Rechtsanwalt Karl-Heinz Weufen
Fachgebiete/Charakteristika
Karl Heinz Weufen wurde 1928 in Mönchengladbach geboren. Im letzten Kriegsjahr wurde er als Soldat verpflichtet. Nach dem Ende des Krieges besuchte er zunächst die Höhere Handelsschule, studierte dann aber Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Im Anschluss an sein zweites Examen war er ein Jahr lang als Anwaltsassessor tätig, bis er im September 1959 seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt und die Kanzlei gründete. Neben der Berufstätigkeit studierte Herr Weufen anfangs außerdem noch fünf Semester lang Betriebswirtschaft.
Arbeitsrecht
Herr Weufen war 1983 einer der ersten Anwälte in Nordrhein-Westfalen, welche die Berechtigung erhielten, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Herr Weufen vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht.
Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Weufen berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz , Kündigungsschutz oder zum Schwerbehindertenrecht. Viele weitere Beispiele finden Sie auch auf der Kanzleihomepage.
Das Kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Weufen, dem Sohn des Rechtsanwaltes.
Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Herr Weufen an Betriebsvereinbarungen mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Sozialrecht
Herr Weufen ist seit 1984 berechtigt, die Bezeichnung “ Fachanwalt für Sozialrecht” zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die entsprechende Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Das Sozialrecht ist in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches geregelt. Es umfasst neben dem Arbeitslosenrecht das Krankenversicherungsrecht, das Rentenversicherungsrecht, das Recht der behinderten Menschen und das Pflegeversicherungsrecht. Herr Weufen berät Sie umfassend zu den Voraussetzungen der jeweiligen Sozialleistung und überprüft fehlerhafte Bescheide. Er vertritt Sie gegenüber den Sozialversicherungsträgern und vor dem Sozialgericht. Weitere Informationen und viele Beispiele aus den einzelnen Bereichen finden Sie auf der Kanzleihomepage.
Arzthaftung
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Arzthaftungsrecht. Die Nachfrage nach qualifizierter Beratung nimmt stetig zu, denn die Patienten sind heutzutage besser informiert und selbstbewusster im Umgang mit ihrem behandelnden Arzt. Eine Haftung wird nicht nur durch einen Behandlungsfehler, sondern bereits durch einen Aufklärungsfehler ausgelöst, aufgrund dessen der Patient beispielsweise die Risiken eines Eingriffs falsch eingeschätzt hat.
Das Rechtsgebiet erfordert umfassende medizinische Kenntnisse und eine ständige Auseinandersetzung des Rechtsanwaltes mit den Weiterentwicklungen in der Medizin. Bereits seit 1981 beschäftigt sich Herr Weufen daher intensiv mit dem Arzthaftungsrecht. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte für Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Da Behandlungsfehler häufig nicht nur seelische, sondern vor allem auch körperliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist ein besonderes Vertrauensverhältnis Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Dabei müssen häufig auch sensible und höchstpersönliche Daten des Patienten vom Rechtsanwalt ausgewertet werden. Herr Weufen verfügt nicht zuletzt aufgrund seines Alters und eigener Erfahrung über das nötige Einfühlungsvermögen und Verständnis. Seine ruhige und freundliche Art trägt außerdem dazu bei, dass man sich als Mandant gut aufgehoben fühlt.
Nach der Klärung der Voraussetzungen einer Haftung des Arztes bespricht Herr Weufen mit Ihnen den Umfang eines möglichen Ersatzanspruches. Neben einem materiellen Schadensersatz für die Körperverletzung ist beispielsweise auch ein etwaiger Verdienstausfall ersatzfähig. Liegt eine so schwerwiegende Schädigung vor, dass der Patient erwerbsunfähig geworden ist, kann auch ein Rentenanspruch geltend gemacht werden.
Weitaus strenger sind die Voraussetzungen für Schmerzensgeld. Dafür gibt es jedoch keine festen Berechnungsgrößen. Umso wichtiger ist die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die einschlägige Rechtsprechung kennt.
Verkehrsrecht
Ein Interessenschwerpunkt des Rechtsanwaltes ist das Verkehrsrecht nebst Verkehrsstrafrecht. Nach einem Verkehrsunfall übernimmt er für Sie die Unfallregulierung und vertritt Sie u.a. gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Häufig kommen Mandanten jedoch auch bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zur Beratung. Herr Weufen informiert Sie nach Akteneinsicht über die Erfolgsaussichten, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, und vertritt Sie sowohl im verwaltungsrechtlichen Widerspruchsverfahren als auch in einem etwaigen Gerichtsverfahren.
Bei einem strafrechtlich relevanten Verkehrsverstoß betreut Sie der erfahrene Strafrechtler Herr Roeben.
Die vielen zufriedenen Mandanten von Herrn Weufen, die der Kanzlei in den meisten Fällen bereits lange Jahre die Treue halten, schätzen an ihm besonders seine Erfahrung und seine ruhige und verständnisvolle Art. Bemerkenswert ist außerdem die Ausdauer, mit der Herr Weufen selbst Fälle, die aussichtslos schienen, zu einem zufriedenstellenden Abschluss gebracht hat.
Für sein über dreißigjähriges ehrenamtliches Engagement in der Kirche und vor allem für die wöchentliche kostenlose Beratung von Wohnungslosen wurde Karl Heinz Weufen das Ehrenzeichen der Stadt Mönchengladbach in Gold verliehen.
Der Jurist ist stolzer Vater von zwei Söhnen und zwei Töchtern. Seine Freizeit verbringt er am liebsten mit seinen mittlerweile sieben Enkelkindern.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Rechtsanwalt Karl-Heinz Weufen - Barbarossastr. 29
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2161) 177244
- Telefax
- +49 (2161) 176803

- Homepage
- http://www.weufen.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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