Eckardt Eklöh

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Eckardt Eklöh gründete 1977 zusammen mit einem Kollegen seine Kanzlei in Hagen, in der er seit 1992 als Einzelanwalt tätig ist. Bis Februar 2007 (20 Jahre lang) war er zugleich Notar. Aus diesen Tätigkeiten bildeten sich seine Schwerpunkte auf den Gebieten Gesellschaftsrecht, privates Baurecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht und Maklerrecht heraus. Herr Eklöh betreut neben Privatleuten auch Immobilienunternehmen, Makler und Handwerksbetriebe.

Herr Eklöh hat langjährige Berufserfahrung und ist somit ein kompetenter Ansprechpartner für Ihre Aufträge.

Termine können individuell mit Rechtsanwalt Eklöh oder mit seinem Sekretariat vereinbart werden. Sie können bei Dringlichkeit oder Bedarf auch außerhalb üblicher Bürozeiten, ggfs. am Wochenende, auch vor Ort, beim Mandanten oder Gegner stattfinden.

Die Kanzleiräume sind zentral gelegen, jeweils fünf Gehminuten zum Amts-, Arbeits- und Landgericht bzw. der Stadtmitte. Es besteht Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel und für Mandaten mit Pkw sind Parkplätze in der unmittelbaren Umgebung der Kanzlei vorhanden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Eckardt Eklöh
Fleyer Str. 53
58097 Hagen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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+49(2331) 2001-0
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Fachgebiete/Charakteristika

Eckardt Eklöh, der 1949 in Wuppertal geboren wurde, studierte in München und in Münster Rechtswissenschaften. Seine Referendariatszeit absolvierte er in Hagen und Paris. Seit 1977 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik Deutschland antragsberechtigt.

Herr Rechtsanwalt Eklöh zeichnet eine langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt und Notar aus, und er genießt bei Gericht und seiner Kollegenschaft einen sehr guten Ruf.

An seiner Tätigkeit reizt dem Volljuristen der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten für unterschiedlichste Problemstellungen.

Unnötige Rechtsstreitkosten werden möglichst vermieden, jedoch steht der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten in der Sache zu helfen, stets im Mittelpunkt der Entscheidungen.

Im Gesellschaftsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Eckardt Eklöh Sie umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei Vertragsverhandlungen und bei der Vertragsgestaltung. Er ist Ihr kompetenter Berater beim Ankauf und Verkauf von Unternehmen. Der Jurist klärt für Sie die Frage nach der günstigsten Rechtsform, denn je nach Umständen kommt eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), OHG (offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) oder europäische Gesellschaftsform in Betracht. Durch die enge Zusammenarbeit des Juristen mit einem Steuerberater finden insbesondere auch die wichtigen steuerlichen Aspekte ihre Berücksichtigung.

Von Herrn Eklöh bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Selbstverständlich vertritt Eckardt Eklöh Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern. Er versteht sich darauf, gemeinsam mit den Mandanten eine Strategie zu entwickeln, die den Konflikt eingrenzt und eine Lösung möglich macht.

In wohnungseigentumsrechtlichen Fragen steht Rechtsanwalt Eklöh einzelnen Eigentümern und Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf Zulässigkeit baulicher Maßnahmen und Streitfragen zum Sonder- und Wohnungseigentum. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die anderen Zwecken dienen (beispielsweise gewerblich genutzte Räume, Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Eklöh macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.

Im Grundstücksrecht beschäftigt sich Herr Eklöh mit Eigentumserwerb und Eigentumsübergabe (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und auch mit dem Recht der Bauleitplanung und Bebauung von Grundstücken und den Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Durch seine lange Arbeit als Notar ist ihm der Umgang mit dem Grundbuchamt und Katasteramt (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung et cetera) vertraut. Rechtsanwalt Eckardt Eklöh entwirft die notwendigen Verträge oder prüft für Sie vorhandene Verträge, Entwürfe (z. B. von Notaren und Rechtsanwälten) und Urkunden.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das private Baurecht. Herr Eklöh vertritt sowohl Bauherren als auch Unternehmer und einzelne Handwerker und kennt daher die Interessen beider Seiten gut. Dadurch gelingt es ihm häufig, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen (auch mit Hilfe eines Bausachverständigen, mit dem er durch eine langjährige Kooperation verbunden ist). Typischerweise geht es bei den Mandaten um die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers oder den Anspruch des Werkunternehmers auf seinen Werklohn nach der Abnahme. Oft führt der Rechtsanwalt aber auch schon vor Beginn der Bauarbeiten eine Bauvertragsberatung durch und überprüft einen Vertragsentwurf auf etwaige nachhaltige Klauseln.

Auch das Maklerrecht eine Spezialität von Herrn Eklöh. Gerade Privatleute wissen oft nicht genau, welche Leistung der Makler zu erbringen hat. In den nicht ganz einfachen Fragen des Maklerrechts, der Kausalität und Nachweisbarkeit der Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeiten von Maklern berät und vertritt Rechtsanwalt Eklöh überzeugend. So unterstützt Herr Eklöh Immobilienmakler und Maklerunternehmen bei Immobilientransaktionen und bei der Durchsetzung von Provisionen (Courtage) und bietet eine umfassende Beratung in Fragen der Haftung. Hierzu entwirft oder überarbeitet er für seine Mandanten Vertragsbedingungen und Standardverträge. Für Transaktionen, die besondere vertragliche Lösungen verlangen, erarbeitet der Jurist maßgeschneiderte Provisionsabreden.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de