Norbert P. Brüggen
Kurzprofil
Die Kanzlei Brüggen in Mönchengladbach ist von Rechtsanwalt Norbert P. Brüggen gegründet worden.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem mittelständischen Bereich. Die Kanzlei hat Kontakte zu Kooperationspartnern und zu einer Steuerberaterkanzlei.
Die Büroräume der Kanzlei Brüggen sind im Gierthmühlenweg 46, unweit der S-Bahn Haltestelle “Mönchengladbach-Lürrip” der Linie S8. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage und den ausgezeichneten Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr leicht zu erreichen. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Norbert P. Brüggen - Gierthmühlenweg 46
41065 Mönchengladbach
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49(2161) 651911
- Telefax
- +49(2161) 651996

Fachgebiete/Charakteristika
Das erste juristische Staatsexamen legte Norbert P. Brüggen nach seinem Studium der Rechte an den Universitäten Bonn, Speyer und Münster ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Brüggen am Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Der Jurist, 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Norbert P. Brüggen spricht Englisch und Italienisch.
Aufgrund seines Studiums des Kanonischen Rechts ist Rechtsanwalt Brüggen an den (erz)bischöflichen Diözesangerichten in Köln, Aachen und Münster zugelassen.
Der Jurist ist Lehrbeauftragter der Hochschule Niederrhein und Mitglied der Schiedsgerichte der DLRG des Landesverbandes Nordrhein und des Kolpingwerkes Deutschland.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig.
Rechtsanwalt Norbert P. Brüggen berät und vertritt Sie im Familienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Pachtrecht, Arbeitsrecht und Vereinsrecht.
Herr Brüggen berät Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Norbert P. Brüggen, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Das von Rechtsanwalt Brüggen praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von ihm vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet. Vertrauen Sie hier auf die langjährige berufliche Erfahrung und fachliche Kompetenz von Rechtsanwalt Brüggen.
Norbert P. Brüggen berät und vertritt Sie im Miet- und Pachtrecht. Zu seinen Mandanten zählen Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Brüggen gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.
Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Brüggen Rat holen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Norbert P. Brüggen ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind dem Juristen die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält er bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von Rechtsanwalt Brüggen regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Der Jurist berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere, mittelständische und große Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Brüggen finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch Rechtsanwalt Norbert P. Brüggen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu seinen Leistungen.
Im Öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Brüggen zum Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, die Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Norbert P. Brüggen beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Zahlreiche Reformbestrebungen des Gesetzgebers im Stiftungs- und Vereinsrechtrecht machen es unabdingbar, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen bei Fragen wie: steuerliche Veranlagung, Stiftungsgründung, Stiftungsauflösung, Entziehung der Rechtsfähigkeit, Mitgliedschaft und Mitgliederversammlung. Hier ist Rechtsanwalt Brüggen für Sie tätig. Seine gelebte Praxis im Vereinsrecht machen ihn zu einem kompetenten Ansprechpartner für Ihre rechtlichen Belange. Die Kapitalgesellschaften Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und verwandte Rechtsformen wie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) sind ebenfalls Vereine; sie erlangen volle Rechtsfähigkeit durch das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz. Eingetragene Genossenschaften (eG) sind gemäß Genossenschaftsgesetz rechtsfähige Vereine. Rechtsanwalt Norbert P. Brüggen bringt in diesem Bereich jahrelange Erfahrung mit und berät Sie von der Gründungsphase bis hin zur Auflösung.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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