Dr. Peter Krömer
Kurzprofil
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer in der niederösterreichischen Landeshauptstadt St. Pölten wurde 1918 von Dr. Karl Krömer gegründet und besteht nunmehr in dritter Generation. Das Spektrum der von der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf der Unternehmen, Banken, Kirchen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ab. Die Kanzlei vertritt ihre Mandanten aus dem In- und Ausland nicht nur in ganz Österreich, sondern auch in grenzüberschreitender Kooperation zusammen mit anderen Kanzleien wie beispielsweise aus Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Italien.Die Kanzleiräume sind in der Fußgängerzone St. Pöltens am Riemerplatz 1 in unmittelbarer Nähe zum Rathaus und demzufolge einfach zu finden. Gute Parkmöglichkeiten bestehen in der zentral gelegenen Rathaustiefgarage sowie in der Tiefgarage des Hotels Metropol am Schillerplatz.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 13.30 Uhr möglich. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei Dr. Krömer verfügt über moderne EDV, einen eigenen Internetzugang und eine E-Mail-Adresse (ra-kroemer@aon.at).
Kontakt
- Dr. Peter Krömer
- Riemerplatz 1
3100 St. Pölten
Niederösterreich
Österreich
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +43 (2742) 21440
- Telefax
- +43 (2742) 21470

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Peter Krömer wurde 1950 in St. Pölten geboren. Nach der Matura studierte er Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo er 1973 auch promovierte. Das Gerichtsjahr absolvierte er im Bezirks- und Landesgericht St. Pölten, als Rechtsanwaltsanwärter war er unter anderem in einer Wirtschaftskanzlei (Dr. Paul Doralt) in Wien tätig. Der Jurist, seit 1978 als selbständiger Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen österreichischen Gerichten und Behörden vertretungsberechtigt. Dr. Peter Krömer verfügt Erfahrungen in der Vertretung vor den österreichischen Höchstgerichten sowie vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH).Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer ist Autor von Fachartikeln zum Thema Staatskirchenrecht und rezensierte etliche Gerichtsentscheidungen.
Außerberuflich ist Peter Krömer unter anderem seit 1992 Präsident der gesamtösterreichischen Synode A.B. und der Generalsynode der Evangelischen Kirchen in Österreich und bekleidet zahlreiche weitere kirchliche Ämter, auch im ökumenischen Bereich.
Rechtsanwalt Krömer spricht Englisch.
Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Wirtschaftsrecht inklusive Wirtschaftsverwaltungsrecht, Staatskirchenrecht, Asylrecht und Fremdenrecht.
Ein Fachgebiet ist das Wirtschaftsrecht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht (Unternehmensrecht)und (europäisches) Kartellrecht. Im Wirtschaftsverwaltungsrecht vertritt er beispielsweise im Wasserrecht, Naturschutzrecht, Baurecht, Elektrizitätsrecht und bei Betriebsansiedlungen. Er ist sohin im Bereich des Umweltrechtes im weiteren Sinn tätig. Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Unternehmensrecht (Handelsrecht) und Gesellschaftsrecht inklusive des dazugehörigen Steuerrechtes. Das Unternehmensrecht (vormals Handelsrecht) ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des unternehmerischen Rechtsverkehrs Rechnung. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, sowie Privatstiftungen (nach dem Privatstiftungsgesetz).
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche, wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (Umgründungssteuerrecht), die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Zusammenschluss und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag, dies auch unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Aspekte. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht nur die forensische, sondern die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Krömer ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Die anwaltliche Praxis wird bestimmt von der Beratung von Personengesellschaften, hier insbesondere der GmbH & Co. KG, und von der Beratung der GmbH durch Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer. Er bietet Ihnen eine umfassende Beratung unter zivil- und steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen, aber auch verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Staatskirchenrecht. Dieses umfasst die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die Rechtsstellung einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft sowie deren Verhältnis zum Staat beziehen. Seine Rechtsgrundlage hat das Staatskirchenrecht in der österreichischen Bundesverfassung inklusive sonstigen Verfassungsgesetzen, in der Europäischen Menschenrechtskonvention, sowie einfachen Gesetzen. Rechtsanwalt Krömer vertritt dabei Kirchen und deren Organisationen sowie Gesellschaften. Nicht zuletzt durch seine zahlreichen kirchlichen Ämter hat sich Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer auf dem Gebiet des Staatskirchenrechts für die Evangelischen Kirchen als Spezialist etabliert.
Ein Augenmerk des Rechtsanwalts liegt auch auf dem Fremdenrecht und Asylrecht. Es ist ein Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, wobei dieser Rechtsbereich bereits stark vom EG-Gemeinschaftsrecht beeinflusst ist. Die Materien umfassen das Asylgesetz (inklusive Genfer Flüchtlingskonvention), EG-Richtlinien, Fremdengesetz, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sowie das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Staatsbürgerschaftsrecht.
Vertretungsbefugt vor allen österreichischen Gerichten.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Rechtsanwaltordnung (RAO)
Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA)
Nähere Infos unter www.oerak.at