Reinhard Lindenbaum
Fachgebiete/Charakteristika
Reinhard Lindenbaum, geboren 1953 in Emsdetten, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen leistete er im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm. Herr Lindenbaum wurde 1984 zur Anwaltschaft zugelassen und 2002 zum Notar ernannt. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt und Notar Reinhard Lindenbaum berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Schadensrecht (Haftpflichtrecht) und allgemeinen Vertragsrecht.
Im Verkehrsrecht berät und vertritt Herr Lindenbaum Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen von Fahrzeugkauf, Finanzierung bis hin zur Verkehrsunfallabwicklung. Seine Tätigkeitsgebiet umfasst die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Darüber hinaus berät er Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht- und Kaskoversicherern und vertritt Sie gegen diese bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Ein drohendes Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis stellen Sanktionsmittel des Staates dar, die einschneidende Auswirkungen für den Betroffenen haben. Rechtsanwalt und Notar Reinhard Lindenbaum berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um den Führerschein und vertritt Sie bei einem eingeleiteten Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und vor Gericht.
Das Schadensersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadensersatz ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen materiellen und immateriellen (= Schmerzensgeld) Schaden zu fordern.
Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung. Bestimmungen und spezielle Gesetze, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht. Im Schadensersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung oder Garantiehaftung. Das heißt, dass der Schädiger im ersten Fall “etwas dafür können” muss, während bei der Garantiehaftung (wie zum Beispiel als Tierhalter bei einem Hundebiss oder dem Huftritt eines Pferdes) eine verschuldensunabhängige Haftung gegeben ist. Oft gibt es im Falle einer Garantiehaftung eine Pflichtversicherung. Ihr Schaden kann dann in jedem Fall durch die Versicherung bezahlt werden, auch wenn der Schädiger nicht genug Geld hat, um zu bezahlen. Reinhard Lindenbaum berät sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft kann auch in Schadensersatzfällen durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine viel schnellere Einigung erzielt werden.
Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es bleibt der eigenen, persönlichen Entscheidung überlassen, ob man einen Vertrag abschließt und wie und in welchem Umfang man diesen gestaltet. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet zwischen verschiedenen Vertragstypen, aus denen vertragliche Pflichten resultieren. Rechtsanwalt und Notar Reinhard Lindenbaum unterstützt und berät Sie rund um dieses Thema.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Spezialitäten
Durch langjährige Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung in dem weiten Bereich Arbeitsrecht ist es Herrn Lindenbaum möglich, Ihre persönlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen umfassend, schnell und kompetent zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu lösen. Wenden Sie sich als Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsrat, leitender Angestellter, Geschäftsführer oder Leiharbeitnehmer mit Ihren speziellen Anliegen an den Juristen.
Das Risiko arbeitsrechtlicher Konflikte kann bereits durch eine professionelle Vertragsgestaltung minimiert werden, so dass eine frühzeitige Beratung letztlich in Ihrem wirtschaftlichen Interesse liegt. Treten bei der Durchführung Ihres Arbeitsverhältnisses Komplikationen auf, so berät und vertritt Sie Herr Lindenbaum insbesondere bei Eingruppierung oder Umgruppierung, Kündigung und Kündigungsschutzklage, Abmahnung, Arbeitszeugnis, Lohnanspruch, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Teilzeit und Altersteilzeit. Seine Tätigkeit ist auch im Betriebsverfassungsrecht umfassend und reicht von der Gründung eines Betriebsrats über die Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte bis hin zur Verhandlung von Betriebsvereinbarung sowie Interessenausgleich und Sozialplan.
Rechtsanwalt Reinhard Lindenbaum bespricht Ihren Fall ausführlich mit Ihnen und berät Sie anschließend über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, wird mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme abgeklärt.
Außerberufliche Engagements
In seiner Freizeit ist Reinhard Lindenbaum aktiv dem Motorsport verbunden.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


