Tobias Blank
Fachgebiete/Charakteristika
Tobias Blank wurde 1979 geboren. Nach dem Abitur in Kempten/Allgäu studierte er von 1999 bis 2003 an der Universität Augsburg Jura und arbeitete nebenbei in der Kanzlei Gockel, Gregor & Jansen. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er in der Folgezeit beim Landgericht Kempten und in der Kanzlei Gockel, Gregor & Jansen. Im Frühjahr 2006 legte Herr Blank die zweite juristische Staatsprüfung ab. Seit Mai 2006 ist er als Rechtsanwalt in Kempten zugelassen und seitdem in der benannten Kanzlei tätig.
Rechtsanwalt Blank ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) sowie im Forum Junge Anwaltschaft im DAV. Ferner ist er Mitglied im örtlichen Anwaltsverein Kempten e.V.
Rechtsanwalt Tobias Blank bearbeitet vielseitige Rechtsfälle aus dem allgemeinen Zivilrecht, insbesondere auch Mandate betreffend das Kaufrecht, Vertragsrecht, Reiserecht, Nachbarrecht, Internetrecht, Haftungsrecht, Schadensersatzrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.
Das allgemeine Zivilrecht stellt ein nahezu unerschöpfliches Rechtsgebiet dar und betrifft sowohl einfache Rechtsbeziehungen des täglichen Lebens als auch zwischenmenschliche Beziehungen jedweder Art und erstreckt sich bis hin zu komplexen Vertragswerken. Herr Rechtsanwalt Blank unterstützt Sie daher in nahezu jeder Lebenslage, in welcher vertragliche Beziehungen oder sonstige Rechtsverhältnisse unklar sind bzw. in Streit stehen.
Schwerpunktmäßig hat sich Herr Rechtsanwalt Tobias Blank besonders der Mandatsbearbeitung im Verkehrsrecht, Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und Sozialrecht verschrieben.
Im Rahmen des Verkehrsrechts erstreckt sich die Mandatsbearbeitung insbesondere auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfällen sowie auf die rechtliche Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Strafrecht sanktioniert sowohl leichtere als auch besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße mit unter Umständen gravierenden Strafen, welche von der Zahlung eines Verwarnungsgeldes, einer Geldbuße bis hin zum Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug – oftmals verbunden mit hohen Geldstrafen – und sogar zu Haftstrafen reichen.
Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt regelmäßig nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung, gegen die verstoßen wurde; ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).
Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung etc.) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB).
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Betroffenen ist das Recht gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Rechtsfehler überprüfen zu lassen.
Herr Blank ist Ihnen gerne auch bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer behilflich. Soweit möglich, werden im Rahmen der Schadensregulierung folgende Posten geltend gemacht: Ausgleich für Fahrzeugschaden, merkantiler Minderwert, Abschleppkosten, Gutachterkosten, An- und Abmeldekosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Bei einem Personenschaden kommt unter anderem die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten sowie vermehrter Bedürfnisse hinzu. Soweit Ansprüche nach dem Quotenvorrecht geltend gemacht werden, erfolgt durch Rechtsanwalt Blank auch eine Interessenwahrnehmung gegenüber dem eigenen Vollkaskoversicherer.
Darüber hinaus berät und vertritt Sie Herr Blank im Strafrecht. Dies gilt sowohl für leichtere Straftaten, die als Vergehen bezeichnet werden und worunter z. B. Diebstahl und Körperverletzung zählen, als auch für schwere Straftaten wie etwa Raub, Totschlag oder Mord, die unter Verbrechen gezählt werden.
Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann schon eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu einem unerwarteten Kontakt mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren, von seinem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen und sich unverzüglich fachkundigen Rat und Beistand einzuholen. Die strafrechtlichen Vorwürfe können dann oft ganz entkräftet oder zumindest die Folgen auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Tobias Blank berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Herr Blank vertritt Sie gern in allen Stufen des Strafverfahrens - vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren hinein – und auch in Situationen, in denen eine schnelle Reaktion gefordert ist, z. B. bei einer Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme oder einer Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum angebotenen Service von Herrn Rechtsanwalt Blank.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Blank liegt im Sozialrecht. Dieses betrifft grundsätzlich jeden von uns und regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes, in welchem die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall gewährleisten sollen. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung hiergegen. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich den Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger. Ein wichtiges Instrument ist hierbei das Schwerbehindertenrecht. Das Sozialrecht gewährt somit ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen. Hierunter fallen Leistungen aus der Krankenversicherung ebenso wie Ansprüche auf Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Wohngeld oder auch nach dem Bafög-Gesetz. Die soziale Leistungserbringung geht sogar bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse etc.). Vor allem spielt es aber eine wesentliche Rolle im Berufsleben und bei Arbeitslosigkeit, wie beispielsweise das Arbeitslosengeld “Hartz IV”. Rechtsanwalt Tobias Blank berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber den Behörden sowie auch vor dem Sozialgericht, falls die gerichtliche Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche erforderlich sein sollte.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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