Dr. Karin Meinert-Brockmann
Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Karin Meinert-Brockmann wurde 1950 in Steinfurt geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Rechtswissenschaften. Nach dem Universitätsstudium war sie als Rechtsreferendarin in Essen und Münster tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen wurde sie 1977 zur Anwaltschaft zugelassen und 1991 zur Notarin ernannt. Sie spricht gut Englisch.
Frau Dr. Meinert-Brockmann hat 1985 zu einem verfassungsrechtlichen Thema (Einschränkung von Grundrechten in Deutschland und den USA) an der Universität Münster zum Doktor der Rechte promoviert.
Rechtsanwältin Dr. Karin Meinert-Brockmann übernimmt Ihr Mandat aus dem Familienrecht, Sozialrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht und Erbrecht.
Rechtsanwältin und Notarin Dr. Karin Meinert-Brockmann ist seit 2000 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ehe und Familie sind die wichtigsten Grundlagen des Gemeinschaftslebens. Sie stehen deshalb nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz unter dem besonderen Schutz des Staates. Im Familienrecht begleitet Frau Dr. Meinert-Brockmann ihre Mandanten gegebenenfalls von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung und führt bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten. Die Rechtsbeziehungen innerhalb der Familie bestimmen das Eherecht und Familienrecht. Zum Beispiel regelt es Scheidungsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht von Kindern und Eltern. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.
Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für die Rechtsanwältin und Notarin dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, beispielsweise durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelungen bei gemeinsamen Darlehen.
Das Sozialrecht (Sozialhilferecht) beinhaltet die Regelungen der Sozialgesetzbücher 1 bis 12 (SGB I bis SGB XII) — die Regelungen zur Arbeitsförderung ebenso wie die zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung. Auch die Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Kinderhilfe und Jugendhilfe sind hier inbegriffen. Darüber hinaus gehört das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge zum Sozialrecht. Das Sozialversicherungsrecht im engeren Sinne umfasst die Regelungen zur Sozialversicherung, also die gesetzliche Zwangsversicherung für Leistungen bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Alter und Tod. Hierzu zählen Unfallversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlen in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bei abhängiger Beschäftigung); bei nichtabhängiger Beschäftigung wie Selbständigkeit zahlt der Selbständige die Versicherungsbeiträge. Familienangehörige wie Kinder und Ehefrauen sind familienversichert. Vertrauen Sie bei Problemen rund um das Sozialrecht auf Dr. Karin Meinert-Brockmann.
Mit dem Kaufvertragsrecht kommen wohl die meisten Menschen in Berührung. Daher entstehen hier auch die meisten Fragen und Probleme, die einen Nicht-Juristen schlichtweg überfordern. Hinzu kommt, dass falsche Auffassungen zu den Rechten des Käufers kursieren und dass sich der Käufer allzu oft auf (unrichtige) Aussagen des Verkäufers verlässt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer im Wesentlichen geregelt. Probleme tauchen jedoch häufig auf, wenn der Käufer der Meinung ist, die von ihm erworbene Sache sei nicht in Ordnung. Streitpunkt ist in diesen Fällen meist die Definition von “mangelhaft”. Was genau aber ist ein Rechtsmangel oder Sachmangel? Rechtsanwältin und Notarin Dr. Karin Meinert-Brockmann hilft Ihnen, genau dies zu klären.
Im deutschen Zivilrecht gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es bleibt der eigenen, persönlichen Entscheidung überlassen, ob und mit wem man einen Vertrag abschließt oder wie und in welchem Umfang man diesen gestaltet. Das BGB unterscheidet zwischen verschiedenen Vertragstypen, aus denen vertragliche Pflichten resultieren. Rechtsanwältin und Notarin Dr. Karin Meinert-Brockmann unterstützt und berät Sie rund um dieses Thema.
Das Erbrecht regelt Fragen, wem das Vermögen eines Menschen nach seinem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten.
Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwältin und Notarin Dr. Karin Meinert-Brockmann berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung und nimmt auch die eidesstattliche Versicherung zur Beantragung des Erbscheins auf.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Dr. Karin Meinert-Brockmann
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Nordrhein-Westfalen
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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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