Andrea Weinstock

Fachgebiete/Charakteristika

Andrea Weinstock wurde in Höxter in Ostwestfalen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1982 bis 1989 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, an der Philipps-Universität Marburg und an der Universität Münster. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie am Landgericht Kleve. Ihre berufliche Laufbahn begann sie zunächst als freie Mitarbeiterin in einer Coesfelder Rechtsanwalts- und Notariatskanzlei. Dort sammelte sie ihre erste Berufserfahrung, welche sie ein paar Jahre später durch ihre Mitarbeit als Assessorin in einer Wirtschaftsberatungsgesellschaft in Dorsten und Dresden ergänzte. 1995 nahm Frau Weinstock ihre Tätigkeit als freiberufliche Berufsbetreuerin in Coesfeld auf. Seit 1996 ist sie als Rechtsanwältin zugelassen. Die Zulassung beim Oberlandesgericht Hamm folgte 2002. 1996 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Coesfeld.

2003 absolvierte Frau Weinstock erfolgreich den für die Erlangung des Notariates erforderlichen Lehrgang bei der Deutschen Anwalt-Akademie. Außerberuflich ist Frau Weinstock seit 2000 Inhaberin des Jagdscheins und seit 2004 Jagdhundeführerin. Sie spricht gut Englisch .

Als Schwerpunkte von Rechtsanwältin Andrea Weinstock sind das Familien- und Erbrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, das Strafrecht sowie Jagdrecht zu nennen. Auch ist sie im Vertragsrecht und Höferecht zuhause.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Die Vertretung der Opfer von Straftaten etwa in Form der Opferanwältin oder der Nebenklagevertretung fällt ebenfalls in den Tätigkeitsbereich der Rechtsanwältin Weinstock. Hier arbeitet sie eng mit Vereinen zum Schutz der Opfer wie etwa dem „weissen Ring“ zusammen, der sich als e.V. der Unterstützung von Opfern nach Straftaten widmet.Entsprechende Fortbildungsveranstaltungen wurden absolviert.

Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Weinstock & Peckedrath liegt im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.

Rechtsanwältin Weinstock berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier individuell abseits der gesetzlichen Erbfolge festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Weinstock.

Einen weiteren Unterfall des Familienrechts bildet das Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht. Dieses gliedert sich gemäß neuem Betreuungsgesetz (BtG) wiederum in die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuungsrecht über Volljährige und Pflegschaftsrecht. Falls wir im frühen Alter beispielsweise durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im hohen Alter durch Demenz unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst in die Hand nehmen können, bestellt das Vormundschaftsgericht uns einen Betreuer. Seit nunmehr 1995 vertritt und berät Frau Weinstock als freiberufliche Berufsbetreuerin einerseits ihre Mandanten bei der Anregung einer Betreuung oder Vormundschaft oder legt andererseits Rechtsmittel gegen die unbegründete Anordnung ein. Gerade bei einer Fremdbetreuung oder beim Vorhandensein eines größeren Vermögens treten innerhalb der Familie oftmals Konflikte auf. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Rechtsanwältin Andrea Weinstock berät zum Thema Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Patientenverfügung. Sie unterstützt Sie dabei, dass die Aufgabenkreise einer Betreuung so eng wie möglich gehalten werden und die individuelle Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Auf dem Gebiet Betreuungsrecht und immaterielle Lebensvorsorge hält Frau Weinstock zahlreiche Vorträge und Seminare.

Schließlich ist Rechtsanwältin Weinstock auch in Nebengebieten wie beispielsweise dem Jagdrecht und Höferecht tätig. Hierbei spielen das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die Jagdgesetze der Länder und diverse Rechtsverordnungen eine entscheidende Rolle. Frau Weinstock berät Sie bei Problemen rund um Jagdsteuer, Jagdpacht, Jagdausübungsrecht und Jagdschein (Erteilung, Verlängerung, Widerruf, Entziehung und Einziehung et cetera). Darüber hinaus gestaltet und überprüft sie einen Jagdpachtvertrag und führt Verhandlungen zwischen Jagdpächtern und Jagdgenossenschaften durch. Aber auch das Schadensersatzrecht spielt beispielsweise bei getöteten oder verletzten Jagdhunden eine wesentliche Rolle. Insbesondere als Inhaberin des Jagdscheins und als geprüfte Jagdhundeführerin verfügt Andrea Weinstock im Jagdrecht über große Erfahrung.


 

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