Weufen u. Roeben

Rechtsanwälte

Kurzprofil

Die Kanzlei wurde 1959 von Rechtsanwalt Weufen gegründet; seit 2001 besteht die Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Roeben. Herr Dipl. jur. J. M. Weufen ist als Jurist und Kanzleivorsteher in der Kanzlei tätig.

Das Beratungsangebot umfasst neben dem Arbeitsrecht, vor allem das Sozialrecht, das Familienrecht, das Arzthaftungsrecht, das Mietrecht und das Verkehrsrecht sowie das Strafrecht. Um eine umfassende Beratung gewährleisten zu können, kooperieren die Anwälte bei Bedarf auch mit anderen Fachkanzleien. Alle Juristen besuchen regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, um die hohe Qualität ihrer Beratung auch zukünftig zu gewährleisten. Auf die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiterinnen legen die Anwälte größten Wert. Regelmäßig bilden sie selbst in der Kanzlei Rechtsanwalt- und Notarfachangestellte aus.

Die Mandanten werden von einem freundlichen und zuvorkommenden Team sowohl persönlich als auch am Telefon stets umfassend betreut. Sie erreichen das Büro Mo, Die, Do und Fr, in der Zeit von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr. Mittwochs in der zeit von 8.00 Uhr bis 12,30 Uhr. In Einzelfällen sind nach Vereinbarung auch Termine außerhalb dieser Zeiten, insbesondere Samstags, möglich.

Für eine Anreise mit dem PKW steht Ihnen eine ausführliche Anfahrtsskizze auf unserer Kanzleihomepage http://www.weufen.de, zur Verfügung.


 

Fachanwalt für

Kontakt

Weufen u. Roeben
Barbarossastr. 29
41061 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (2161) 177244
Telefax
+49 (2161) 176803
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.weufen.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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