Dr. iur. Fred Münch
Kurzprofil
Die Kanzlei MMK-RECHT wurde in Mannheim bereits Mitte der 1960er Jahre von den inzwischen ausgeschiedenen Rechtsanwälten Meixner und König gegründet und 2006 von Rechtsanwalt Dr. iur. Fred Münch übernommen und modernisiert.
Bei Bedarf bestehen verlässliche und erprobte Kontakte zu einem Netzwerk regionaler und überregionaler Anwälte und Steuerberater, welche das Beratungsangebot ergänzen und abrunden.
Mandanten finden die heute modern gestalteten Büroräume seit über 40 Jahren mitten in der Mannheimer Innenstadt im Quadrat Q2, 23, schräg gegenüber der Commerzbank und dem Imbiss “Nordsee Meeresbuffet” in der Fressgasse, unweit der Haltestellen “Marktplatz” oder “Paradeplatz” der Straßenbahnlinien 1, 2, 3, 4, 5 (OEG) und 7. Im Übrigen verfügt die Kanzlei über einen eigenen Tiefgaragenstellplatz, der von den Mandanten kostenfrei genutzt werden kann.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 19.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die modern ausgestattete Kanzlei wird entsprechend dem breiten rechtlichen Erfahrungshorizont des Kanzleiinhabers – bei allen Spezialkenntnissen – als allgemeine Rechtsanwaltspraxis betrieben. Der Mandant soll umfassend beraten werden — und nicht nur in einem begrenzten Spezialgebiet. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend gewerbliche Mandanten, aber auch Privatleute, darunter auch Geschäftsführer von GmbHs und Vorstände von Aktiengesellschaften. Des Weiteren betreut Herr Dr. Münch auch gewerbliche und nicht-gewerbliche Mandanten aus dem Ausland.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. iur. Fred Münch - Q2 23
68161 Mannheim Innenstadt / Jungbusch
Baden-Württemberg
Deutschland
- Telefon
- +49 (621) 23232
- Telefax
- +49 (621) 1565264

- Homepage
- http://www.mmk-recht.com
Fachgebiete/Charakteristika
Fred Münch, 1971 in der Wagnerstadt Bayreuth geboren, studierte an den Universitäten in Bielefeld, Straßburg und Freiburg Rechtswissenschaften, Philosophie und Betriebswirtschaftslehre und schloss sein Jurastudium mit Prädikatsexamen ab. Das anschließende Rechtsreferendariat in Freiburg und Düsseldorf ergänzte er durch Erfahrungen in der internationalen Anwaltsfirma Baker & McKenzie im kalifornischen San Diego, USA. Im Anschluss daran arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg sowie als wissenschaftlicher Assistent am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (Prof. Dr. Gerhard Hohloch) in Freiburg, wo er den Lehrstuhlinhaber in Forschung und Lehre unterstützte und auch in Vorlesungen vertrat.
Der promovierte Jurist wurde1999 zur Anwaltschaft zugelassen. Seine Doktorarbeit fertigte er an der Universität Freiburg bei Prof. Dr. Uwe Blaurock über das Thema “Rufbeeinträchtigung — Rufausnutzung — Verwässerung von Marken, Der erweiterte Schutz bekannter Marken in Deutschland und Frankreich in rechtsvergleichender Perspektive” an. Rechtsanwalt Dr. Fred Münch korrespondiert aufgrund der Auslandsaufenthalte in den USA und Frankreich fließend und verhandlungssicher in Englisch und Französisch. Des Weiteren spricht er gut Italienisch und Spanisch.
Seit 2008 ist Herr Dr. Münch auch als Dozent für Zivil- und Handelsrecht für die IHK Rhein-Neckar tätig.
Rechtsanwalt Dr. Fred Münch bietet in der Mannheimer Innenstadt umfassende Beratung, schlagkräftige außergerichtliche und gerichtliche Vertretung mit Schwerpunkten im Markenrecht, Domainrecht, Internetrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht und Immobilienrecht. Worin die Tätigkeit des Anwalts in der Praxis in diesen Rechtsgebieten beispielsweise konkret besteht, können sie in den folgenden Absätzen lesen.
Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es bleibt der eigenen, persönlichen Entscheidung und dem Verhandlungsgeschick überlassen, ob man einen Vertrag abschließt oder wie man diesen gestaltet. Das BGB unterscheidet zwischen verschiedenen Vertragstypen, aus denen vertragliche Pflichten resultieren. Dr. Münch unterstützt und berät Sie bei allen vertragsrechtlichen Fragen. Vor Unterschrift bei wirtschaftlich wichtigen, insbesondere langfristigen Entscheidungen sollten Sie unbedingt Rücksprache mit einem Anwalt halten. Es gilt: kein Notartermin, ohne vorher mit dem Anwalt gesprochen zu haben.
Im Handelsrecht berät und vertritt Herr Dr. Münch u.a. in Bezug auf Handelskauf, Bürgschaft zwischen Kaufleuten oder Abfindungen und Provisionen von Handelsvertretern oder Maklern - oder er treibt einfach nur Ihre Außenstände schnell und kosteneffizient ein. Er vertritt und berät Mandanten bei der Gründung von Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Offenen Handelsgesellschaft (OHG), der Kommanditgesellschaft (KG) und der stillen Gesellschaft (StG), wobei er insbesondere gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und gewerberechtliche Aspekte beachtet. Gleiches gilt selbstverständlich auch für die Gründung von Kapitalgesellschaften wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der GmbH & Co. KG und der Aktiengesellschaft (AG). Auch bei der Umwandlung einer Gesellschaft (Nachfolgeregelung) und bei Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern steht der promovierte Jurist seinen Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Dr. Münch Ihr Unternehmen umfassend bei der Vertragsverhandlung, Vertragsgestaltung sowie bei der Projektplanung, aber auch in der Krise und Insolvenz. Er übernimmt dabei beispielsweise die folgenden Aufgaben: Beratung bei der Wahl der Rechtsform, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten, individuelle Gestaltung von Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag, Begleitung bei Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf, Unternehmensumwandlung und Generationswechsel, Beratung von Existenzgründung und Start-up-Unternehmen, umfassende Rechtsberatung auf allen Gebieten des Unternehmensrechts (Aktienrecht, GmbH-Recht, KG-Recht/OHG-Recht, BGB-Gesellschaftsrecht), Treuhandvertrag und Übernahme der Treuhänderstellung, Restrukturierung, Liquidation und Kapitalerhöhung.
Im Erbrecht ist Tätigkeit eines Rechtsanwalts ebenfalls vielfältig. Zunächst steht selbstverständlich die Beratung nach Eintritt eines Erbfalls im Vordergrund. Dabei geht es sehr häufig um die Fragen, wer Erbe mit welcher Erbquote ist, wie eine lebzeitige Schenkung des Erblassers zu berücksichtigen und wie ein eventuell vorhandenes Testament oder Erbvertrag auszulegen ist. Des Weiteren sollte jeder, der meint, als Erbe berufen zu sein, den Wert des Nachlasses im Auge behalten und gegebenenfalls bei einer Überschuldung eine Ausschlagung in Erwägung ziehen oder die sonst vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Hierfür existieren Fristen, die eingehalten werden müssen, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Nur wer sich insoweit über die bestehenden rechtlichen Handlungsalternativen im Klaren ist, kann die für seinen Fall richtige und stimmige Entscheidung treffen.
Auch die Führung von Pflichtteilsprozessen und die praktische, außergerichtliche Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Pflichtteilsansprüchen gehören zur Praxis des Rechtsanwalts. Dabei sollte beachtet werden, dass es wenige Jahre nach dem Erbfall zu spät sein kann, einen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Wie sonst auch gilt daher im Erbrecht: lieber früher als zu spät Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen.
Wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Fred Münch angezeigt – hier sollten Sie vor einem Notartermin unbedingt mit einem Anwalt sprechen, um z.B. von steuergünstigen Gestaltungen zu erfahren oder zu erfahren, ob Sie vielleicht gar kein Testament benötigen.
Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, können Sie sich durch den Juristen eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht entwerfen lassen, wenn Sie sich bei Pflegebedürftigkeit nicht dem Willen deutscher Vormundschaftsgerichte überlassen wollen.
Im Internetrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Münch bei Streitigkeiten um die Vergabe oder Herausgabe einer Domain, bezüglich rechtlicher Anforderungen bei der Erstellung einer Website (Impressum, Datenschutz), Haftungsbeschränkungen für Inhalte im Internet (Disclaimer), besonderer Probleme im E-Commerce, Vertragsschluss im Internet (Online-Shop, Auktionshäuser), urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Schutz einer Website, Verbraucherschutz im Internet (Dialer-Streitigkeiten) oder Urheberrecht im Internet (Download, Filesharing). Sie sind abgemahnt worden? Nicht immer ist eine Abmahnung gerechtfertigt. Ob der Rechtsverstoß zu Recht abgemahnt wird, eine missbräuchliche Serienabmahnung vorliegt oder die Kosten der Abmahnung gerechtfertigt sind – oder ob gar eine Gegenklage wegen missbräuchlicher Abmahnung erhoben werden kann, sollten Sie umgehend durch Rechtsanwalt Dr. Fred Münch prüfen lassen.
Der gute Name und das Logo Ihres Unternehmens oder Ihres Produktes sind heute im Marktgeschehen oftmals ein entscheidender Bestandteil Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit einer Marke zu kennzeichnen, haben Sie die Qual der Wahl zwischen Wortmarken, Bildmarken oder einer Kombination hieraus. Bei dem Schutz Ihres Markenzeichens sollten Sie sich keine Fehler erlauben. Die Kreativität zur Schöpfung einer schlagkräftigen Marke müssen Sie selbst aufbringen – sollten aber bereits bei der Auswahl Ihres Logos oder Designs Schutzrechte Anderer berücksichtigen und den Anwalt früh einbeziehen, um spätere kostenträchtige Änderungen aufgrund von Abmahnungen zu vermeiden. Mit einer Marke können Sie Ihre Kosten für Werbemaßnahmen in einem Vermögenswert konzentrieren, der immer häufiger zur Besicherung von Krediten eingesetzt werden kann. Es lohnt sich daher, eine Marke zu registrieren, bevor umfangreiche Werbeinvestitionen getätigt werden.
Das Markenrecht im weiten Sinne umfasst alle Kennzeichnungen von Unternehmen, geistigen Werken und Produkten, die im geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Besonders wichtig ist bei der Durchsetzung von markenrechtlichen Ansprüchen die Beachtung formaler Anforderungen und Verfahren. Rechtsanwalt Dr. Münch betreut Eintragungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren und Klageverfahren. Er verfasst auf Ihren Wunsch unverzüglich eine Abmahnung, erwirkt eine einstweilige Verfügung und verteidigt Sie bei Inanspruchnahme durch Wettbewerber und Markeninhaber. Im Übrigen prüft er die Zulässigkeit von Internetauftritt, Markenauftritt, Produktauftritt und Marketingauftritt oder überprüft Ihren Online-Shop.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


