinsam geschaffenen Vermögens.

Zum Familienrecht zählt außerdem das Kindschaftsrecht. Es umfasst nicht nur die Ansprüche der Kinder gegen ihre Eltern, sondern auch gesetzliche Regelungen, die das Sorgerecht und das Umgangsrecht betreffen.

Verkehrsrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Verkehrsrecht. Herr Roeben legt besonderen Wert auf eine zügige Bearbeitung. Er übernimmt die gesamte Schadensabwicklung nach einem Unfall und vertritt Sie sowohl in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren als auch in einem Strafverfahren. Seit vielen Jahren ist er Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Nach einem Verkehrsunfall übernimmt Herr Roeben für Sie den gesamten Schriftwechsel mit den Versicherungen. Neben einem Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung besteht häufig auch ein Anspruch gegenüber der eigenen Vollkasko-Versicherung. Typische Schäden, die geltend gemacht werden können, sind beispielsweise die Schäden am Fahrzeug oder an der Kleidung und der sogenannte Haushaltsführungsschaden. Sind schwere Verletzungen eingetreten und hat der Verletzte Schmerzen erlitten, besteht in der Regel auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Herr Roeben arbeitet seit vielen Jahren eng mit einem erfahrenen Gutachter zusammen. Gern vermittelt er Ihnen einen Termin noch am gleichen Tag.

Nicht nur bei einem Unfall, sondern auch im alltäglichen Straßenverkehr kann man als Autofahrer relativ schnell eine Ordnungswidrigkeit begehen. Herr Roeben vertritt Sie, wenn Sie einen Bußgeldbescheid, zum Beispiel nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einem Rotlichtverstoß erhalten haben. Nach eingehender Akteneinsicht berät er Sie ausführlich zu Ihren Erfolgsaussichten eines Widerspruches. Ist ein Verhalten im Straßenverkehr strafrechtlich relevant, vertritt Sie der erfahrene Strafrechtler auch in dem Verkehrsstrafverfahren.

Strafrecht
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwaltes bilden Wahlverteidigung und Pflichtverteidigung im Strafrecht und Jugendstrafrecht. Da bereits der Verdacht einer Straftat dazu führen kann, dass eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt wird oder sogar ein Haftbefehl gegen den Betroffenen ergeht, sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, sobald Sie Kenntnis von einem laufenden Verfahren erhalten.

Daneben betreut Herr Roeben vor allem auch Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafrecht, für das gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht besondere Regelungen gelten.

Der Rechtsanwalt vertritt Sie sowohl in dem Ermittlungsverfahren der Polizei oder der Staatsanwaltschaft als auch im gerichtlichen Verfahren und in einem Rechtsmittelverfahren.

Mietrecht
Im Mietrecht vertritt Herr Roeben sowohl Mieter als auch Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum. Er berät Sie zu allen Fragen rund um eine Kündigung, insbesondere bei einer Eigenbedarfskündigung, und zu allen rechtlichen Problemen, die während eines laufenden Mietverhältnisses auftreten können.

Regelmäßig geht es bei der Beratung um eine Erhöhung des Mietpreises oder um die Duldung einer Sanierungs- oder Erhaltungsmaßnahme (Schönheitsreparaturen). Zunehmend klagen die Vermieter auch über ausbleibende Mietzahlungen. Auf der anderen Seite weisen viele Mietwohnungen Mängel auf, die der Vermieter beseitigen muss.

Herr Roeben steht Ihnen sowohl außergerichtlich gegenüber dem Vertragspartner als auch in einem sich möglicherweise anschließenden gerichtlichen Verfahren als kompetenter Partner zur Verfügung.

Arbeitsrecht
Zu den Interessenschwerpunkten des Rechtsanwaltes zählt das Arbeitsrecht. In Zusammenarbeit mit Herrn Weufen berät Herr Roeben sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht. In den meisten Fällen geht es um eine Kündigung durch den Arbeitgeber, eine angebotene Änderungskündigung oder um Fragen, die sich aus einem laufenden Arbeitsverhältnis ergeben können. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf der Kanzleihomepage.

Erbrecht
Herr Roeben berät Sie außerdem umfassend zu allen erbrechtlichen Fragen. Vorrangig geht es vielen Mandanten um die Regelung der eigenen Rechtsnachfolge durch einen Erbvertrag oder ein Testament. Gern informiert Sie der Rechtsanwalt über die rechtlichen Regelungen und davon abweichende Gestaltungsmöglichkeiten.

Gerade ältere Mandanten schätzen bei diesem sensiblen Thema die umfassende Betreuung durch den Rechtsanwalt. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit einem Notar, zu dem Herr Roeben Sie auf Wunsch gern begleitet.

Neben der Regelung der Vermögensnachfolge berät der Rechtsanwalt außerdem Mandanten nach einem Erbfall. In der Regel sind dies Erben, welche die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft anstreben.

Häufig werden jedoch durch ein Testament auch Kinder oder andere Erbberechtigte übergangen, die dann zunächst einen Auskunftsanspruch und sodann einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil geltend machen können.

Zufriedene Mandanten schätzen vor allem an Herrn Roeben, dass er sich Zeit nimmt und mit viel Einfühlungsvermögen auf ihre Probleme eingeht. Ist eine außergerichtliche Einigung aussichtslos, führt der Rechtsanwalt eine schnelle Klärung über die Gerichte herbei, um eine langjährige Auseinandersetzung zu vermeiden.

Durch seine intensive Beratung über die Erfolgsaussichten, die Risiken und die Kosten wird jeder Mandant in die Lage versetzt, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Dabei weist Herr Roeben Sie vor allem auf den wirtschaftlichen Aspekt eines bestimmten Vorgehens hin. So kann es sein, dass ein Anspruch zwar besteht, aber nicht durchsetzbar ist.

In familienrechtlichen Fällen hat für den Rechtsanwalt, der selbst Vater eines Kindes ist, das Kindeswohl oberste Priorität.


 

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