Torsten Böhrk
Kurzprofil
Rechtsanwalt Böhrk gründete 2003 seine Kanzlei in Jena, zu deren Klientel sowohl Privatleute als auch Unternehmen zählen.
Sie finden die Kanzlei in der Nähe der Hauptpost im Ärztehaus-Mitte (ehemalige Zeiss-Poliklinik). Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, steht der öffentliche, kostenpflichtige Parkplatz “Haeckelstraße” gegenüber dem Kanzleigebäude zur Verfügung. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Anfahrt unproblematisch, da die Straßenbahnhaltestelle “Ernst-Abbe-Platz” an der “Goethegalerie” (Linien 1, 4, 5) oder „Holzmarkt“ nur wenige Gehminuten (ca. 400 Meter) entfernt ist.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten nach Absprache möglich.
Die Kanzlei, die über einen Internetanschluss (www.boehrk-rechtsanwaltskanzlei.de) mit der E-Mail-Adresse boehrk-ra@web.de verfügt, arbeitet (bei Erforderlichkeit) zudem übergreifend mit einer Steuerkanzlei sowie mehreren Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzleien (Verwaltungsrecht, Familienrecht) zusammen.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Torsten Böhrk
- Westbahnhofstr. 2
07745 Jena
Thüringen
Deutschland
- Telefon
- +49 (3641) 236012
- Telefax
- +49 (3641) 236013

Fachgebiete/Charakteristika
Torsten Böhrk studierte von 1988 bis 1992 Wirtschaftsrecht an der Universität Halle. Im Anschluss absolvierte er bis 1995 seinen Referendarsdienst in Fulda und wurde im selben Jahr als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist, der seit 1998 regelmäßig Seminare im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht besucht, bietet auf Nachfrage auch solche für Arbeitgeber und Betriebsräte an.
Herr Böhrk ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Bundesverband der Sachverständigen im Kraftfahrzeuggewerbe (BVSK) und nimmt im Rahmen einer Fortbildung an Seminaren im Verkehrrecht teil.
Rechtsanwalt Torsten Böhrk berät und vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht (einschließlich Betriebsverfassungsrecht), Verkehrsrecht und Vertragsrecht.
Seit 2001 ist der Jurist dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und den Fachanwaltslehrgang mit schriftlichen Klausuren bestehen. Zudem muss der Anwalt im Arbeitsrecht 100 selbst bearbeitete Fälle nachweisen.
Herr Böhrk absolvierte den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht 1998 und legte der Rechtsanwaltskammer Thüringen im Jahr 2000 seine 100 fachlichen Nachweise vor.
Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss zudem auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Die Teilnahme ist jährlich der Kammer zur Qualitätssicherung nachzuweisen.
Im Arbeitsrecht erstreckt sich die Tätigkeit von Rechtsanwalt Torsten Böhrk auf die Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in individualarbeitsrechtlichen Angelegenheiten als auch von Betriebsräten und Arbeitgebern in kollektivrechtlichen Fragen. Hierunter fallen beispielsweise:
- Abfindung
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Ausbildungsvertrag
- Ausschlussfristen
- Befristung
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrecht / Betriebsrat
- Haftung des Arbeitnehmers
- Interessenausgleich
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Lohn / Gehalt
- Schadensersatz
- Schutz besonderer Personengruppen (Elternzeit, Schwangere, Behinderte)
- Sperrzeit
- Sozialplan
- Tarifrecht / Tarifvertrag
- Teilzeit
- Überstunden
- Unterlassung
- Urlaub
- Verfallsfristen
- Vollzeitarbeit
- Zahlungsansprüche
- Zeugnis
- Zuschläge
Ein weiteres Tätigkeitsfeld des Juristen liegt im Verkehrsrecht, in welchem er die rechtliche Beratung und Vertretung im Verkehrszivilrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht anbietet. Bei allen Fragen zu den folgenden Themenschwerpunkten können Sie sich unter anderem an Herrn Böhrk wenden:
Verkehrszivilrecht:
- Unfallregulierung
- Schadensersatz, Abwehr von Ansprüchen
- Personenschäden
- Sachschäden
- Schmerzensgeld
- Haushalthilfeschaden
Ordnungswidrigkeitsrecht:
- Geschwindigkeitsverstöße
- Abwendung und Reduzierung von Fahrverboten
Verkehrsstrafrecht:
- Unfallflucht
- Straßenverkehrsgefährdung
- Trunkenheitsfahrten
- Fahren ohne Führerschein
Im Vertragsrecht regelt Rechtsanwalt Böhrk die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, auch notariell erstellte Verträge.
Im Zusammenhang mit Vertragsverletzungen ergeben sich dann Rechte und Ansprüche wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung, die im Vertragsrecht von Herrn Böhrk durchgesetzt oder abgewiesen werden.
Darüber hinaus bearbeitet Rechtsanwalt Böhrk auf diesem Gebiet den Forderungseinzug für Firmen und Privatleute. Er berät und begleitet seine Mandanten bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Außenständen und auch bei der sich gegebenenfalls anschließenden Zwangs-Vollstreckung.
Erfurt
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