Günther Kamberger
Kurzprofil
Rechtsanwalt und Diplom-Ingenieur (FH) Günther Kamberger gründete 1995 seine Kanzlei, welche Sie zwischen Bahnhof und Marktplatz in der Saarstraße 5 finden. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen ausreichend öffentliche, zum Teil kostenfreie Parkmöglichkeiten in der Umgebung zur Verfügung. Zudem ist die Anfahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unproblematisch, da der Bahnhof in wenigen Gehminuten zu erreichen ist (300 Meter).Günther Kamberger, der an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt ist, zählt zu seiner Mandanschaft sowohl Grundstückseigentümer, Auftraggeber für Handwerkerleistungen, Bauträger und Architekten als auch Bauunternehmen, Bauhandwerker und Wohnungseigentümer.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr können Beratungstermine vereinbart werden. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie Besuche vor Ort beim Mandanten nach Absprache möglich.
Kontakt
- Günther Kamberger
- Saarstr. 5
91207 Lauf a d Pegnitz
Bayern
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49(9123) 963370
- Telefax
- +49(9123) 963365

Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Günther Kamberger, der 1954 in Nürnberg geboren wurde, studierte in seiner Geburtsstadt Architektur und in Erlangen Rechtswissenschaften. Nachdem er sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg, sowie das zweite Staatsexamen absolviert hatte, wurde er 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Es folgte eine Tätigkeit als freier Mitarbeiter in drei verschiedenen Kanzleien, in denen er jeweils zwei Jahre beschäftigt war. So arbeitete er in den Sozietäten Thesen in Nürnberg, Förster & Gramming in Schwabach und Güllich & Döbler in Lauf an der Pegnitz.Der Jurist, der über gute Kenntnisse in Englisch verfügt, gründete 1995 seine Kanzlei zunächst in Schweig bei Nürnberg, zog dann ein paar Jahre später nach Lauf an der Pegnitz um.
Rechtsanwalt Günther Kamberger bietet seinen Mandanten Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen in den Gebieten privates Baurecht, öffentliches Baurecht, Architektenrecht und Bauträgerrecht.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im privaten Baurecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Handwerkern und Architekten. Zeigen sich schon während der Bauausführung Mängel an der Bausache — zum Beispiel durch fehlerhaftes Material oder Wasser im Keller —, so ist es ratsam, einen Fachmann heranzuziehen. Günther Kamberger bietet in einem solchen Fall eine Baubegehung und regelt alles Notwendige im Hinblick auf das Beweissicherungsverfahren dieser Baumängel. Der Jurist steht seinen Mandanten zur Seite bei der Klärung von Verursachung, Umfang und Verantwortlichkeit (durch Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler oder Bauausführungsmängel) sowie bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Generell finden Sie in Herrn Kamberger einen kompetenten Ansprechpartner, wenn die Abnahme einer Bauleistung erwünscht ist. Zudem regelt er alle Angelegenheiten in Bezug auf das Werkvertragsrecht. Abrechnungen, Bauvertrag, Baubetreuungsvertrag und Architektenvertrag sollten stets von einem Juristen überprüft werden.
So können sich zum Beispiel Bauhandwerker, die mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen haben, bei Herrn Kamberger Rat holen. Auch die Einhaltung der Grundsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und die Durchsetzung offener Architekten-Honorarforderungen werden im privaten Baurecht geregelt. Darüber hinaus bietet er die Überprüfung, Anwendung und Gestaltung von VOB-Verträgen (VOB = Verdingungsordnung für Bauleistungen) an.
Das öffentliche Baurrecht regelt wiederum Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Staat und Bürger ergeben können. Hierunter fallen unter anderem Baugenehmigungsverfahren und Klageverfahren gegen versagte oder erteilte Baugenehmigungen. Ein Beispiel ist hierfür der geplante Hausbau, der zu Problemen mit der Baubehörde oder der Baurechtsbehörde führt, weil der Neubau zu nah an das angrenzende Grundstück des Nachbarn heranreicht. Im öffentlichen Baurecht befasst sich Rechtsanwalt Kamberger zudem mit allen Angelegenheiten bezüglich Umlegungsverfahren und Erschließungsrecht sowie mit der Gestaltung und Prüfung von Erschließungsverträgen. Ein weiteres Tätigkeitsfeld stellen Bauleitungsverfahren über Aufstellung und Bauvorhaben nach Flächennutzungsplan und Bebauungsplan dar. In diesem Zusammenhang arbeitet Günther Kamberger mit Fachplanern und Architekten zusammen, wenn ein Bauleitplan erstellt werden soll. Ferner können Sie sich bei allen Fragen zum Abstandsflächenrecht an den Juristen wenden.
Im Bauträgerrecht werden Rechtsprobleme von Bauträgern — diese sichern ein schlüsselfertiges Bauen — hinsichtlich Grundstück, Bebauung und Nutzung geregelt.
Die anwaltliche Tätigkeit Herrn Kambergers im Architektenrecht umfasst unter anderem die Planung von Bauvorhaben. Ferner prüft er die rechtliche Situation von Architekt oder Auftragsgeber, wenn Probleme zwischen den Vertragsparteien auftreten.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de