Michael Horn

Kanzlei Rimmel & Horn

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Horn wurde am 30.06.1975 in Hamburg geboren. Er wuchs auf in Aurich (Niedersachsen) und begann nach dem Abitur und dem zwölfmonatigen Wehrdienst das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Zwei Semester studierte Michael Horn an der Universidad de Sevilla (Spanien) mit einem Erasmus/Sokrates-Stipendium und konnte sich dabei mit einigen Besonderheiten des spanischen Rechts vertraut machen.

Nach Abschluss des ersten juristischen Staatsexamens begann er das Referendariat am Landgericht Kaiserslautern, wobei er während seiner Wahlstation drei Monate an der Deutschen Botschaft in Asunción (Paraguay) verbrachte. Im Rahmen der Botschaftstätigkeit erhielt Herr Horn Einblicke in Rechtsangelegenheiten mit internationalem Bezug (Internationales Privatrecht, Internationales Strafrecht, Auslieferungsverfahren) sowie diplomatische und konsularische Tätigkeiten. Im Mai 2004 schloss er das Referendariat mit dem zweiten juristischen Staatsexamen erfolgreich ab.

Herr Horn ist seit Juni 2004 als Rechtsanwalt am Amtsgericht und Landgericht Kaiserslautern zugelassen und nun in der Rechtsanwaltskanzlei Rimmel beschäftigt, in der er bereits während des Referendariats tätig war. Er verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Spanisch.

An seiner Tätigkeit reizt ihn die Vielseitigkeit der Arbeit und der Kontakt mit den Menschen. Seine größte juristische Stärke ist seine Kreativität.

Rechtsanwalt Michael Horn berät und vertritt Sie im Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Ein besonderer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Ein Beschuldigter hat bei einem Strafverfahren zu jedem Zeitpunkt das Recht, sich von einem Strafverteidiger vertreten zu lassen. Das gehört zu den Grundsätzen für ein faires Verfahren. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Horn daher die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also im Vorverfahren, im Zwischenverfahren, in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz sowie bei der Strafvollstreckung. Hierzu gehört insbesondere die schnelle Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Außerdem kann der Mandant auf Herrn Horns gute Kenntnis der Strafprozessordnung (StPO) vertrauen. Der Jurist übernimmt auch Pflichtverteidigungen.

Jeder Verkehrsteilnehmer kann im Straßenverkehr zu Schaden kommen. Sowohl bei einem “Blechschaden” als auch bei einer Verletzung sollte ein Unfallbeteiligter einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um seine Interessen zu wahren und seine Rechte durchzusetzen. Rechtsanwalt Horn übernimmt die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall. Er verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend.

Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder in Strafverfahren, die nach einem Verstoß im Straßenverkehr auf den Bürger zukommen können. Rechtsanwalt Michael Horn unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid, wenn Ihnen beispielsweise ein Rotlichtverstoß oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird. Außerdem übernimmt er die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht),Trunkenheit im Verkehr, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist Ihnen auch bei einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.

Im Mietrecht übernimmt er Mandate für Mieter oder Vermieter. Er steht seinen Mandanten beispielsweise bei Fragen zu Mietvertrag, Mietzins, Mietdauer, Kündigung, Kostenabwehr und ähnlichem zur Seite. Außerdem unterstützt er die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution et cetera.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht. Hierunter fällt zum Beispiel das Allgemeine Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art, wie zum Beispiel von Kaufverträgen, und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Horn unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung.

Rechtsanwalt Michael Horn ist darüber hinaus auch des Öfteren im Familienrecht, Arbeitsrecht und Multimediarecht (Computerrecht) tätig.


 

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de