Gasch und Grötz

Rechtsanwälte

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Gasch & Grötz in Potsdam wurde 1998 von den Rechtsanwälten Thomas Gasch und Peter Grötz gegründet. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs und des Handels, primär des Mittelstandes ab. Seit 2002 unterhält die Kanzlei auch ein Büro in Leipzig. Dieses wird von Rechtsanwalt Ernst Grötz betreut. Er ist seit 1990 zugelassener Rechtsanwalt in Leipzig und betreut dort seit vielen Jahren vor allem mittelständische Unternehmen und ist schwerpunktmäßig im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht tätig. Darüber hinaus bearbeitet Ernst Grötz Fälle mit Bezug zum Grundstücksrecht.

Die Kanzleiräume in Potsdam sind in der Behlertstraße 35, zwischen dem Neuen Garten und dem Holländischen Viertel und demzufolge einfach zu finden. Im Hof der Kanzlei bestehen gute Parkmöglichkeiten. Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Immer wieder ergibt sich in komplexen Fällen das Erfordernis der Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten. Um den Mandanten auch einen gewissenhaften Service im Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht bieten zu können, kooperiert die Kanzlei Gasch & Grötz seit vielen Jahren mit Spezialisten anderer Fachbereiche im eigenen Hause wie auch in Hartha. Dadurch kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (office@gasch-groetz.de) und eine Internetpräsenz (www.potsdamer-rechtsanwalt.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gasch und Grötz
Behlertstraße 35
14467 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 (331) 6208010
Telefax
+49 (331) 6208011
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.potsdamer-rechtsanwalt.de


 
 

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Brandenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de