Dr. Manfred Palkovits

Fachgebiete/Charakteristika

Manfred Palkovits wurde 1962 in Wien geboren. Nach der Matura studierte er von 1980 bis 1985 an der Universität Wien Rechtswissenschaften, promoviert hat er 1984. Nachdem er beim Bundesheer seinen Wehrdienst ablegt hatte, absolvierte er sein Gerichtsjahr in Wien und war seit 1985 Konzipient in der Kanzlei Dr. Kafka. Seit 1990 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und Sozius der Kanzlei. Er ist vor allen österreichischen Gerichten vertretungsberechtigt. Dr. Palkovits spricht fließend Englisch als Korrespondenzsprache.

Außerberuflich ist Herr Dr. Palkovits in einem Laufsportverein Funktionsträger.

Rechtsanwalt Dr. Manfred Palkovits bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate aus dem Miet- und WEG-Recht, Familienrecht, Schadensersatzrecht, Vertragsrecht und Inkasso.

Ein Fachgebiet von Rechtsanwalt Dr. Palkovits liegt im Mietrecht. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Dr. Palkovits berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen. Zudem steht er in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Rechtsbeistand in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums.

Rechtsanwalt Dr. Palkovits hat sich zudem auf das Familienrecht spezialisiert. Dieses regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter den Ehegatten, den Verwandten und des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Des Weiteren fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Bei allen Problemen, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen, bei Fragen des Unterhalts- oder des Kindschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwalt Dr. Manfred Palkovits mit Sorgfalt betreut.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist insbesondere das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Herr Palkovits berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden. In erster Linie findet das Schadenersatzrecht jedoch Anwendung bei einem Verkehrsunfall. Es geht hierbei vorwiegend im zivilrechtlichen Gebiet um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. Bei Rechtsanwalt Dr. Palkovits werden Sie kompetent und ausführlich beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.

Rechtsanwalt Dr. Palkovits hat sich auch auf das Vertragsrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Vorrechtsvereinbarung et cetera. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie die sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Dr. Palkovits machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Des Weiteren steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Manfred Palkovits bei der Zwangsvollstreckung und beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem Ihr Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Herr Palkovits setzt Ihre Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, häufig im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Denn sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Gegenstand der Zwangsvollstreckung ist grundsätzlich das gesamte Vermögen des Schuldners (bewegliche Sachen, Grundstücke, Forderungen, sonstige Rechte). Teilweise beschränkt sich die Haftung des Schuldners auf einzelne Vermögensobjekte, beispielsweise bei Duldung der Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek auf das belastete Grundstück. Bei beweglichen Sachen stellt sich die Frage, inwieweit der Gerichtsvollzieher prüft, ob die Sachen zum Vermögen des Schuldners gehören. Für betroffene Dritte besteht die Möglichkeit zur Erhebung der sogenannten Drittwiderspruchsklage.


 

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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