Axel Banike

Fachgebiete/Charakteristika

Axel Banike nahm seine Studien der Rechte an der Julius-Maximilian-Universität in Würzburg auf. Seine Referendarzeit absolvierte er am Amtsgericht Schweinfurt, beim Landratsamt Schweinfurt und bei der Regierung von Unterfranken sowie bei einem Tochterunternehmen des jetzigen E.ON-Konzerns. Der Jurist ist seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 in Thüringen tätig.

Rechtsanwalt Axel Banike korrespondiert auch in Englisch.

Herr Banike kann auf eine langjährige anwaltliche Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für den Volljuristen sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Im Rahmen seiner an die Referendarzeit anschliessenden Tätigkeit als Berater eines regionalen Energieversorgungsunternehmens steht stets die für seine Mandanten sinnvollste wirtschaftliche Lösung im Vordergrund. Aus diesem Grunde werden von Axel Banike unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.

Rechtsanwalt Axel Banike berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Baurecht und Wirtschaftsrecht dort insbesondere auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts.

Rechtsanwalt Banike berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Herrn Banike finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen unter Berücksichtigung sozialrechtlicher Aspekte wie. z. B. drohenden Sperrfristen gehören hier zu den Leistungen von Axel Banike.

Im Öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Axel Banike beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Im Familienrecht berät und vertritt Axel Banike Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Speziell das Scheidungsrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Er ist selber geschieden und hat aus erster Ehe eine Tochter. Hier ist es das besondere Anliegen Herrn Banikes, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Rechtsanwalt Banike berät und vertritt Sie im privaten Baurecht. Wer kennt ihn nicht, den Traum vom eigenen Hausbau? Die Euphorie vieler Bauherren wird oftmals jedoch rasch gebremst. Da sieht man sich nachteiligen Vertragsklauseln und mangelhafter Durchführung in der Gewährleistungsphase ausgesetzt. Da verwundert es einen nicht, dass ein Hausbau für den Auftraggeber schnell zur Geduldsprobe werden kann. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet. Von Rechtsanwalt Axel Banike werden Sie umfassend beraten.

Des Weiteren werden Sie im Wirtschaftsrecht kompetent vertreten. Das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht mit dem Schwerpunkt des Energierechts stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte Herrn Banike dar. In diesen Rechtsgebieten berät er Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen anderen Rechtsgebieten, so besteht auch hier ein übergreifender Zusammenhang zu weiteren Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl von Gesellschaftsformen, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.

Weiterhin berät und vertritt Herr Banike bei Fragen des Rechts der Energieliefer- und Anschlussverträge mit Energieversorgern, wobei sich in den letzten Jahren hier auch ein Schwerpunkt im Bereich der erneuerbaren Energien herausgebildet hat. Insbesondere die sich fast täglich auf diesem Rechtsgebiet herausbildende Rechtssprechung wird von Herrn Banike verfolgt, um seine Mandanten bestmöglichst vertreten zu können.

Gerade im Bereich des Wirtschafts- und Handelsrechts darf die steuerliche Komponente nicht außer Acht gelassen werden, da nur so eine umfassende Beratung und Vertretung erfolgen kann. Hier wird die räumliche Nähe zur Wirtschaftsprüfungs- und Steuerkanzlei Edgar Niess, mit der sich die Anwälte in einer Bürogemeinschaft befinden, zur umfassenden Mandatsbearbeitung genutzt.


 

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