Marcus Menster
Fachgebiete/Charakteristika
Marcus Menster wurde 1974 in Osnabrück geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Osnabrück ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Menster im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg. Marcus Menster korrespondiert auch in Englisch.
Rechtsanwalt Menster hat die theoretische Fachanwaltsausbildung der Deutschen Anwaltsakademie zum Fachanwalt für Arbeitsrecht absolviert und erfolgreich bestanden.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Gestalten von Lebenssachverhalten. Nach seiner Überzeugung bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, die kreativ und speziell auf die Interessen des Mandanten zugeschnitten ist.
Rechtsanwalt Marcus Menster hat sich auf das Gebiet des Arbeits- und Personalrechts spezialisiert. Dabei liegt sein Schwerpunkt in der Beratung und Vertretung von privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Zu seinen Mandanten zählen vorwiegend mittelständische und größere Unternehmen sowie Kommunen. Diese betreut Herr Menster sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht und Tarifvertragsrecht. Umfangreiche Erfahrungen hat Herr Menster bei der Gestaltung arbeitsrechtlicher Verträge und Vereinbarungen. Viele Konflikte zwischen den Arbeitsvertragspartnern können durch eine vorausschauende Gestaltung vermieden werden. Dabei integriert Rechtsanwalt Menster in seine Gestaltung auch verwandte Rechtsgebiete, wie etwa das Gesellschaftsrecht, Tarifrecht, Handelsrecht und Wettbewerbsrecht. Aufgrund seiner praktischen Tätigkeit für Logistikunternehmen verschiedener Sparten hat er an der Schnittstelle zum Transportrecht besonderes Know-How erworben.
Herr Menster vertritt Sie ferner bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung auch bei Vorliegen von Sonderkündigungsschutz, Prozessführung sowie Aushandeln und Durchführen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen gehören zu den Leistungen von Marcus Menster.
Öffentliche Arbeitgeber vertritt Rechtsanwalt Menster in Auseinandersetzungen um Versetzung, Umsetzung, Entlassung, Besoldung und Dienstfähigkeit. Hierbei müssen unter anderem die einschlägigen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes und das neue, teils an Leistungsbewertungen orientierte Vergütungsrecht beachtet werden.
Im kollektiven Arbeitsrecht berät Sie Rechtsanwalt Menster zu Strategien in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und zur Betriebsratswahl. Ebenfalls vertritt er seine Mandanten bei Verhandlungen mit Gewerkschaften zu tariflichen Fragen, etwa bei Verhandlungen über einen Firmentarifvertrag.
Rechtsanwalt Menster ist Mitglied des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes. Er veröffentlicht regelmäßig juristische Beiträge zu aktuellen Fragen des Arbeitsrechts. Im Rahmen von Vorträgen verknüpft er die entsprechenden rechtlichen Vorgaben mit betrieblichen Abläufen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Marcus Menster - Mainzer Straße 108
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (261) 3013-0
- Telefax
- +49 (261) 3013-23

- Homepage
- http://www.kunzrechtsanwaelte.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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