Thomas Weinreich

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Weinreich wurde 1974 in Düsseldorf geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat nach dem ersten juristischen Staatsexamen absolvierte er mit dem Schwerpunkt im Arbeitsrecht unter anderem beim Arbeitsgericht Düsseldorf und bei der Kanzlei Bell und Windisch in Düsseldorf. Rechtsanwalt Weinreich ist seit 2004 zur Anwaltschaft zugelassen.

Vor der Kanzleigründung war Herr Weinreich zunächst zwei Jahre in der Rechtsabteilung der Firma Metso Lindemann in Düsseldorf tätig. Dort befasste er sich mit der Abwicklung sämtlicher Versicherungsschäden der Firma, mit der Überarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) und führte Mitarbeiterschulungen durch. Thomas Weinreich spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Thomas Weinreich übernimmt Ihre Mandate aus dem privaten Baurecht, Arbeitsrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG) und Transportrecht. Des Weiteren berät und vertritt er im Bereich des Wärme-Contracting.

Einen Schwerpunkt Herrn Weinreichs bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder drohende Kündigung. Darüber hinaus ist Thomas Weinreich Ihr Ansprechpartner zum Handelsvertreterrecht. Außerdem prüft er für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. Hierbei müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Wohnungseigentumsrecht (WEG). Rechtsverhältnisse bei Wohneigentumsanlagen, wie die Zuordnung von Gebäudeteilen zum Gemeinschaftseigentum und zum Sondereigentum der einzelnen Wohneigentümer, werden im Wohnungseigentümergesetz geregelt. Außerdem umfasst es die Rechte der Eigentümer, der Eigentümerversammlung und der Verwalter.

Das Transportrecht umfasst das Recht der inländischen und der grenzüberschreitenden Beförderung von Gütern auf allen Verkehrsträgern, also den Gütertransport auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft, auf See, auf Binnengewässern sowie die Kombinationen hiervon, den multimodalen Transport, der in der Praxis die Mehrzahl der Transporte ausmacht. Auch Spedition, Umschlag und Lagerhaltung gehören hierher. Den gesetzlichen Rahmen für den nationalen Transport bildet im Wesentlichen das Handelsgesetzbuch. Die konkrete Ausgestaltung des Frachtvertrages wird aber im Regelfall durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) modifiziert, die im Streitfall einer genauen Kontrolle zu unterziehen sind.

Bei internationalen Transporten kommt eine Vielzahl von internationalen Übereinkommen zum Tragen, etwa die CMR für Straßentransporte, das Warschauer Abkommen und das Montrealer Übereinkommen für Lufttransporte, die COTIF/CIM für Schienentransporte und die Haager Regeln, die Visby-Regeln und die Hamburg-Regeln für Seetransporte. Hier bietet Rechtsanwalt Thomas Weinreich alle benötigten rechtlichen Dienstleistungen an, insbesondere Unterstützung bei der Konzeption von Frachtvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Schadensfall, etwa bei Güterverlust, Güterschaden, Transportschaden oder verspäteter Ablieferung, Durchführung von Regress und Prozess und Schiedsverfahren. Im Übrigen bietet der Rechtsanwalt die Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes und die Gestaltung von Logistikvertrag und sonstigen Verträgen sowie AGB für Spediteur, Frachtführer und deren Auftraggeber.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Thomas Weinreich
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Spezialitäten

Im privaten Baurecht ist Thomas Weinreich Ihr spezialisierter Ansprechpartner. In diesem Rechtsgebiet nahm er 2005 erfolgreich am Fachanwaltskurs “Bau- und Architektenrecht” teil. Herr Weinreich gestaltet Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projektentwickler, verhandelt und formuliert Ihren Generalunternehmervertrag, Subunternehmervertrag oder Architektenvertrag. Rechtsanwalt Weinreich greift für seine Mandanten ein, sobald der Bauablauf gestört wird, sei es durch einen erkennbaren Mangel, durch Bauverzögerung oder bei Meinungsverschiedenheiten über die Vergütung. Dabei wirkt er an den Verhandlungen mit in dem Bestreben, durch frühzeitige Vergleichsversuche, Schiedsgutachtenverfahren oder andere Maßnahmen der Beweissicherung schnelle und kostengünstige Lösungen zu erzielen. Herr Weinreich ist auch forensisch tätig und führt selbständige Beweisverfahren und Vergütungsprozesse sowie Gewährleistungsprozesse.

Des Weiteren ist Thomas Weinreich ein Spezialist auf dem Gebiet Wärme-Contracting. Die aus dem Englischen abgeleitete Wortform “Contracting” wird auf die vertragliche Verpflichtung Dritter angewendet. In der Praxis der Wohnungswirtschaft wird Contracting auf Formen der Versorgung von Gebäuden oder Wohnsiedlungen mit Energie (wie Wärme, Elektrizität, Kälte oder Licht) angewendet, die sich aus folgendem Zusammenhang ableiten: Ein Gebäudeeigentümer interessiert sich in der Regel nicht für Heizungstechnik. Er braucht Wärme — und das möglichst günstig. Also kauft er statt einer Wärmeerzeugungsanlage auch nur die Wärme bei einem Wärmelieferanten. Der Wärmelieferant mietet einen Raum im Gebäude oder erwirbt ihn als Eigentum, plant, installiert, betreibt und finanziert die Heizungsstation in eigener Regie. Die erzeugte Wärme verkauft er an den Gebäudeeigentümer, der die Kosten verbrauchsabhängig an seine Mieter weitergibt. Somit sind drei unterschiedliche Interessrichtungen zu berücksichtigen und ggfl. in Einklang zu bringen: Die des Wärmelieferanten, die des Eigentümers und die des Mieters. Das ganze Verfahren wird vorher vertraglich genau geregelt — daher die Bezeichnung “Contracting”. Wenden Sie sich bei Bedarf vertrauensvoll an Rechtsanwalt Thomas Weinreich.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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