Rudolf Diekmann

Fachgebiete/Charakteristika

Rudolf Diekmann wurde 1964 in Burgsteinfurt geboren. Nach dem Studium der Rechte an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und dem anschließenden Referendarsdienst im Landgerichtsbezirk Dortmund wurde Herr Diekmann 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Rudolf Diekmann ist Ihr Partner für Probleme aus den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht (privat), Mietrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.

Das Arbeitsrecht ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Sondergesetzen geregelt. Diese bezwecken zumeist den Schutz des von seinem regelmäßigen Arbeitsentgelt abhängigen Arbeitnehmers gegenüber dem wirtschaftlich stärkeren Arbeitgeber. Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz sind nur die bekanntesten Beispiele für die Gesetze, welche die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für Arbeitsverhältnisse modifizieren. Hinzu kommen noch eine Vielzahl weniger bekannter Gesetze sowie Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und nicht zuletzt eine umfangreiche Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte. Im Arbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Rudolf Diekmann sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Insbesondere in Zeiten schlechter Baukonjunktur besteht erhöhter Beratungsbedarf durch Rechtsanwalt Diekmann im privaten Baurecht. Die anwaltliche Unterstützung und Beratung kann bereits in der Vorbereitungsphase des Vertragsschlusses sinnvoll sein. An die Entwicklung von Bauverträgen schließt sich eine den tatsächlichen Bauablauf begleitende rechtliche Beratung an. In Abstimmung mit den Mandanten unterzieht Herr Diekmann Probleme und Fragen des konkreten Baugeschehens beispielsweise zusätzlicher Vergütungsanspruch, geschuldeter Leistungsumfang, Baumangel oder Bauablaufstörung— einer rechtlichen Prüfung und führt sie einer praxisorientierten Lösung zu. Ferner unterstützt der Jurist bei Abrechnungsproblemen und Absicherung der Vergütungsansprüche sowie in der nachfolgenden Gewährleistungsphase. Im Baurecht berät und vertritt Rechtsanwalt Rudolf Diekmann sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen und sonstige an der Abwicklung des Baugeschehens Beteiligte.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter werden durch das Mietrecht geregelt. Hierzu zählt die Pflicht des Mieters, den Mietzins zu bezahlen und die gemieteten Räume nicht zu beschädigen, sowie die Pflicht des Vermieters, Wohnräume zur Verfügung zu stellen und instand zu halten. Ferner werden hier Kündigungsgründe und Kündigungsfristen geregelt. Hierbei kommt insbesondere eine Prüfung und Vertretung der Mandanten bei befristetem und unbefristetem Pachtvertrag und Mietvertrag in Betracht, wobei Rechtsanwalt Diekmann seine Mandanten (Mieter wie auch Vermieter) bei Kündigung dieser Verträge wie auch bei etwaigen sich hieran anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung vertritt.

Die Absicherung gegen die vielfältigen Risiken des Lebens spielen in der heutigen Gesellschaft eine entscheidende Rolle. Sie haben für den Versicherten eine große Bedeutung. Bald jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen und fast jeder hat schon einmal Probleme mit dem jeweiligen Versicherer gehabt. Daher berät und vertritt Rechtsanwalt Rudolf Diekmann seine Mandanten bei ihren jeweiligen versicherungs- und haftungsrechtlichen Problemen. Er befaßt sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht in sämtlichen Versicherungssparten und –arten, wie Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Kraftfahrthaftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung und Produkthaftpflichtversicherung.

Da bei Eintritt des Versicherungsfalles es nicht selten Konflikte zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft gibt, bietet Herr Diekmann Beratungen und Prozeßführungen in allen Sparten des Versicherungsrechts an. Zu seinen Mandanten zählen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherungsunternehmen.

Bei Verkehrsunfällen kommt zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Schaden auf. Viele Versicherer rechnen jedoch falsch ab, wenn sich der Unfallgegner keinen Rechtsanwalt nimmt. Es werden unzulässige Abzüge vorgenommen oder Belege und Beweise eingefordert, die für die Schadensabwicklung nicht notwendig sind. Wer keinen Rechtsanwalt hinzuzieht, gibt zu erkennen, dass er einen Rechtsstreit scheut. Die Versicherung geht daher davon aus, dass der Anspruchsteller die unzutreffende Abrechnung nicht bemerkt oder sich hiergegen nicht zur Wehr setzt. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Diekmann zum Beispiel folgende Posten für sie geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumten Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlungen und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangenen Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile und Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit bei der gegnerischen Versicherung.

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwalt Rudolf Diekmann seine Mandanten in Rechtsfragen zu Themen wie Unfallschadenbearbeitung einschließlich Schmerzensgeld, Strafverfahren, Strafbefehlsverfahren und Bußgeldverfahren mit Inhalten wie Alkohol und Drogen am Steuer, Geschwindigkeitsverstoß, Rotlichtverstoß, Fahrerflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Beleidigung und Nötigung sowie Führerscheinentzug und Fahrverbot.


 

Fachanwalt für Familienrecht

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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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