Thomas Gasch

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Gasch wurde 1970 in Halle (Saale) geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1990 bis 1994 an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften. Nach dem unmittelbar anschließenden Rechtsreferendariat beim Kammergericht in Berlin erwarb er 1997 die Zulassung zum Rechtsanwalt. Die langjährige Verbundenheit mit Rechtsanwalt Peter Grötz während des gemeinsamen Studiums und Referendariats führte 1998 zur Kanzleigründung in Potsdam.

Vor seiner Selbständigkeit war Herr Gasch für die Deutsch-Indische Handelskammer in Indien tätig. Bei Bedarf korrespondiert Rechtsanwalt Gasch auch in Englisch.

Rechtsanwalt Thomas Gasch bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht, Grundstücksrecht und Beamtenrecht.

Das Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Hierbei geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Gasch als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Auch wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Da Ihre Interessen im Vordergrund stehen, werden Sie von Rechtsanwalt Gasch kompetent und umfassend beraten.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Selbsredend wird Rechtsanwalt Gasch auch als Pflichtverteidiger für Sie tätig.

Ein zusätzliches Fachgebiet von Rechtsanwalt Gasch liegt im Grundstücksrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Erbbaurecht sowie die dinglichen Rechte an diesen Gegenständen wie beispielsweise Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden gemeint. Eine grobe Gliederung des Grundstücksrechts lässt sich anhand der Begriffe formelles und materielles Grundstücksrecht vornehmen.

Das materielle Grundstücksrecht regelt die notwendigen Erklärungen — wie Auflassung und die Form (zum Beispiel Eintragung ins Grundbuch) —, welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Erbbaurecht, Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wiederkaufsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld et cetera) an einem Grundstück oder einem Grundstücksrecht zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern oder aufzuheben.

Das formelle Grundstücksrecht enthält vor allem Vorschriften in der Grundbuchordnung (GBO), die angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind.

Im Grundstücksrecht arbeiten beide Anwälte eng mit örtlichen Hausverwaltungen und dem Landesverband der Haus- und Grundeigentümer Brandenburg zusammen.

Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Thomas Gasch auch im Beamtenrecht für Sie tätig. Stellt Ihr Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens fest, dass Sie ein Dienstvergehen begangen haben, können unterschiedliche Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Bei Beamten im aktiven Dienst kommen Verwarnung, Verweis, Geldbuße, eine Gehaltskürzung, Herabsetzung des Dienstgrads oder sogar eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in Betracht. Rechtsanwalt Gasch berät und vertritt Beamte und im öffentlichen Dienst Tätige bei Problemen mit einer Abordnung, Umsetzung oder Entlassung. Sollten Sie darüber hinaus eine Auseinandersetzung mit Ihrem Dienstherrn hinsichtlich der Besoldung, Ihrer Dienstfähigkeit oder einem erteilten Arbeitszeugnis haben, so werden Sie auch auf diesem Gebiet kompetent beraten und betreut.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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