Carsten Dix

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Carsten Dix ist seit 2004 als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig. Er betreibt sie in Neuss in Bürogemeinschaft mit der Domgans Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Der Jurist berät und vertritt vornehmlich Privatleute, aber auch kleine bis mittelständische Unternehmen. Rechtsanwalt Dix und seine Kollegen sehen die Kanzlei als Allgemeinkanzlei, die dem Ratsuchenden als erste Anlaufstelle für alle rechtlichen Probleme dient. Das Beratungsangebot ist daher breitgefächert und umfasst zum Beispiel Miet- und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, Verkehrsrecht und Allgemeines Zivilrecht.

Die Kanzleiräume in der Kanalstraße 81 finden Sie zwischen Amtsgericht und Stadtpark, in zentraler Lage von Neuss. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, da Bus- und Straßenbahnhaltestellen nur circa drei Gehminuten entfernt sind. Für Mandanten mit Pkw stehen direkt um die Ecke kostenlose Parkplätze in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.cdix.de) und eine E-Mail-Adresse (RADix@cdix.de)


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Carsten Dix
Kanalstr. 81
41460 Neuss
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49(2131) 222266
Telefax
+49(2131) 222268
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Carsten Dix wurde 1974 in Bonn geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität seiner Heimatstadt. Das anschließende Referendariat leistete er in Düsseldorf und Neuss ab. Außerdem absolvierte er einen Aufbaustudiengang an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Carsten Dix wurde 2002 als Rechtsanwalt zugelassen und gründete 2004 seine eigene Kanzlei. Herr Dix verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

An seiner Tätigkeit reizt ihn die Vielseitigkeit der Arbeit. Seine größte Stärke ist es, auch aus schweren und scheinbar hoffnungslosen Fällen das Beste für seine Mandanten herauszuholen.

Rechtsanwalt Carsten Dix berät und vertritt seine Mandanten im Mietrecht und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, Verkehrsrecht und im Allgemeinen Zivilrecht. Aber auch in allen anderen Rechtsgebieten ist der Jurist gerne für Sie da.

Herr Dix ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Mietrecht regelt die Rechtsverhältnisse bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Dabei vertritt Rechtsanwalt Dix Mieter oder Vermieter gerichtlich und außergerichtlich. Zu seinen Aufgaben gehört zum Beispiel die Gestaltung, Entwicklung und Prüfung von Mietverträgen und die Beratung von Vermietern oder Mietern hinsichtlich der Bedeutung und Wirksamkeit der in einem Formularmietvertrag verwendeten Klauseln. Er prüft Nebenkostenabrechnung und Betriebskostenabrechnung und verhandelt diesbezüglich mit Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen. Außerdem berät er seine Mandanten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit einer Kündigung, einer Vereinbarung zur Vertragsaufhebung, einer Mieterhöhung et cetera. Auch bei sämtlichen Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit einer Pacht kann man sich an Rechtsanwalt Dix wenden. Für Vermieter und Hausverwaltungen übernimmt die Kanzlei auch das komplette Forderungsmanagement beginnend bei der Außergerichtlichen Anmahnung säumiger Zahler über die Gerichtliche Geltendmachung bis hin zur Überwachung von Ratenzahlungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Außerdem berät und vertritt Carsten Dix Wohnungseigentümer in allen Angelegenheiten im Wohnungseigentumsrecht, zum Beispiel bei Ansprüchen gegenüber Miteigentümern oder der Hausverwaltung. Das Tätigkeitsspektrum umfasst dabei unter anderem die Beratung und Prüfung von Kaufverträgen, die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Herr Dix berät Sie darüber hinaus zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer, zur Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum sowie zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, zu Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Nachbarrecht. Grundsätzlich hat ein Eigentümer nach den gesetzlichen Vorschriften das Recht, mit seiner Sache nach Belieben zu verfahren und Dritte von jeder Einwirkung auszuschließen. Das Nachbarrecht schränkt dies mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken und die deshalb unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen ein. Das Nachbarrecht regelt somit Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn. Im Einzelnen kann es zum Beispiel um Grenzabstände, Zäune und andere Einfriedungen, die Höhe von Bäumen oder Sträuchern, überhängende Äste und in das Nachbargrundstück hineinwachsende Wurzeln gehen. Sollten Sie eines dieser Probleme oder ein ähnliches mit Ihrem Nachbarn haben, können Sie von Rechtsanwalt Dix erfahren, ob und wie Sie gegen die Belästigung vorgehen können und wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Forderungen Ihres Nachbarn wehren können.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Carsten Dix übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Er verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) und Schmerzensgeld geltend.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Rechtsanwalt Dix unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. Außerdem übernimmt er die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis et cetera und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere das allgemeine Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel Kaufvertrag oder Werkvertrag, und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Dix unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Des Öfteren geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Durch die Kollegen seiner Bürogemeinschaft wird außerdem das Familienrecht abgedeckt.

Außerberufliche Engagements

Carsten Dix ist in seiner Freizeit politisch tätig. So ist er sachkundiger Bürger im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Neuss. Zudem hat er für den Stadtrat kandidiert.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de