Christoph Denig
Fachgebiete/Charakteristika
Christoph Denig wurde 1973 in Ottweiler im Saarland geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1992 bis 1999 an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken Jura. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Landgericht Kaiserslautern. Seit 2004 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und vor allen Gerichten auftretungsberechtigt. In der Kanzlei Rößler & Kollegen ist er ebenso seit 2004 tätig. Herr Denig spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Als Schwerpunkte von Rechtsanwalt Christoph Denig sind das Arztrecht, Mietrecht, Baurecht und Sozialrecht zu nennen.
Wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Denig vertritt im Arztrecht Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Herr Denig berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden verursachen. Herr Denig übernimmt die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Ferner beziffert er den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für Sie durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird Rechtsanwalt Denig einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen.
Ein weiteres Fachgebiet des Juristen liegt im Mietrecht. Dieses regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht und Pachtrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Christoph Denig. Er berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Pachtvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Zudem vertritt er gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit einer Modernisierung und Modernisierungsankündigung.
Eine weitere Stärke Herrn Denigs ist das Baurecht. Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit dem Rechtsverhältnis zwischen dem Staat auf der einen Seite und dem Eigentümer oder dem Bauherrn auf der anderen Seite. Das private Baurecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherrn und der bauausführenden Firma. Das Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Im objektiven Sinne regelt es die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag.
Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das erste bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das andere regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne.
Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung). Herr Denig berät und vertritt Sie professionell baubegleitend bei der Bauüberwachung und Baubetriebsprüfung oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes (Abnahmebescheinigung) und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwalt Denig beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Bekanntlich sind Baurechtsprozesse, ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger, durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.
Ein weiteres Fachgebiet von Rechtsanwalt Christoph Denig liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft grundsätzlich jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland, wobei die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall gewährleisten sollen. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung.
Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel, Bafög), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse et cetera). Vor allem spielt aber das Sozialrecht im Berufsleben und bei Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld nach Hartz IV, eine wesentliche Rolle. Rechtsanwalt Denig berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Christoph Denig.
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