André Benthaus

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Benthaus in Weimar wurde 2003 von Rechtsanwalt André Benthaus gegründet. Der Jurist betreut vor allem Privatleute und kleinere Unternehmen. Das Beratungsangebot ist breitgefächert und umfasst vor allem Steuerrecht, Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht.

Die Kanzleiräume in der Trierer Straße sind gegenüber dem Gebäude der “Deutschen Rentenversicherung Bund”. Die Kanzlei ist sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen, da der “Berkaer Bahnhof” nur circa 200 Meter entfernt ist, außerdem befinden sich noch mehrere Bushaltestellen in unmittelbarer Umgebung. Die Kanzlei ist vom Hauptbahnhof und von der Innenstadt aus in circa zehn Minuten zu Fuß erreichbar. Für Mandanten mit Pkw bestehen vor dem Haus oder in den Nebenstraßen ausreichend Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.benthaus-ra.de) und eine E-Mail-Adresse (rabenthaus@web.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

André Benthaus
Trierer Str. 77
99423 Weimar
Thüringen
Deutschland

Telefon
+49 (3643) 903374
Telefax
+49 (3643) 903376
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.benthaus-ra.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

André Benthaus wurde 1969 in Köln geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Universität seiner Heimatstadt. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Meiningen. Er wurde 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und machte sich 2003 mit seiner eigenen Kanzlei selbständig. Herr Benthaus absolvierte einen einjährigen Fachanwaltskurs im Steuerrecht und im Arbeitsrecht. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

An seiner Tätigkeit reizt ihn die Zusammenarbeit mit den Menschen und die Möglichkeit, deren Probleme zu lösen. Seine größte Stärke ist es, dass er für seine Mandanten als “Übersetzer” tätig ist und ihnen die rechtlichen Probleme so erklären kann, dass sie diese verstehen und auf dieser Basis richtige Entscheidungen treffen können. Außerdem fördert er, wo dies gewünscht wird, die Vernetzung seiner Mandanten untereinander.

Rechtsanwalt Benthaus ist Mitglied bei Eureco, einem losen überörtlichen Zusammenschluss verschiedener Rechtsanwälte, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die gegenseitige Terminsvertretung, also die Vertretung eines auswärtigen Rechtsanwaltes bei Gerichtsterminen am Ort des eigenen Sitzes, engagiert wahrzunehmen und dabei deutlich mehr Einsatz zu zeigen, als dies sonst üblicherweise der Fall ist. Außerdem ist André Benthaus Mitglied bei “Kompetenz im Team”, einer Gruppe aus Rechtsanwälten, Personalberatern und Unternehmensberatern, die fachübergreifende Arbeit leisten. Darüber hinaus arbeitet er bei Bedarf mit Steuerberatern und Finanzierungsberatern zusammen.

Rechtsanwalt André Benthaus berät und vertritt Sie vor allem im Steuerrecht und im Steuerstrafrecht, im Insolvenzrecht, Wettbewerbsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. Er ist aber auch bei Problemen in anderen Rechtsgebieten gerne für Sie da.

Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Steuerrecht. Bei der Vielzahl der Steuerarten (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer et cetera) und der Unübersichtlichkeit und dem stetigen Wandel der Steuergesetzgebung können Privatleute und Unternehmen schnell den Überblick verlieren. Rechtsanwalt Benthaus kann Sie bei allen steuerlichen Fragen und Problemen unterstützen, wobei seine enge Kooperation und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Steuerberatern von großem Vorteil ist.

Zu seinen Tätigkeiten gehört die steuerrechtliche Beratung unter Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Möglichkeiten steuerlicher Gestaltung und unter Beachtung der gesetzlichen Pflichten (AfA, Arbeitszimmer, Fahrtkosten, Sonderausgaben, Einnahmen-Überschuss-Rechnung), der Schriftverkehr mit dem Finanzamt und anderen Behörden sowie die Unterstützung bei Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch gegen einen Steuerbescheid, Klage vor dem Finanzgericht). Für die Zukunft plant Rechtsanwalt Benthaus außerdem den Betrieb eines Lohnsteuerhilfebüros.

Der Jurist übernimmt auch Fälle aus dem Steuerstrafrecht. Sofern jemandem eine Steuerstraftat (zum Beispiel vorsätzliche Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung) oder eine Steuerordnungswidrigkeit (beispielsweise Steuergefährdung) vorgeworfen wird, sollte er sich wegen der möglicherweise weitreichenden Konsequenzen frühzeitig an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. In vielen Fällen ist eine Selbstanzeige oder eine Nacherklärung von bisher nicht erklärten Einnahmen und Einkünften die richtige Strategie. Rechtsanwalt Benthaus berät Sie in einem derartigen Fall bezüglich der Rechtslage und des richtigen Vorgehens. Er verhandelt für Sie mit dem Finanzamt und übernimmt gegebenenfalls die Verteidigung vor Gericht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Insolvenzrecht. Seine anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei vor allem die Schuldnerberatung und das Verbraucherinsolvenzrecht. Die Verbraucherinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ist ein dreistufiges Verfahren, das aus einem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern, einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und einem vereinfachten Insolvenzverfahren mit anschließender Wohlverhaltensphase besteht. Herr Benthaus führt Sie kompetent zur erfolgreichen Restschuldbefreiung, indem er sich einen Überblick über Ihre persönliche finanzielle Situation verschafft, Schuldenregulierungspläne erstellt, Verhandlungen mit den Gläubigern über einen möglichen Schuldenerlass führt und Sie gegebenenfalls durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren begleitet.

Rechtsanwalt Benthaus ist auch bei Fragen, die das Wettbewerbsrecht betreffen, für Sie da. In Deutschland gilt das Prinzip der Wettbewerbsfreiheit. Jeder kann sich damit grundsätzlich am wirtschaftlichen Wettbewerb beteiligen. Dabei ist jedoch nicht alles erlaubt. Das Wettbewerbsrecht, das die Freiheit des Wettbewerbs durch gesetzliche Verbote beschränkt, dient dabei der Regulierung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern. Es soll den freien Leistungswettbewerb zwischen Mitbewerbern vor Beeinträchtigungen schützen.

Ein Unternehmer muss es nicht hinnehmen, dass sein Wettbewerber ihm durch wettbewerbswidrige Handlungen Kunden abspenstig macht. André Benthaus hilft Ihnen, Ihr Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Er formuliert und versendet für Sie außergerichtliche Abmahnungen und macht Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend.

Für einen Abgemahnten stellt sich dagegen die Frage, ob die Abmahnung zu Recht erfolgt ist. In einem derartigen Fall überprüft Rechtsanwalt Benthaus, ob die Abmahnung und die daraus resultierenden Rechtsfolgen und Kostenfolgen zulässig und begründet sind. Um solche Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden, ist es sinnvoll, Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstigen Werbeaktivitäten von Herrn Benthaus auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren hin überprüfen zu lassen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Familienrecht. Rechtsanwalt Benthaus übernimmt die rechtliche Vertretung im Falle einer Scheidung und bei der Regelung der Scheidungsfolgesachen. Hierzu zählen zum Beispiel der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, das Sorgerecht für gemeinsame minderjährige Kinder, das Umgangsrecht, die Hausratsverteilung, die Zuweisung der Ehewohnung, die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich und der Versorgungsausgleich. Außerdem berät und vertritt der Jurist seine Mandanten bei eigenständigen Familienverfahren wie zum Beispiel der Festlegung oder Neuberechnung von Unterhaltsansprüchen, der Regelung des Umgangs mit gemeinsamen Kindern oder der Regelung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung.

Ein weiteres Fachgebiet, das der Rechtsanwalt schwerpunktmäßig bearbeitet, ist das Arbeitsrecht. Dieses ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung sowie durch kurze Fristen für Klagen geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich möglichst rasch an einen Spezialisten wie Herrn Benthaus zu wenden, der Sie aufgrund seiner Kenntnisse und Erfahrungen kompetent beraten kann. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Häufig geht es dabei um Fragen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung, Anfechtung oder einen Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an den Juristen wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis oder die Haftung von Arbeitnehmern.

Außerberufliche Engagements

André Benthaus engagiert sich außerberuflich für Pro Familia und den Kinderschutzbund. Diese unterstützt er hauptsächlich durch die Organisation und Hilfe bei der Spendensammlung.

Außerdem ist er aktives Mitglied bei BVMW (Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft) und ist Mitglied bei Xing Thüringen und KölnAlumni.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Thüringen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de