Wendelin Monz
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Monz ist eine namhafte Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Baurecht. Die Kanzlei in der Nauener Vorstadt in Potsdam besteht seit 1997 und hat sich auf das Arbeitsrecht und das Baurecht spezialisiert. Entsprechend den Anforderungen der Mandantschaft beschäftigt sich die Kanzlei daneben auch mit Fragestellungen des Wirtschaftsrecht und Vertragsrechts.
Rechtsanwalt Wendelin Monz ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht. Sein pragmatischer und flexibler Stil bildet die Basis für die langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit mit der vorwiegend mittelständisch geprägten Mandantschaft.
Die Kanzleiräume befinden sich in einer historischen Villa in der ebenso zentralen wie ruhigen Hebbelstraße. Mandantenparkplätze stehen auf dem Grundstück in ausreichender Zahl zur Verfügung. Termine können jederzeit vereinbart werden; hierbei richtet sich die Kanzlei ganz nach den Erfordernissen der Mandanten. Häufig finden Besprechungen auch vor Ort bei der Mandantschaft statt. Daneben steht auch das Berliner Besprechungsbüro von Rechtsanwalt Monz zur Verfügung.
Aufgrund der Kooperation und Bürogemeinschaft mit einer international tätigen Rechtsanwaltssozietät ist die Beratung der Mandantschaft auch in anderen Rechtsgebieten gesichert – so gehören zu den Kooperationspartnern Fachanwälte für Verkehrsrecht, Familienrecht und Erbrecht, zudem ein weiterer Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daneben kann die Kanzlei durch die Kooperation mit einer Steuerberaterin auch zu steuerrechtlichen Aspekten beraten.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Wendelin Monz - Hebbelstr. 37
14469 Potsdam
Brandenburg
Deutschland
- Telefon
- +49 (331) 2015952
- Telefax
- +49 (331) 2015953

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-monz.de
Fachgebiete/Charakteristika
Wendelin Monz wurde 1967 in Trier geboren. Nach Erlangung der Hochschulreife studierte er von 1987 bis 1993 an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaft sowie vergleichende Literaturwissenschaft (Komparatistik). Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er in Rheinland-Pfalz und Brandenburg.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wurde ihm 1995 in Potsdam erteilt. 1997 gründete Rechtsanwalt Monz seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. Seit 1999 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2007 Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht. In der Zeit von 2000 bis 2004 war er mit Kollegen in Potsdam, Berlin und Brandenburg/H. soziiert.
2005 positionierte sich die Rechtsanwaltskanzlei Monz als Spezialkanzlei für Arbeitsrecht, Baurecht und Wirtschaftsrecht mit derzeit acht Mitarbeitern und Kooperationspartnern. Wendelin Monz ist zudem Referent zu arbeits- und baurechtlichen Themen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam und verschiedenen Verbänden. Ferner wirkt er in zwei Prüfungsausschüssen der IHK Potsdam mit. Bis 2005 hatte Rechtsanwalt Monz einen Lehrauftrag an der Technischen Fachhochschule (TFH) in Wildau inne.
Rechtsanwalt Wendelin Monz berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Baurecht und Architektenrecht. Auch im Wirtschafts- und Vertragsrecht verfügt die Kanzlei über außerordentliche Kompetenz.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Monz Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Er beschäftigt sich mit Fragen zu Arbeitsverträgen, Abmahnungen, ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen sowie zu Arbeitszeugnissen. Seine Tätigkeit umfasst außerdem die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Arbeitslohn, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung sowie Gratifikationen und Provisionen auch unter Einbezug eventuell bestehender Tarifverträge, betrieblicher Übungen, Gesamtzusagen und Betriebsvereinbarungen.
Für Arbeitgeber bereitet Rechtsanwalt Monz Kündigungen vor und unterstützt den Arbeitgeber bei prozessvermeidenden Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer – etwa über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
Für Arbeitnehmer erhebt Rechtsanwalt Monz Kündigungsschutzklagen und steht ihnen auch bei der Durchsetzung von Lohnansprüchen oder dem Aushandeln einer Abfindung zur Seite.
Darüber hinaus berät und vertritt er zu Ansprüchen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie zu den gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz und zur Elternzeit. Häufig ist die Rechtsanwaltskanzlei auch mit der Gestaltung oder Prüfung von Wettbewerbsvereinbarungen befasst.
Das zweite Kompetenzfeld der Kanzlei liegt im Baurecht und Architektenrecht. Im Gespräch mit Rechtsanwalt Monz zeigt sich, dass er über das für diese Gebiete erforderliche hohe wirtschaftliche wie auch technische Verständnis verfügt. Er hat zudem im Laufe der Jahre ein dichtes Netzwerk von Sachverständigen und Gutachtern geknüpft.
Im privaten Baurecht berät er Bauherren, Bauunternehmer und Handwerker bei allen Fragen des privaten Bauvertragsrechts einschließlich der VOB/B. Daneben profilierte sich die Kanzlei in der Vertragsgestaltung sowie bei der baubegleitenden Beratung und Vertretung, etwa bei Bauablaufstörungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen oder im Falle der Kündigung des Bauvertrages. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen sowie die Unterstützung bei der Gestaltung und Durchführung von Bauträgerverträgen. Darüber hinaus berät die Rechtsanwaltskanzlei Monz auch im WEG – Recht. Die Kanzlei hat wiederholt bewiesen, dass sie auch in umfangreichen Bauprozessen und selbständigen Beweisverfahren erfolgreich ist. Die Referenzliste auf der Homepage der Kanzlei ist eindrucksvoll.
Im Architekten- und Ingenieurrecht vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Bauherren, Architekten und Ingenieure. Die Kanzlei ist gefragt bei der Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie bei Streitigkeiten über Architekten- und Ingenieurhonorare. Ein weiterer Tätigkeitsbereich bildet die Mängelhaftung und das Urheberrecht.
Seit 1999 führt Wendelin Monz den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht” und seit 2007 den Titel “Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Insbesondere aber befähigt die mehr als 13jährige Erfahrung Rechtsanwalt Monz, auch rechtlich schwierige Fälle souverän zum Erfolg zu führen.
Eine weitere Spezialität der Rechtsanwaltskanzlei Monz ist das Wirtschafts- und Vertragsrecht. Aufgrund des arbeits- und baurechtlichen Schwerpunktes der Kanzlei gehören viele — insbesondere mittelständische — Unternehmen zur Mandantschaft. Dies bringt es mit sich, dass sich Rechtsanwalt Monz auch mit Fragen beschäftigt, die dem Wirtschafts- und Vertragsrecht zugehörig sind. Hierzu zählt das Handelsrecht, Kaufvertragsrecht und Leasingrecht, Franchiserecht und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Außerdem beschäftigt sich die Kanzlei zusammen mit ihren Kooperationspartnern mit Unternehmensnachfolgeregelungen und mit Kooperationsverträgen. Daneben betreibt die Kanzlei für mehrere Unternehmen auch den Forderungseinzug.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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