Stefan Tilmann
Kurzprofil
Die Kanzlei Tilmann in Wolfratshausen wurde im Jahr 2000 von Rechtsanwalt Stefan Tilmann gegründet. Der Jurist betreut Privatleute sowie kleine bis mittlere Unternehmen. Das Beratungsangebot ist vielfältig und umfasst vor allem das private Baurecht, das Allgemeine Vertragsrecht, das Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Die Kanzleiräume finden Sie in der Sauerlacher Straße 47, in zentraler Lage von Wolfratshausen. Sie sind sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Für Mandanten mit Pkw sind vor dem Haus und im Hof kostenfreie Parkplätze in ausreichender Anzahl vorhanden. Eine Bushaltestelle für alle in und nach Wolfratshausen fahrenden Buslinien ist in unmittelbarer Nähe. Der S-Bahnhof (S 7 aus München) ist nur circa 800 Meter entfernt.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Tilmann persönlich vereinbart werden. Bei besonderer Veranlassung sind auch Termine im Hause des Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Stefan Tilmann - Sauerlacher Str. 47
82515 Wolfratshausen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49(8171) 346768
- Telefax
- +49(8171) 346765
Fachgebiete/Charakteristika
Stefan Tilmann wurde 1972 in Rosenheim in Oberbayern geboren. Von 1993 bis 1997 studierte er zunächst Jura in Göttingen und später in München, wo er 1997 das erste juristische Staatsexamen ablegte. Das anschließende Referendariat absolvierte er in München und Traunstein. Die Zeit des Referendariats nutzte er gezielt zur Vorbereitung auf den Anwaltsberuf, indem er sich für die anwaltsorientierte Ausbildungsschiene des bayerischen Referendariats entschied und somit für ein ganzes Jahr bei einer Kanzlei mitarbeitete.
Herr Tilmann korrespondiert auch in Englisch, das er nach einem einjährigen schulischen Aufenthalt in den USA fließend spricht.
An seiner Tätigkeit reizt ihn der Umgang mit den Menschen und die Möglichkeit, für diese als “Übersetzer” tätig zu sein, der die immer unterschiedlichen und individuellen Sachverhalte in die juristische Sprache und Methodik überträgt. Rechtsanwalt Tilmann ist bereits seit Jahren als gerichtlich bestellter Betreuer tätig. Die Ausübung dieser sehr personenbezogenen und lediglich gering bezahlten Beschäftigung zeigt, dass Sie es bei ihm mit einer sozial engagierten Persönlichkeit zu tun haben.
Rechtsanwalt Stefan Tilmann berät und vertritt Sie im privaten Baurecht, Allgemeinen Vertragsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Familienrecht und Erbrecht. Er ist aber auch bei Problemen in anderen Rechtsgebieten gerne für Sie da.
Ein besonderer Schwerpunkt des Juristen ist das private Baurecht. Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk oder eine Werkleistung in Auftrag gibt (Bauherr) und den Beteiligten, welche die Planung und Ausführung übernehmen (wie zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker). Rechtliche Fragen entstehen dabei häufig im Hinblick auf den Werkvertrag, die Fälligkeit des Werklohnes bei VOB-Vertrag und BGB-Vertrag, die Gewährleistung und die Ersatzvornahme, das Zurückbehaltungsrecht, eine Baukostenüberschreitung oder eine verzögerte Bauausfertigung. Probleme treten auch oft im Zusammenhang mit einer Vertragsstrafe, einer Haftungsfreizeichnung oder mit einem unterlassenen Vorbehalt bei der Abnahme eines Bauwerks auf. Rechtsanwalt Tilmanns umfassende Kenntnis der Materie beruht unter anderem darauf, dass er sowohl Mandate von Bauherren als auch solche von mittelständischen Bauunternehmern bearbeitet und somit die Interessen beider Seiten kennt.
Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und die Beteiligten haben im Rahmen der Privatautonomie grundsätzlich die Möglichkeit, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen. Rechtsanwalt Stefan Tilmann berät Sie diesbezüglich umfänglich. Zeigen sich schon während einer Bauausführung Mängel an der Bausache, so steht er seinen Mandanten bei der Beweissicherung, das heißt bei der Klärung von Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang der Mängel ebenso zur Seite wie später bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung und etwaiger Schadensersatzansprüche. Ein weiterer wichtiger Bereich des privaten Baurechts ist die rechtliche Überprüfung der Schlussrechnung des Bauunternehmers und die Werklohnklage des Bauunternehmers.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht und hier insbesondere das Allgemeine Vertragsrecht. Dieses umfasst die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art (zum Beispiel Kaufvertrag) und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Tilmann unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz) wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.
Ein Verkehrsunfall ist für die Beteiligten normalerweise mit sehr viel Ärger und Aufwand verbunden. Im Verkehrsrecht legt Rechtsanwalt Tilmann daher größten Wert darauf, dass seine Mandanten hiermit so wenig wie möglich belastet werden. Sie können ihm daher die komplette Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er verhandelt mit Unfallgegnern, Versicherungen und Sachverständigen und macht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Somit nimmt er Ihnen lästige sowie zeitintensive und psychisch belastende Auseinandersetzungen ab.
Das verkehrsrechtliche Mandat beinhaltet neben der Unfallregulierung auch die Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die im Straßenverkehr begangen wurden. Herr Tilmann unterstützt Sie beim Vorgehen gegen einen Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten wie dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Trunkenheit im Verkehr, Nötigung et cetera und ist Ihnen auch im Falle eines Fahrverbotes oder des Entzuges der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) behilflich.
Im Mietrecht übernimmt er Mandate für Mieter oder Vermieter. Er steht seinen Mandanten beispielsweise bei Fragen zu Mietvertrag, Mietzins, Mietdauer, Kündigung, Kostenabwehr und ähnlichem zur Seite. Außerdem unterstützt er die Klärung rechtlicher Differenzen und die Durchsetzung von Ansprüchen betreffend Schönheitsreparaturen, Mängel der Mietsache, Tierhaltung, Kaution et cetera.
Im Familienrecht berät und vertritt Stefan Tilmann seine Mandanten im Falle einer Ehescheidung und kümmert sich insbesondere um Fragen, die mit der Vermögensauseinandersetzung aufgrund der Scheidung zusammenhängen (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich).
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Hierzu zählt die Gestaltung und Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag) sowie die Durchsetzung und Abwehr erbrechtlicher Ansprüche, wie zum Beispiel Pflichtteilsansprüchen und Ansprüchen aus Vermächtnissen. Auch bei Fragen rund um das Thema Nachlassverbindlichkeiten steht Ihnen Rechtsanwalt Stefan Tilmann zur Seite.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


