Werner Diedrichs

Fachgebiete/Charakteristika

Werner Diedrichs, 1944 in Bardenberg bei Aachen geboren, studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn sowie an der Albert-Ludwigs-Univerisität Freiburg Rechtswissenschaften. Die Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er im Landgerichtsbezirk Münster. Herr Diedrichs ist seit 1973 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Kanzlei tätig. Die Ernennung zum Notar erfolgte 1977. Rechtsanwalt und Notar Diedrichs spricht aufgrund eines einjährigen Aufenthalts in den USA fließend Englisch.

Zu den aktuellen Schwerpunkten des Juristen gehören das Erbrecht, Immobilienrecht und das allgemeine Vertragsrecht.

Im Erbrecht befasst sich Rechtsanwalt und Notar Werner Diedrichs sowohl mit der lebzeitigen Gestaltung der Erbfolge unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte als auch mit der Geltendmachung/Abwehr von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen. Besonders schwierig ist oftmals die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, da hier mehrere Erben nebeneinander vorhanden sind und deshalb Unstimmigkeiten vorkommen können. Weitere Tätigkeitsbereiche im Erbrecht sind die Testamentsvollstreckung, die Beratung des Erblassers bei der Überschreibung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten zu Lebzeiten, die Nachfolgeplanung für Inhaber und Gesellschafter von Unternehmen sowie die Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, insbesondere unter der Berücksichtigung erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Altersvorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und die sogenannte Patientenverfügung. All diese Verfügungen sollen dafür sorgen, dass im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls der Wille des Verfügenden umgesetzt wird, auch wenn dieser sich wegen der Schwere der Erkrankung nicht mehr zu äußern vermag. Zugleich wird dadurch gewährleistet, dass Angehörige oder Freunde und nicht Dritte in wichtige Entscheidungen mit eingebunden werden. Vertrauen Sie hier auf die langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt und Notar Werner Diedrichs.

Das Immobilienrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie. Die Immobilie ist nach wie vor eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen und von kaum zu unterschätzender Bedeutung für die private Altersvorsorge. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex. Zum Immobilienrecht gehören zum Beispiel:

  • Ankauf und Verkauf einer Immobilie
  • Form und Inhalt des Kaufvertrages
  • Nachbarschaftsrecht, wie Pflanzabstände, Wegerecht oder Fahrtrecht

Das Immobilienrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung oder Verpachtung. Rechtsanwalt und Notar Werner Diedrichs steht Ihnen bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung.

Schließlich bildet auch das Vertragsrecht einen Schwerpunkt des Juristen. Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das “Grundgesetz” Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei beispielsweise der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt und Notar Werner Diedrichs für Sie der geeignete Ansprechpartner.


 

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Außerberufliche Engagements

Werner Diedrichs ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft Coesfeld und ehrenamtlich in zahlreichen Clubs und Vereinen tätig.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de