Bernadette Böcker-Kock

Fachgebiete/Charakteristika

Bernadette Böcker-Kock wurde 1964 in Coesfeld geboren. Ihr Studium der Rechte absolvierte sie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Nach abgeschlossenem Referendariat in Münster erlangte sie 1993 ihre Zulassung als Rechtsanwältin. Von 1993 bis zum Eintritt in die Kanzlei Diedrichs, Lindenbaum & Kollegen 2004 war die Juristin in einer anderen Coesfelder Rechtanwaltskanzlei tätig. Frau Böcker-Kock spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwältin Bernadette Böcker-Kock übernimmt Ihr Mandat aus dem Familienrecht und Mietrecht.

Im Mietrecht sind die „Fronten“ meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen Frau Böcker-Kock Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dabei ist es die Stärke der Rechtsanwältin, juristisch komplexe Sachverhalte für Laien verständlich zu erklären. Dies kann dazu beitragen, die Spannungen zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Bernadette Böcker-Kock vertritt Mieter und Vermieter von Wohnraum und Gewerberaum in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt.

Im Mietrecht übernimmt Frau Rechtsanwältin Böcker-Kock daher die Gestaltung von Mietverträgen, die Abwicklung solcher Rechtsverhältnisse sowie die gerichtliche Vertretung ihrer Mandanten, wenn es im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Änderung oder Beendigung solcher Verträge zu Konflikten kommt.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Bernadette Böcker-Kock
Kellerstr. 6
48653 Coesfeld
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Spezialitäten

Rechtsanwältin Bernadette Böcker-Kock ist verheiratet und Mutter von zwei Kindern. Sie ist seit 1997 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Familienrecht begleitet Frau Böcker-Kock ihre Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Sowohl Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder auf Ehegattenunterhalt werden von ihr geltend gemacht oder abgewehrt. Hier kommt ihr neben ihrer Fachkompetenz auch ihre Fähigkeit zum unkomplizierten Umgang mit ihren Mandanten zugute. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Einfühlungsvermögen gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen der Juristin, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten. Um den Mandanten die nervliche Belastung eines langwierigen Prozesses zu ersparen, versucht Rechtsanwältin Bernadette Böcker-Kock zunächst, die strittigen Probleme im Zusammenhang mit Ehe, Trennung und Scheidung, Unterhaltsauseinandersetzung und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorgerecht und Umgangsrecht durch Verhandlungen mit den gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen. Führt dies zu keinem Erfolg, verfolgt sie die Interessen ihrer Mandanten mit allem Nachdruck vor Gericht. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt sie die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Außerberufliche Engagements

Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Bernadette Böcker-Kock seit 2006 im Kirchenvorstand in Coesfeld-Lette.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de