Hanno Herrmann

Fachgebiete/Charakteristika

Hanno Herrmann wurde 1967 in Niedersachsen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Münster legte er sein erstes juristisches Staatsexamen ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Herrmann im Landgerichtsbezirk Baden-Baden. Der Jurist, 1996 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er korrespondiert auch in Englisch und Französisch.

Seit 2005 ist Hanno Herrmann befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht”, seit 2006, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verwaltungsrecht” zu führen.

Rechtanwalt Hanno Herrmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Herr Herrmann berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere, mittelständische und große Unternehmen. Bei ihm finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Herrmann zu Fragen im Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Hanno Herrmann beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Zu seinem Fachgebiet Verwaltungsrecht zählen unter anderem Umweltrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländerrecht und Asylrecht. Im Polizeirecht berät Sie Hanno Herrmann über die Rechtmäßigkeit einer Polizeiverfügung, dem oftmals strittigen Punkt der Gefahrenbeurteilung. Vielfach muss in diesen Fällen eine Verhältnismäßigkeitsanalyse der polizeilichen Verfügung stattfinden. Hierüber kommen selbst Fachleute zu verschieden Ergebnissen. Inwiefern die Sie betreffende Verfügung rechtmäßig war, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Herrmann, der in diesem Gebiet auf jahrelange Erfahrung zurückblicken kann. Aber auch zu Datenerhebung, Datenverarbeitung, Personenfeststellung, zu Vorladung und Gewahrsam steht Ihnen der Jurist mit Rat und Tat zur Seite.

Ein weiteres Teilgebiet ist das öffentliche Baurecht. Hier berät Sie Hanno Herrmann zu allen öffentlich-rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Bereits in der Bauleitplanung ist es wichtig, Einfluss zu nehmen. Fragen zu umweltrechtlichen Regelungen, zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan stehen am Anfang im Zentrum des Interesses. Rechtsanwalt Herrmann legt ganz bewusst einen wesentlichen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet. Die Praxis zeigt, dass ein hoher allgemeiner Aufklärungsbedarf besteht. Zu den Leistungen des Rechtsanwalts zählen des Weiteren die Einleitung von Teilungsgenehmigungen und vereinfachten Verfahren sowie Beantragung und Klageerhebung bei Veränderungssperren. Aber auch zum Vorkaufsrecht, zur Rechtmäßigkeit von Nebenanlagen und Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen berät Sie der Jurist zuverlässig und kompetent.

Das Beamtenrecht ist ein Schwerpunkt des Juristen. Hier gehört zu seinen Leistungen die Prüfung einer Entlassung, Versetzung oder Abordnung sowie die Berechnung von Pension und Ruhegehalt nach Beamtenversorgungsgesetz. Aber auch im (Eil-)Rechtsschutz bei einer Stellenausschreibung, Konkurrentenklage und bei Prozessen um die Amtshaftpflicht wird er für Sie tätig. Oftmals können Rügen und dienstliche Beurteilungen eine Beamtenkarriere nachhaltig beeinflussen. Hier hilft Ihnen Rechtsanwalt Herrmann, frühzeitig die Weichen für Ihre berufliche Zukunft zu stellen, sei dies in außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung vor den jeweiligen Disziplinarkammern.

Hanno Herrmann ist auch im Ausländerrecht und Asylrecht für Sie tätig. Der Volljurist klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Er prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung bei Problemen um Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich der Rechtsanwalt auch mit dem Arbeitsamt auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Herrn Herrmann als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Er wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist der Fachanwalt ebenso ein kompetenter Ansprechpartner. Rechtsanwalt Herrmann arbeitete als Autor am Kommentar zum Gleichstellungsgesetz und am Kommentar zum Arbeitsrecht mit.

Neben einer gründlichen Sachbearbeitung der ihm anvertrauten Rechtsfälle liegt Herrn Herrmann insbesondere der gute Kontakt zu seinen Mandanten am Herzen. Der Volljurist ist bekannt für das Engagement bei deren Interessensvertretung. Hierzu legt er bereits beim persönlichen Umgang mit seinen Mandanten den Grundstein. Schnelles Erfassen der Problemfelder, gezielte Anwendung von Lösungsmodellen und ständige Interessensabwägung zugunsten des Mandanten sind die Stärken des engagierten Anwalts.

Rechtsanwalt Hanno Herrmann berät und vertritt Sie im Mietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht.

Im Miet- und Pachtrecht zählen zu seinen Mandanten Mieter wie Vermieter. Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite. Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht und um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu den Tätigkeitsbereichen von Rechtsanwalt Herrmann gehören unter anderem: die Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung, Räumung und Betriebskostenabrechnung sowie bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses.

Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber bei Rechtsanwalt Herrmann Rat holen.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Hanno Herrmann ist das Wohnungseigentumsrecht. Die Gemeinschaft und der Verwalter haben vielfach Probleme mit Wohnungseigentümern: Das fängt bei der Nichtzahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von sowohl Eigentümern als auch Verwaltern der Gemeinschaft sind Rechtsanwalt Herrmann die meisten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft auftretenden Probleme bekannt. Dabei behält er bei allen Auseinandersetzungen stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf eine gewisse Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis “einfach” durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von ihm regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Hanno Herrmann
Alemannenstr. 7
76532 Baden-Baden
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (7221) 50640
Telefax
+49 (7221) 506422


 
 

Spezialitäten

Rechtanwalt Hanno Herrmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Verwaltungsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Herr Herrmann berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer und kleinere, mittelständische und große Unternehmen. Bei ihm finden Sie Antworten im Individualarbeitsrecht auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, Kündigung, Gehalt, Vergütung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen des Juristen.

Im öffentlichen Dienstrecht werden Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes in Auseinandersetzungen mit dem Dienstherrn um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit vertreten. Hierbei müssen unter anderem der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und das Vergütungsrecht beachtet werden.

Im kollektiven Arbeitsrecht berät Rechtsanwalt Herrmann zu Fragen im Betriebsverfassungsrecht, etwa im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit, der Anhörung des Betriebsrates oder der Betriebsratswahl. Eine wesentliche Bedeutung im kollektiven Arbeitsrecht haben der Tarifvertrag, die Tarifbindung, Tarifanwendung und die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf Tarifverträge.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie das praktische Herangehen — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Hanno Herrmann beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.

Zu seinem Fachgebiet Verwaltungsrecht zählen unter anderem Umweltrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Ausländerrecht und Asylrecht. Im Polizeirecht berät Sie Hanno Herrmann über die Rechtmäßigkeit einer Polizeiverfügung, dem oftmals strittigen Punkt der Gefahrenbeurteilung. Vielfach muss in diesen Fällen eine Verhältnismäßigkeitsanalyse der polizeilichen Verfügung stattfinden. Hierüber kommen selbst Fachleute zu verschieden Ergebnissen. Inwiefern die Sie betreffende Verfügung rechtmäßig war, erklärt Ihnen Rechtsanwalt Herrmann, der in diesem Gebiet auf jahrelange Erfahrung zurückblicken kann. Aber auch zu Datenerhebung, Datenverarbeitung, Personenfeststellung, zu Vorladung und Gewahrsam steht Ihnen der Jurist mit Rat und Tat zur Seite.

Ein weiteres Teilgebiet ist das öffentliche Baurecht. Hier berät Sie Hanno Herrmann zu allen öffentlich-rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben. Bereits in der Bauleitplanung ist es wichtig, Einfluss zu nehmen. Fragen zu umweltrechtlichen Regelungen, zum Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan stehen am Anfang im Zentrum des Interesses. Rechtsanwalt Herrmann legt ganz bewusst einen wesentlichen Schwerpunkt auf dieses Rechtsgebiet. Die Praxis zeigt, dass ein hoher allgemeiner Aufklärungsbedarf besteht. Zu den Leistungen des Rechtsanwalts zählen des Weiteren die Einleitung von Teilungsgenehmigungen und vereinfachten Verfahren sowie Beantragung und Klageerhebung bei Veränderungssperren. Aber auch zum Vorkaufsrecht, zur Rechtmäßigkeit von Nebenanlagen und Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen berät Sie der Jurist zuverlässig und kompetent.

Das Beamtenrecht ist ein Schwerpunkt des Juristen. Hier gehört zu seinen Leistungen die Prüfung einer Entlassung, Versetzung oder Abordnung sowie die Berechnung von Pension und Ruhegehalt nach Beamtenversorgungsgesetz. Aber auch im (Eil-)Rechtsschutz bei einer Stellenausschreibung, Konkurrentenklage und bei Prozessen um die Amtshaftpflicht wird er für Sie tätig. Oftmals können Rügen und dienstliche Beurteilungen eine Beamtenkarriere nachhaltig beeinflussen. Hier hilft Ihnen Rechtsanwalt Herrmann, frühzeitig die Weichen für Ihre berufliche Zukunft zu stellen, sei dies in außergerichtlicher oder gerichtlicher Vertretung vor den jeweiligen Disziplinarkammern.

Hanno Herrmann ist auch im Ausländerrecht und Asylrecht für Sie tätig. Der Volljurist klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Er prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung bei Problemen um Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich der Rechtsanwalt auch mit dem Arbeitsamt auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Herrn Herrmann als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Er wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen um Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist der Fachanwalt ebenso ein kompetenter Ansprechpartner.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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