Martin Veh
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Beck, Söllner & Veh in Fürth besteht als Bürogemeinschaft und bildet mit drei Juristen ein kompetentes und qualifiziertes Beraterteam in vielen Rechtsbereichen. Die Kanzleiräume sind in der Rudolf-Breitscheid-Straße 10 im Herzen von Fürth nahe der Fürther Freiheit. Mit der U-Bahn-Linie 1 und den Buslinien gelangen Sie zur U-Bahn- und DB-Station “Fürth Hauptbahnhof”. Von dort sind es nur wenige Gehminuten zur Kanzlei. Auch mit dem Pkw ist die Kanzlei dank vieler Parkplätze gut zu erreichen. In unmittelbarer Nähe sind die Parkhäuser City-Center, Mathildenstraße und Friedrichstraße.Beratungstermine können montags bis freitags von 08.30 bis 17.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich. Mandate werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der einzelnen Anwälte aufgeteilt. Hauptsächlich ist die Kanzlei im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht und Strafrecht tätig.
Kontakt
-
Martin Veh - Rudolf-Breitscheid-Str. 10
90762 Fürth
Bayern
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (911) 7663567
- Telefax
- +49 (911) 7663568

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Martin Veh wurde 1978 in Fürth geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Nürnberg. Der Jurist, seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor den meisten bundesdeutschen Gerichten auftretungsberechtigt.Herr Veh ist schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig. In diesem Fachgebiet legte er im Jahr 2006 die theoretische Prüfung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich ab. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Das Arbeitsrecht entwickelt sich durch Gesetzesänderungen und Rechtsprechung ständig weiter. Es ist geprägt von kurzen Fristen für Klagen. Bei arbeitsrechtlichen Fragen ist es deshalb sinnvoll, sich möglichst rasch an jemanden wie Herrn Veh zu wenden. Häufig geht es dabei um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag und die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Allerdings können auch vor und während des Arbeitsverhältnisses Fragen oder Probleme auftreten, mit denen Sie sich an den Juristen wenden können. Hierzu zählen beispielsweise Themen wie der Arbeitsvertrag, die Befristung eines Arbeitsvertrages, die Geltung eines Tarifvertrags, die Lohnzahlung, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, die Abmahnung, das Arbeitszeugnis, die Haftung von Arbeitnehmern und die Abgrenzungsfrage, ob ein Arbeitsverhältnis oder eine selbständiger Tätigkeit vorliegt.
Im Verkehrsrecht übernimmt Rechtsanwalt Veh die Vertretung der rechtlichen Interessen im zivil- sowie strafrechtlichen Bereich. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.
Ein weiteres Tätigkeitsgebiet des Juristen ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Handelsrecht dient vorwiegend Kaufleuten, Handelsvertretern und wirtschaftlich tätigen Unternehmen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Personen- und Kapitalgesellschaften.
Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Veh dazu berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren, die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen und angemessen auf Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu reagieren.
Im Allgemeinen Zivilrecht ergeben sich unter anderem Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, dem Werkvertragsrecht wegen Gewährleistung und Schadensersatz. Der Gesetzgeber schützt die Rechte der Verbraucher effektiv. Herr Veh bietet Ihnen hierzu eine umfassende und gewissenhafte Beratung.
Des Weiteren berät und vertritt Herr Veh seine Mandanten im Verwaltungsrecht, in welchem er Rechtsfragen bearbeitet, die zwischen Privatleuten und öffentlichen Ämtern und Behörden aufkommen. Hierunter fallen z.B. Fragen zum Umwelt- und Naturschutzrecht, Ausländerrecht sowie Kommunalabgabenrecht.